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17.04.2019 21:57 Zuletzt bearbeitet: 17.04.2019 22:25 durch den Autor
Hallo, dies ist nun mein letzter Versuch mit Ihnen als Telekom zu einer einvernehmlichen Lösung bzw. Kulanzregelung zu kommen.
Meinen Mobilfunkvertrag inkl. den Familienkarten und meinen VDSL Anschluss habe ich bereits gekündigt bzw. einen Anbieterwechsel angestoßen.
Auf mein ausfürliches Kündigungsschreiben für den Mobilfunkvertrag habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Zum Sachverhalt:
Ich hatte bei der vorzeitigen Vertragsverlängerung in der schriftlichen Auftragsbestätigung den Endgeräte Zuschlag STRAFZAHLUNG über 75 Euro übersehen. Während dem Bestellvorgang wurde mir die Gebühr nicht angezeigt. Mir hat der Kundenservice nun wegen den 75 Euro kein entgegenkommen oder auch den Ansatz von Kulanz gezeigt, die Autragsbestätigung wo die Gebühr in Minimalschrift aufgeführt war wurde mir gefühlt „triumphierend“ als Anhang in der Antwort mitgesendet. Ok dann habe ich für mich selbst die passende Konsequenz gezogen.
Grundsätzlich finde Ich diese Gebühr eine Unverschämtheit! Die Vertragsverlängerung wird offensiv im Kundencenter beworben. Man kann sich zwar vorzeitig ein neues Gerät aussuchen aber der Ablauf (also die eigentliche Vertragslaufzeit) ändert sich nicht, verlängert sich um 24 Monate und Ihr Kunde bleibt Ihnen noch 30 Monate erhalten. Die Vertragslaufzeit vom Vertrag wurde ja vom 26.09.2019 auf den 26.09.2021 verlängert und nicht um 6 Monate verkürzt wie es bei einer „Strafzahlung“ richtig wäre.
Eigentlich möchte ich aus „Bequemlichkeit“ gar nicht wechseln, da ich den Ansatz alles aus einer Hand zu bekommen praktisch finde.
Auf die Nachfrage vom Rückgewinnungsteam der Festnetz Abteilung warum ich kündige, habe ich dem Mitarbeiter den Sachverhalt geschildert, dieser könnte mir aber nicht weiterhelfen da das Problem die Mobilfunksparte betrifft.
Vielleicht findet sich ja beim THT Team jemand der den gesamten Kunden (1300 Euro jährlich) im Blick hat und mir eine zufriedenstellende Lösung anbieten kann und nicht nur auf die AGB oder Preisliste verweist. Ich kann den Antrag beim neuen DSL Anbieter noch ca. 10 Tage widerrufen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
19.04.2019 12:41 Zuletzt bearbeitet: 19.04.2019 13:26 durch den Autor
Ok vielen Dank für die Antwort, dass hier keine Kulanz oder zumindest entgegenkommen erfolgen wird.
Dann sind halt alle meine Verträge Festnetz mit VDSL 100 + Magenta TV und Mobilfunk inkl. drei Familenkarten bei der Telekom gekündigt.
Spätestens wenn der betroffene Mobilfunkvertrag ausläuft, cu
17.04.2019 22:47
17.04.2019 22:54
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Bei der Betätigung der Vertragsverlängerung steh zwei Posten, zukünftige Kosten und einmalige Kosten. Nicht kleingedruckt sondern klar und deutlich zu erkennen. Das du die Gerätesubvention bezahlen musst sollte dir klar sein. Niemand hat etwas zu verschenken, auch nicht die Telekom.
Gruß Dirk
18.04.2019 00:42 Zuletzt bearbeitet: 18.04.2019 00:46 durch den Autor
@A1Kater schrieb:
Das du die Gerätesubvention bezahlen musst sollte dir klar sein. Niemand hat etwas zu verschenken, auch nicht die Telekom.
Die muss er ja trotzdem bezahlen. Und zusätzlich pro früherem Monat die 15 Euro.
Mir ist die Logik noch nie ganz aufgegangen.
