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Steam On

6 years ago

Die Telekom darf „StreamOn“ vorerst nicht mehr anbieten. Richter halten die Leistung für Mobilfunkkunden für unvereinbar mit EU-Recht.

Die Telekom darf ihren Mobilfunkkunden bis auf Weiteres nicht mehr das Produkt „StreamOn“ anbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden, nachdem die Telekom Deutschland GmbH ein Eilverfahren gegen die Bundesnetzagentur angestrengt hatte. Zuvor hatte schon das Verwaltungsgericht in Köln gegen die Telekom entschieden. (AZ 13 B 1734/18))

 

https://www.nrz.de/panorama/telekom-darf-streamon-vorerst-nicht-mehr-anbieten-id226489495.html

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    • 6 years ago

      https://www.handelsblatt.com/technik/it-internet/ovg-muenster-gericht-zwingt-telekom-zu-aenderungen-bei-streamon-tarifen/24593878.html?ticket=ST-2913934-OmgJJY6ybl6g2Pb50kkL-ap4

      ...

      Ein Sprecher der Netzagentur sagte nach der Gerichtsentscheidung: „Wir werden die Anpassung des Produkts nun zügig gegenüber der Telekom durchsetzen.“

       

      Spannend ist, wie die Anpassung aussehen wird.

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      6 years ago

      Lange hat sich die Telekom gewehrt jetzt ist es vorläufig entschieden und StreamOn verboten

       

      http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/33_190715/index.php

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      6 years ago

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      6 years ago

      Telekom kann gegen dieses Urteil gerichtlich nicht mehr vorgehen.

      Wenn die Telekom aufgrund der auferlegten Änderungen das Produkt "Stream on " als nicht mehr wirtschaftlich erachtet,dann stellen sie es ohne Bramborium wieder ein.
      Für den Kunden läuft alles wie gewohnt weiter,nur das der Traffic im vollen Umfang wieder zählt.

      Sonderkündigungsrecht seh ich daraus nicht,da man dafür keine Gebühr gezahlt hat und auch wenn damit aktuell Werbung betrieben wird.

      Es handelte sich ja um eine Gratis Option.

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      6 years ago

      Hallo zusammen,

      wir werden jetzt prüfen, wie wir mit dem Urteil umgehen.

       

      Wir erwarten, dass die BNetzA durch eine angemessene Umsetzungsfrist die nun erforderlichen Anpassungen ermöglicht.

      Von der Rechtmäßigkeit von StreamOn sind wir weiterhin überzeugt und werden auch zukünftig alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.

      Liebe Grüße
      Jamil-Ali G.

      Unlogged in user

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    • 6 years ago

      https://www.golem.de/news/gerichtsentscheidung-telekom-darf-stream-on-tarife-nicht-unveraendert-anbieten-1907-142564.html

      "Der Bonner Telekommunikationskonzern darf vorläufig das Produkt Stream On in der jetzigen Form nicht länger anbieten. [...] Das Vertriebsverbot von Stream On ist aber zunächst vorläufig, weil es sich noch um das Eilverfahren handelt und das Hauptsacheverfahren noch läuft. Der jetzige Beschluss sei jedoch erst einmal unanfechtbar [...]"

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      6 years ago

      @Has 

      Danke. Da fehlt der Tag, habe ich so nicht direkt gefunden.

      0

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      6 years ago

      @FelixKruemel
      Es brauch keine Tags .. nur die Suchfunktion richtig nutzen. Zwinkernd
      StreamOn und dann nach Datum sortieren ... dank StreamOn und Titel und Text wirds direkt gefunden. 😄

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      6 years ago

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    • Accepted Solution

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      6 years ago

      Hallo zusammen,

      wir werden jetzt prüfen, wie wir mit dem Urteil umgehen.

       

      Wir erwarten, dass die BNetzA durch eine angemessene Umsetzungsfrist die nun erforderlichen Anpassungen ermöglicht.

      Von der Rechtmäßigkeit von StreamOn sind wir weiterhin überzeugt und werden auch zukünftig alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.

      Liebe Grüße
      Jamil-Ali G.

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