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16.09.2019 02:02
ich / wir stehen mal wieder vor der frage unseren vertrag zu verlängern (aus 10/2001) und nicht als neukunde. gehe online sehe verlängerung möglich mit zuzahlung was ja auch ok wäre falls man VORZEITIG verlängert das ja wie es mal möglich war 3 monate vorher vorzeitig zu verlängern angeboten wird. also früher war 3 monate vorher kein ding ohne zuzahlung selbst erlebt nach verlust unserer handys. jetzt ist es aber so das ich meinen vertrrag erst dann kostenlos verlängern kann im feb nicht wie abgeschlossen im okt trotz top handy kat. und ja eingentlich 2 jahre regulär. versuch ich das im chat zu klären endet das immer mit plötzicher beendigung des chats. also nach 18 jahren bestandskunde frage ich mich dann schon ob es nicht zeit ist über alternativen nachzudenken bzw sogar unser gesamtpaket dann woandershin zu verlegen. und wer lachen möchte das damals abgeschlossende NOKIA 6210 ist immer noch in unserem besitz
16.09.2019 05:00
Durch zuvor erfolgte vorzeitige Vertragsverlängerungen kann das Vertragsdatum gewandert sein.
16.09.2019 05:39
Besonders glücklich agiert die Telekom da meiner Meinung nach zwar nicht, aber es zwingt Dich andererseits glücklicherweise auch niemand zur vorzeitigen (kostenpflichtigen) Vertragsverlängerung.
Wenn Du geschrieben hättest welchen Tarif Du genau hast und wieviel Du monatlich bezahlst und welche Smartphones typischerweise "Deine" sind, dann hätten wir Dir u.U. einen Tip geben können, wie Du weiter vorgehen könntest.
16.09.2019 07:02 Zuletzt bearbeitet: 16.09.2019 07:08 durch den Autor
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Durch zuvor erfolgte vorzeitige Vertragsverlängerungen kann das Vertragsdatum gewandert sein.
Eigentlich nicht.
Wenn ich einen Vertrag im Januar 2016 abschliesse und dann im November 2017 vorzeitige verlängere ist das Ende immer noch im Januar und zwar 2020.
Verlängere ich aber erst im Februar 2018 - also nach 25 Monaten - dann wandert es in den Februar 2020.
Daher passst auch die Überschrift nicht.
Das mit der vorzeitigen Verlängerung hat sich aber eh bald, wenn die Vertragsdauer nur noch 12 Monate betragen darf. Da gibts daann noch mehr Elektromüll - der Bundesregierung sei dank.
16.09.2019 07:45
was stehen denn auf Seite 2 deiner Mobilfunkrechnung ganz unten für Daten zum Vertragsbeginn und Ende der Mindestvertragslaufzeit?
16.09.2019 08:09
@Stefan schrieb:
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Durch zuvor erfolgte vorzeitige Vertragsverlängerungen kann das Vertragsdatum gewandert sein.
Eigentlich nicht.
Eigentlich müsste das m.E. so sein weil eine längere Laufzeit als 24 Monate ist derzeit juristisch problematisch. Und die ergibt sich ja wenn man z.B. 6 Monate vor Laufzeitende verlängert und dann 30 Monate gebunden ist.
@Stefan schrieb:Das mit der vorzeitigen Verlängerung hat sich aber eh bald, wenn die Vertragsdauer nur noch 12 Monate betragen darf. Da gibts daann noch mehr Elektromüll - der Bundesregierung sei dank.
Das kann sein, dass es damit mehr Elektromüll gibt.
Ich vermute aber eher, dass das dem Geschäft mit den subventionierten Endgeräten die Luft abdrehen wird (weil die Monatspreise in die Höhe schnellen müssen, da ja die "Abzahlung" in 12 und nicht mehr in 24 Monaten erfolgt - was ein Problem für die Telekom darstellen wird wenn sich der Geräteumsatz von Telekom->amazon etc. verlagert) und es dann weniger Elektromüll geben wird. So wie bei (im Extremfall) Prepaid man das neue Gerät kauft wann man will/braucht - und das ist in der Regel nach 24 Monaten. Alleine schon bei Android dieses Nightmare eines Umstiegs von einem Smartphone aufs andere, weil der Google das anders als apple nicht hinbekommt, dass man da einfach umsteigen kann.