Wäre es so, dass sich die Laufzeit des alten Vertrages um ein paar Monate verkürzen würde, also auf statt September 2019/2021 durch die vorzeitige Verlängerung auf April 2021 - dann wäre das klar, dass eine Kompensationszahlung für die Gerätezuzahlung anfällt, da ja ein paar Monate des bisherigen Vertrages an Zuzahlung entfallen würden.
Oder sagen wir mal so: Ich habe sogar starke Bedenken ob die Handhabung durch die Telekom nicht gegen das BGB verstößt weil sich so wie gehandhabt eine effektive Laufzeit von mehr als 24 Monaten ergibt. Vgl.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Mobilfunkvertrag-laenger-als-24-Monate--f313311.html
18.04.2019 01:09
Die Logik, wie diese seltsamen Zuschläge bei vorzeitiger Vertragsverlängerung berechnet werden, ist schon hanebüchen.
Nicht mal ein Telekom-Controler (gut, er hat nichts mit dem Kundengeschäft und Tarifen zu tun) konnte mir die Gedankengänge seiner Kollegen aus der "Tarif-Erfinder-Gruppe" erklären.
18.04.2019 08:38
Verträge werden für 24 Monate abgeschlossen, daran gebunden ist ein Tarif - der Tarifwechsel ist so gesehen nicht möglich. Dieser wirds aber unter Bedindungen ermöglicht: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/tarife-optionen/wechsel-mobilfunk-tarif
Bei einer vorzeitigen VVL (gem. AGB mehr als ein Monat vor Vertragsende) in Kombination mit einem Tarifwechsel entstehen ggf. die Gebühren, diese werden auch immer im Warenkorb angezeigt. Falls online abgeschlossen, sollte ein 14-tägiges Widerspruchsrecht möglich sein...
Liebe Grüße Patrik
18.04.2019 10:05 Zuletzt bearbeitet: 18.04.2019 10:07 durch den Autor
Dass da etwas angezeigt wird heißt noch nicht zwingend, dass das juristisch unbedenklich und gesetzeskonform ist.
Ganz abgesehen davon ist es halt auch einfach unverständlich wofür dieser hohe zusätzliche Zuschlag überhaupt anfällt.
Ich selbst würde da falls online/telefonsich beauftragt nach Empfang der Auftragsbestätigung wohl sofort widerrufen und kündigen.
Aber ich leg mir normalerweise ja sowieso keine 24-Monatsverträge und dann auch noch mit Smartphone mehr zu.
@Patrik K. schrieb:
Verträge werden für 24 Monate abgeschlossen, daran gebunden ist ein Tarif - der Tarifwechsel ist so gesehen nicht möglich. Dieser wirds aber unter Bedindungen ermöglicht: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/tarife-optionen/wechsel-mobilfunk-tarif
Um einen Tarifwechsel ging es gar nicht so ich das nicht falsch verstanden habe. Und der wäre sowieso losglöst von einer Verlängerung machbar.
18.04.2019 10:15
Wenn Du mit einer Vertragsverlängerung gleichzeitig ein neues Smartphone bekommst ist das alte Smartphone ja noch nicht abgezahlt. Dann wäre eine Strafzahlung m.E. gerechtfertigt. Hat ja niemand etwas zu verschenken. Anders sieht es aus wenn vertraglich vereinbart wird das man alle zwei Jahre verlängern kann und/oder (ohne Strafzahlung) "regelmäßig" ein neues Smartphone bekommt.
@muc80337_2 schrieb:Ganz abgesehen davon ist es halt auch einfach unverständlich wofür dieser hohe zusätzliche Zuschlag überhaupt anfällt.
18.04.2019 10:24 Zuletzt bearbeitet: 18.04.2019 10:27 durch den Autor
Zur Klarstellung nochmal dass Gerät hat laut Bestellungvorgang der Verlängerung und Warenkorb 189,95 Euro + 6,95 Euro Versand gekostet. So stand es auch im Warenkorb drin und so habe ich es dann auch bestellt.
