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Vertragsverlängerung, Iphone XS Max nach auspacken aber defekt
6 years ago
Guten abend zusammen
Ich hab am Freitag mein vertrag verlängert und konnte heute mein neues Iphone XS max 64 GB abholen. Ich hab es dann zuhause auch sofort ausgepackt.. enttäuschend stellte ich fest, es lässt sich nicht starten. Ich hab es 3 stunden an dir steckdose gehangen. Keine reaktion, ebenfalls habe ich es mit einem "reset" versucht. Es wurde auch über iTunes versucht. Nichts keine chanse. Das kabel ist nicht defekt, das iphone meine freundin lädt damit.
Das handy und der vertrag wurde im shop verlängert.
Ärgerlicherweise ist morgen sonntag.
Meine frage.. bekomme ich anstandslos ein neues gerät ? Da das neue original eingepackte gerät ja nicht funktioniert. Oder muss ich mich da jetzt auf lange Gespräche einstellen und es muss erst in reperatur geschickt werden? Das wäre super ärgerlich! Da das gerät noch nicht mal in betrieb genommen werden konnte..
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6 years ago
Wenn du das über die Telekom machst wird es eingeschickt.
Ich persönlich würde es über Apple machen geht erheblich schneller aber du bekommst in keinem Fall ein Neugerät
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6 years ago
Ammenmärchen, das immer wieder aufgetischt wird. Kann dem Käufer doch egal sein, welche Verträge der Händler hat.
Und wenn du schon laut Gesetzeslage schreibst, dann aber richtig:
Ist die Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen (§§ 437 Nr. 1, 439 BGB).
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6 years ago
Danke das sehe ich nähmlich auch so! Natürlich bin ich enttäuscht.. aber ich denke die telekom wird es sofort umtauschen. Alles andere ist meiner meinung nach nicht akzeptal und in gewisserweise auch vertragsbruch seitens der telekon.
Ja wäre das gerät in benutzung gewesen ist es was anderes, ich hab es ausgepackt und konnte es nicht mal einschalten oder konfigurieren.. somit ist es noch nie in betrieb genommen wurden und ein werksneues gerät. Ich denke das sie es sofort umtauschen, so ein fall kommt so selten vor. Bis jetzt hab ich nur gute erfahrungen gemacht.. aber die sorge ist dennoch da
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6 years ago
es tut mir leid, dass Sie solche Unannehmlichkeiten haben.
Der Shop entscheidet in diesem Fall, wie es weitergeht.
Es ist richtig, dass der Käufer die Wahl hat: Nachbesserung, also Beseitigung des Mangels durch Reparatur der mangelhaften Kaufsache oder Nachlieferung, also Umtausch der mangelhaften gegen eine neue, mangelfreie Sache. Wobei gegen eine "neue mangelfreie Sache", aus meiner Sicht, nicht ein Neugerät zu verstehen ist, sondern es auch ein generalüberholtes sein kann. Ob der Shop eine Kulanz gewährt und ein Neugerät sofort mitgeben wird, kann ich nicht sagen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie uns hier eine kurze Rückmeldung geben, wie es ausgegangen ist.
Viele Grüße
Maria R.
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Accepted Solution
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6 years ago
Ammenmärchen, das immer wieder aufgetischt wird. Kann dem Käufer doch egal sein, welche Verträge der Händler hat.
Und wenn du schon laut Gesetzeslage schreibst, dann aber richtig:
Ist die Kaufsache mangelhaft, so kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen (§§ 437 Nr. 1, 439 BGB).
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Accepted Solution
accepted by
6 years ago
Die Mitarbeiter des Shops waren auch sehr verwirrt das das gerät kaputt ist. Sie haben es als DOA gewertet ( dead on arrive) und haben mir ein neues gerät sofort ausgehändigt. Nach der arbeit schmeiße ich es an und hoffe es funktioniert alles
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