16.09.2019 08:15
@muc80337_2 schrieb:
Eigentlich müsste das m.E. so sein weil eine längere Laufzeit als 24 Monate ist derzeit juristisch problematisch. Und die ergibt sich ja wenn man z.B. 6 Monate vor Laufzeitende verlängert und dann 30 Monate gebunden ist.
Das mit der Laufzeit ist richtig, aber eigentlich macht es die Telekom genau richtig. Sie stellt einer Verlängerung vor ablauf der 24 Monate unter Strafe. Damit wird die Bereitschaft sich alle 18 Monate ein anderes Handy zu kaufen minimiert - was mehr als gut ist.
Zudem hat derjenige der es trotzdem macht anschliessend eine mehr als 24 Monatige Vertragslaufzeit vor sich.
Umwelttechnsich mehr als korrekt.
Am Wochenende demontrieren sie mit dem Rad vor der IAA und kaufen sich dann alle 18 Monate ein Handy
16.09.2019 08:16
@muc80337_2 schrieb:
Alleine schon bei Android dieses Nightmare eines Umstiegs von einem Smartphone aufs andere, weil der Google das anders als apple nicht hinbekommt, dass man da einfach umsteigen kann.
?
Welches Nightmare?
16.09.2019 08:35
@Stefan schrieb:
@muc80337_2 schrieb:
Eigentlich müsste das m.E. so sein weil eine längere Laufzeit als 24 Monate ist derzeit juristisch problematisch. Und die ergibt sich ja wenn man z.B. 6 Monate vor Laufzeitende verlängert und dann 30 Monate gebunden ist.
Das mit der Laufzeit ist richtig, aber eigentlich macht es die Telekom genau richtig. Sie stellt einer Verlängerung vor ablauf der 24 Monate unter Strafe. Damit wird die Bereitschaft sich alle 18 Monate ein anderes Handy zu kaufen minimiert - was mehr als gut ist.
Zudem hat derjenige der es trotzdem macht anschliessend eine mehr als 24 Monatige Vertragslaufzeit vor sich.
Umwelttechnsich mehr als korrekt.
Am Wochenende demontrieren sie mit dem Rad vor der IAA und kaufen sich dann alle 18 Monate ein Handy
Kleiner Rechenfehler
Wie soll das denn gehen alle 18 Monate ein Handy zu kaufen? Das funktiert beim ersten Mal nach Neuabschluss, danach nie wieder weil die neue Laufzeit um weitere 24 Monate erst beginnt wenn die vorherige Mindestlaufzeit rum ist.
Also hat er dann erst wieder nach 24 Monaten ein Anrecht auf ein Handy (nicht nach 18 Monaten und auch nicht mit irgendwelchen Zuzahlungen nach 18 Monaten)
Habe ich im Juli 2012 einen Vertrag abgeschlossen dann bekomme ich frühestens im Januar 2014 ein neues Handy. Das nächste Handy bekomme ich frühestens Januar 2016 und dann erst wieder Januar 2018 usw.
Daher kann ich diesen ganzen Mist von wegen Strafzahlungen etc eh nicht nachvollziehen. Im GK-Bereich verzichtet man zum Glück auf darauf.
16.09.2019 08:43
@CobraCane schrieb:
@Stefan schrieb:
@muc80337_2 schrieb:
Eigentlich müsste das m.E. so sein weil eine längere Laufzeit als 24 Monate ist derzeit juristisch problematisch. Und die ergibt sich ja wenn man z.B. 6 Monate vor Laufzeitende verlängert und dann 30 Monate gebunden ist.
Das mit der Laufzeit ist richtig, aber eigentlich macht es die Telekom genau richtig. Sie stellt einer Verlängerung vor ablauf der 24 Monate unter Strafe. Damit wird die Bereitschaft sich alle 18 Monate ein anderes Handy zu kaufen minimiert - was mehr als gut ist
Kleiner Rechenfehler
Da hast du recht, das geht nur einmal - allerdings ändert sich dadurch die Bereitschaft nicht - was ja genau dazu führt, dass sich hier oft aufgeregt wird.
Die Strafzahlung ist unnötig, einfach eine vorzeitige Verlängerung ausschliessen und gut ist.
16.09.2019 08:51 Zuletzt bearbeitet: 16.09.2019 08:52 durch den Autor
Klar, wenn ich im Juli 2012 den Vertrag abschließe und dann im Januar 2014 ein neues Gerät bekomme wäre es doch toll wenn ich wieder im Januer 2016 ein neues Gerät bekomme.