Das man nun in der Auftragsbestätigung die 5 x 14,95 Euro Endgeräte Zuschlag erwähnt ist nun ja ist überraschend - damit könnte es schon einmal als überraschende Klausel angesehen werden.
So ein Zuschlag muss schon bereits im Bestellprozess aktiv von der Telekom bekanntgegeben werden!
Ausserdem wird die Verlängerung 6 Monate vor Vertragsende aktiv im Kundencenter beworben so dass der dumme trottlige Kunde wie ich es wohl war drauf reinfällt. Die Krönung ist dann dass trotz der Strafgebühr die Vertragslaufzeit nun 30 Monate und nicht 24 Monate beträgt.
PS: Ich bin Kaufmann, arbeite in einem MDax Konzern und so ein Geschäftsgebaren könnte ich mir mit meinen Kunden gegenüber nicht erlauben
18.04.2019 10:26
Um es klarer zu sagen:
Verträge laufen 24 Monate - mit dem ausgewählten Tarif. Ein Wechsel lässt man unter Auflagen zu...
Aussage war zudem, dass die Kosten nicht angezeigt wurden, dass kann so nicht sein - da der Warenkorb alle einmaligen und monatlichen Kosten aufführt. Bei einer vorzeitigen VVL und einem Tarifwechsel auch eventuelle Gebühren.
18.04.2019 10:43
@olli74 schrieb:Die Krönung ist dann dass trotz der Strafgebühr die Vertragslaufzeit nun 30 Monate und nicht 24 Monate beträgt.
Das ist eigentlich nicht mehr erlaubt. Nicht ohne Grund kann man in vielen Verträgen nurnoch frühestens einen Monat vor Ablauf verlängern. Möchte ein Kunde aber trotzdem vorzeitig verlängern kommt es zu zusätzlichen Gebühren, aber streng genommen dürfte der Vertrag trotzdem nur 24 Monate laufen und nicht mehr hinten angehängt werden. Aber solange niemand gegen die Anbieter vor den BGH zieht wird sich nichts ändern.
18.04.2019 10:46 Zuletzt bearbeitet: 18.04.2019 10:49 durch den Autor
@Patrik K. schrieb:Aussage war zudem, dass die Kosten nicht angezeigt wurden, dass kann so nicht sein - da der Warenkorb alle einmaligen und monatlichen Kosten aufführt.
Der Warenkorb schon. Aber es wurde ja moniert, dass das nicht direkt im Kundencenter und/oder in der Werbung ersichtlich ist. Geschrieben steht es immer irgendwo, aber nicht für alle klar ersichtlich schon vor der Entscheidung. Besser wäre es schon auf der Startseite für die VVL und/oder im Kundencenter auf eventuelle Kosten/Strafzahlungen hinzuweisen (inklusive "Berechnungsformel").
18.04.2019 10:47 Zuletzt bearbeitet: 18.04.2019 10:49 durch den Autor
Ich werde wegen den 30 Monaten Vertragslaufzeit, wenn ich keine Lösung angeboten bekomme, über die Schlichtungsstelle der Netzagentur gehen. Vielen Dank für den Tip
18.04.2019 11:00
Was Du nur immer mit Deinem Tarifwechsel hast. Um einen solchen geht es doch gar nicht.
Wenn Du mit einer Vertragsverlängerung gleichzeitig ein neues Smartphone bekommst ist das alte Smartphone ja noch nicht abgezahlt.
Ich seh es schon - Ihr versteht das auch nicht, was die Telekom macht. Sonst würdet Ihr keine solchen Bemerkungen schreiben.
Zwei Beispiel-Szenarien in einem MagentaMobil S mit Top-Smartphone mit Bestandskundenkonditionen (und der Einfachheit halber angenommen, dass der Tarif schon immer monatlich 57 Euro gekostet hat):
Nummer 1
Abschluss am 1.8.2017 Monatsbeträge 24*57 Euro, ein günstiges Smartphone zum Preis von 1 Euro wird erworben
Verlängerung erfolgt nach Ablauf der 24 Monate am 1.8.2019, weitere 24*57 Euro, ein weiteres Smartphone zum Preis von 1 Euro
===================================================================================
Gesamtkosten von 48*57 Euro plus 2 Euro für die beiden Smartphones - in Summe also 2738 Euro
Nummer 2 - das Problem des TE
Abschluss am 1.8.2017 Monatsbeträge 24*57 Euro, ein günstiges Smartphone zum Preis von 1 Euro wird erworben
Verlängerung erfolgt vorzeitig am 1.2.2019 und kostet 5*15 Euro, ab 1.8.2019 sind dann weitere 24*57 Euro, ein weiteres Smartphone zum Preis von 1 Euro
===================================================================================
Gesamtkosten von 5*15 Euro plus 48*57 Euro plus 2 Euro für die beiden Smartphones - in Summe also 2813 Euro
In der Variante 2 in der sich der Kunde frühzeitig erneut an die Telekom bindet zahlt der Kunde 75 Euro mehr als wenn er sich wie in der Variante 1 noch drei weitere Monate nicht festlegen würde und möglicherweise am 1.5.2019 den Vertrag kündigen würde.
Der einzige Vorteil, den der Kunde hat ist, dass er das Smartphone ein paar Monate früher erhält.
Er spart sich aber keinen Monat der Grundgebühr bzw. der Zuzahlung.
Gut, es kann sein, dass das Smartphone z.B. runterfällt oder dass jetzt gerade das neueste was-weiß-ich-Phone rauskommt und man dann unbedingt kurzfristig ein neues Phone haben muss. Dann ist der Zuschlag vermutlich im Sinne von "Kundennutzen" gedacht festgelegt. Aber Kundennutzen kann sich der Kunde so er halbwegs flüssig ist auch woanders verschaffen - amazon, Elektronikmarkt, ebay, ... und dort losgelöst vom Vertrag ein Gerät kaufen und dann den Vertrag zum Laufzeitende August 2019 kündigen. Oder im August 2019 einen Tarifwechsel auf "ohne" machen.
18.04.2019 11:02
@wizer schrieb:
Möchte ein Kunde aber trotzdem vorzeitig verlängern kommt es zu zusätzlichen Gebühren, aber streng genommen dürfte der Vertrag trotzdem nur 24 Monate laufen und nicht mehr hinten angehängt werden.
Genau - das sehen wir gleich. Dann wäre auch ein monatlicher Vorzeitigkeits-Zuschlag kalkulatorisch/gefühlt gerechtfertigt.
18.04.2019 11:16
In der Regel kommt immer ein Tarifwechsel zum Tragen, weil man meist automatisch auf eine neue Generation wechselt (aktuelle Versionen werden dabei vertrieben). Daher auch die Gebühren - eine vorzeitige VVL hängt die neue Laufzeit von 24 Monaten hinten dran, daher gibt es keine "Strafe" bzgl. der Laufzeit, sondern weil es um den Tarif geht.
Wenn du also mehr als einen Monat vor Vertragsende verlängerst und nicht "hochwechselst", zahlst du
daher kommt die genannte Gebühr für den einhergehenden Tarifwechsel während der Laufzeit zur Wirkung.
Es geht um die monatlichen Kosten und Leistungen, die sich für die restlichen Monate der aktuellen Laufzeit ändert - nicht um die vorzeitige Verlängerung an sich. So verstehe ich das Thema...
18.04.2019 11:22
@Patrik K. schrieb:In der Regel kommt immer ein Tarifwechsel zum Tragen, weil man meist automatisch auf eine neue Generation wechselt
Das ist nicht korrekt.
Klar kann man das machen wenn man will. Aber davon war hier keine Rede.
Da draußen laufen auch noch Leute rum, deren Tarif sich noch gar nicht einmal MagentaMobil nennt - und die alle zwei Jahre verlängert haben.