Nachvollziehbar dass man das dann möchte. Das hat dann weniger etwas mit "Bereitschaft" zu tun. Wenn man dann plötzlich Zuzahlen soll ist das nachvollziehbar dass man sich darüber ärgert da man dann mehr als 24 Monate kein neues Handy bekommt ohne "Strafzahlungen".
Man hat jahrelang eine vorzeitige Verlängerung möglich gemacht, jetzt die Nutzer dafür zu betrafen ist und bleibt Mist und die Zeit zurückdrehen um vorzeitige Verlängerungen erst garnicht in die Köpfe der Menschen zu bringen geht halt auch nicht
Man stelle sich mal vor wie groß der Shitstorm hier wäre wenn man nicht einmal gegen eine Aufzahlung früher wieder an ein neues Handy kommt
16.09.2019 08:54
@CobraCane schrieb:
Man hat jahrelang eine vorzeitige Verlängerung möglich gemacht, jetzt die Nutzer dafür zu betrafen ist und bleibt Mist
Aber das will ja der Verbraucherschutz
16.09.2019 09:00
Der Verbraucherschutz will Strafzahlungen wenn man vorzeitig ein Handy will? Okay, da steh ich auf dem Schlauch, da fehlen mir die Hintergrundinfos.
16.09.2019 09:10
Nein, der Verbraucherschutz will, dass keine Verträge mit mehr als 24 Monaten Gesamtlaufzeit zustanden kommen - durch eine vorzeitige Verlängerung tun sie dies aber - naämlich bei einer vorzeitigen Verlängerung mit einer Laufzeit von bis zu 30 Monaten.
Nun soll dies per Gesetz sogar auf 12 Monate minimiert werden.
16.09.2019 09:13 Zuletzt bearbeitet: 16.09.2019 09:14 durch den Autor
@Stefan schrieb:
Nein, der Verbraucherschutz will, dass keine Verträge mit mehr als 24 Monaten Gesamtlaufzeit zustanden kommen - durch eine vorzeitige Verlängerung tun sie dies aber - naämlich bei einer vorzeitigen Verlängerung mit einer Laufzeit von bis zu 30 Monaten.
Nun soll dies per Gesetz sogar auf 12 Monate minimiert werden.
Und weil der das will verlangt die Telekom jetzt Strafzahlungen oder ist es bereits gesetzlich so geregelt für Verbraucher mit den 24 Monaten?
Ich meine der Verbraucherschutz will viel wenn der Tag lang ist aber vieles davon ist leider manchmal auch realitätsfremd
16.09.2019 09:14
Wenn der Vertrag vor Ablauf der aktuellen Mindestvertragslaufzeit verlängert wird, beginnt die neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten mit dem Ablauf der bisherigen Vertragslaufzeit. Erfolgt die Verlängerung nach Ablauf der bisherigen Vertragslaufzeit, beginnt die neue Vertragslaufzeit mit der Verlängerung.
16.09.2019 09:24
@Has schrieb:
Wenn der Vertrag vor Ablauf der aktuellen Mindestvertragslaufzeit verlängert wird, beginnt die neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten mit dem Ablauf der bisherigen Vertragslaufzeit. Erfolgt die Verlängerung nach Ablauf der bisherigen Vertragslaufzeit, beginnt die neue Vertragslaufzeit mit der Verlängerung.
Das ist die Handhabung seitens der Telekom (und wohl auch der meisten anderen Anbieter)
Ob die juristisch haltbar ist - das ist zumindest fraglich wenn man die Einschätzung eines Juristen liest
https://www.frag-einen-anwalt.de/Mobilfunkvertrag-laenger-als-24-Monate--f313311.html
Wie das vor Gericht ausgehen würde ist wieder eine andere Sache...
16.09.2019 09:26
@CobraCane schrieb:
das will verlangt die Telekom jetzt Strafzahlungen oder ist es bereits gesetzlich so geregelt für Verbraucher mit den 24 Monaten?Ich meine der Verbraucherschutz will viel wenn der Tag lang ist aber vieles davon ist leider manchmal auch realitätsfremd
Das habe ich alles schon geschrieben -
Strafzahlungen sind zum einen eine Einnahmequelle - ohne Frage, aber gleichzeitig auch geeignet um Menschen von einer vorzeitigen Verlängerung abzuhalten - Gelingt dies, dann kommt dies Forderungen sowohl des Verbraucherschutzes als auch der Umwelt entgegen.