18.04.2019 11:44
@muc80337_2 schrieb:Abschluss am 1.8.2017 Monatsbeträge 24*57 Euro, ein günstiges Smartphone zum Preis von 1 Euro wird erworben
Verlängerung erfolgt nach Ablauf der 24 Monate am 1.8.2019, weitere 24*57 Euro, ein weiteres Smartphone zum Preis von 1 Euro
===================================================================================
Gesamtkosten von 48*57 Euro plus 2 Euro für die beiden Smartphones - in Summe also 2738 Euro
Wie kommst Du darauf? Der Handyanteil ist doch geringer. Die "Grundgebühr ohne Smartphone" musst Du abziehen, dann bekommst Du den Preis für das Smartphone.
18.04.2019 12:03
Bei aktiver VVL - vorzeitig / durch den Kunden - werden nur aktuelle Tarife angeboten. Man kann in der Regel nicht in alt-Tarife verlängern, abgesehen von Ausnahmen. Bei der automatischen Verlängerung bleibt der Tarif hingegen bestehen wie er ist.
Aber danke für den Austausch, da dies nicht der Kern der Frage ist, ziehe ich mich zurück
18.04.2019 12:14
@wizer schrieb:Wie kommst Du darauf? Der Handyanteil ist doch geringer. Die "Grundgebühr ohne Smartphone" musst Du abziehen, dann bekommst Du den Preis für das Smartphone.
???
Ich habe doch nicht den Preis des Smartphones errechnet sondern was der Kunde insgesamt für die Nutzung des Netzes und für das Smartphone bezahlt (im angenommenen Beispiel jeweils ein Smartphone mit einer Zuzahlung von 1 Euro). Die 57 Euro teilen sich gedanklich auf in 37 fürs Netz und 20 fürs Smartphone. Wodurch dann jedes der beiden Smartphones gedanklich effektiv 481 Euro kostet über die jeweils 24 Monate.
Und bei der vorzeitigen Verlängerung - da kann man sich dann raussuchen ob das zweite Smartphone dann 556 Euro kostet oder ob es auch "nur" 481 kostet und sich die Netznutzung im ersten 24-Monatsblock durch die vorzeitige Verlängerung um 75 Euro verteuert hat.
Lassen wir mal das mit dem Smartphone außen vor und nehmen an, es wäre ein MagentaMobil S ohne Smartphone.
Den kann man ja auch sechs Monate vor Laufzeitende verlängern. Dadurch, dass man sich früher auf die Telekom festlegt, bezahlt man dann 75 Euro mehr. Obwohl das Laufzeitende im Jahr 2021 dann dasselbe im Spätsommer sein wird wie es ohne vorzeitige Verlängerung wäre.
Aber gut - wir können zusammenfassen, dass man halt jeden Vertrag genau anschauen muss, den man eingeht. Und selbst wenn der gegen das BGB verstößt, dann muss man das auch zuerst mal auf dem Rechtsweg erstreiten. Deshalb besser vorher klären.
Und möglichst nicht im Shop verlängern sondern nur online oder telefonisch oder Chat oder hier. Denn dann kann man widerrufen. Im Shop kann man nicht widerrufen.
19.04.2019 12:41 Zuletzt bearbeitet: 19.04.2019 13:26 durch den Autor
Ok vielen Dank für die Antwort, dass hier keine Kulanz oder zumindest entgegenkommen erfolgen wird.
Dann sind halt alle meine Verträge Festnetz mit VDSL 100 + Magenta TV und Mobilfunk inkl. drei Familenkarten bei der Telekom gekündigt.
Spätestens wenn der betroffene Mobilfunkvertrag ausläuft, cu
19.04.2019 13:06
@Jasmin B. schrieb:
Hierbei geht es nicht darum, ob Subventionen für das vorherige Gerät abbezahlt wurde, sondern rein um die Möglichkeit schon vor Vertragsende ein neues Smartphone zu bestellen.
Angenommen ich hätte die Tarifvariante "MagentaMobil S ohne Smartphone" und die Restlaufzeit wäre noch 6 Monate und ich wollte jetzt diesen Tarif (ohne Tarifänderung) verlängern. Dann fällt keine Strafgebühr von 15 Euro pro verfrühtem Verlängerungsmonat an (so verstehe ich Deinen Beitrag) - oder fällt das an (so wie ich es bisher vermutet habe)?
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