Verbarucherschützer fordern seit JAHREN, dass Vertagslaufzeiten über 24 Monate verboten werden
Das ist auch schon alles was ich sagen wollte.
Trotz anders lautender Gerüchte, unterstützt die Telekom durchaus auch solle Massnahmen die nicht nur ihrem wirtschaftlichen Interesse dienen - erst recht wenn sich beides kombinieren lässt.
16.09.2019 09:28
@der_Lutz schrieb:
@muc80337_2 schrieb:
Alleine schon bei Android dieses Nightmare eines Umstiegs von einem Smartphone aufs andere, weil der Google das anders als apple nicht hinbekommt, dass man da einfach umsteigen kann.?
Welches Nightmare?
Das Übertragen von SMS und das Zusammensuchen von Dateien unterschiedlicher Apps und das manuelle Übertragen - als Beispiel sei "Signal" genannt.
https://support.signal.org/hc/de/articles/360007059752-Nachrichten-sichern-und-wiederherstellen
Es mag sein, dass wenn Du ein Samsung hast und auf ein Samsung umsteigst, dass die Signal-Inhalte da dann mitkommen (ich weiß es nicht). Aber wenn Du ein x-beliebiges Android hast und auf irgendein anderes umsteigst, dann hast Du Stress.
16.09.2019 09:32 Zuletzt bearbeitet: 16.09.2019 09:34 durch den Autor
@Stefan schrieb:
@CobraCane schrieb:
das will verlangt die Telekom jetzt Strafzahlungen oder ist es bereits gesetzlich so geregelt für Verbraucher mit den 24 Monaten?Ich meine der Verbraucherschutz will viel wenn der Tag lang ist aber vieles davon ist leider manchmal auch realitätsfremd
Das habe ich alles schon geschrieben -
Strafzahlungen sind zum einen eine Einnahmequelle - ohne Frage, aber gleichzeitig auch geeignet um Menschen von einer vorzeitigen Verlängerung abzuhalten - Gelingt dies, dann kommt dies Forderungen sowohl des Verbraucherschutzes als auch der Umwelt entgegen.
Verbarucherschützer fordern seit JAHREN, dass Vertagslaufzeiten über 24 Monate verboten werden
Das ist auch schon alles was ich sagen wollte.
Trotz anders lautender Gerüchte, unterstützt die Telekom durchaus auch solle Massnahmen die nicht nur ihrem wirtschaftlichen Interesse dienen - erst recht wenn sich beides kombinieren lässt.
Da gibt es keinen Umweltgedanken denn es bleibt weiterhin dass es alle 24 Monate ein Handy gibt.
Da geht es auch nicht um Verbraucherschutz und was der so alles will
Da geht es nur um Kohle
Sorry aber ist so, alles andere ist Wunschdenken (der Umwelt zuliebe) oder graue Theorie (man möchte sich gut mit dem Verbraucherschutz stellen).
16.09.2019 09:37
@CobraCane schrieb:
Da gibt es keinen Umweltgedanken denn es bleibt weiterhin dass es alle 24 Monate ein Handy gibt.
Da geht es auch nicht um Verbraucherschutz und was der so alles will
Deine Meinung - steht dir ja auch zu - ich sehe es halt anders.
16.09.2019 09:41 Zuletzt bearbeitet: 16.09.2019 09:42 durch den Autor
Da kann es schlecht unterschiedliche Meinungen geben.
Es gibt alle 24 Monate ein neues Gerät. Nicht alle 18 Monate. Daher kann es nix damit zu tun haben dass man hier einen Umweltgedanken hegt (wenn doch kannst du mir die Beweggründe was dann anderst ist gerne erläutern, vor allem mit dem Hintergrund dass es sowas im GK nicht gibt)
Ob die Telekom jetzt ein toller Konzern ist der sich an den Wünschen der Verbraucherschützer orientiert, na ja, das ist dann halt nur meine Meinung dass ich das nicht glaube
16.09.2019 09:45
Da wir uns nur im Kreis drehen, beende ich es hier
16.09.2019 09:46
24.09.2019 17:41 Zuletzt bearbeitet: 24.09.2019 17:41 durch den Autor
Hallo und herzlich willkommen in der Community, @tanja-f-83.
Bitte hinterlegen Sie einmal Ihre Kontaktangaben und lassen Sie mir im Anschluss bitte eine kurze Rückmeldung zukommen.
Ich sehe mir den Sachverhalt sehr gerne im Detail an.
Freundliche Grüße
Carolin K.
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