Gelöst

Widerrufsrecht nach Ende der Frist

vor 2 Jahren

Hallo, 

mich habe am 07.05.23 einen Mobilfunk Vertrag abgeschlossen der aber erst am 22.08.23 aktiv ist. Ich habe aber ein besseres Angebot gefunden und wollte daher den Vertrag vom 07.05. Widerrufen (da ein Service Mitarbeiter meinte das es noch klappen kann da der Vertrag nciht begonnen hat). 
den Widerruf have ich vor 4 Tagen geschrieben aber keine Antwort. Wann kann ich mit einer Antwort rechnen und was mache ich wenn es abgelehnt wird?

danke im Voraus.

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    • vor 2 Jahren

      Du hast eine Auftragsbestätigung bekommen und ab da 14 Tage, egal wann der Vertrag anfängt. @spidering 

      Sonst könnten ja Verträge auf Verdacht geschlossen werden, so wie du es jetzt gerne machen würdest: besseres Angebot, mal schnell raus aus dem Vertrag.

      2

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @spidering  Hallo!

       Ich habe zwar noch kein Vertrag widerrufen ,du solltes aber innerhalb des Widierrufs Bescheid bekommen. Ich würde in der Hotline mal anrufen 08003302202 und dort mal nach Fragen wie weit sie mit der Bearbeitung sind

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      spidering

      @spidering Hallo! Ich habe zwar noch kein Vertrag widerrufen ,du solltes aber innerhalb des Widierrufs Bescheid bekommen. Ich würde in der Hotline mal anrufen 08003302202 und dort mal nach Fragen wie weit sie mit der Bearbeitung sind

      @spidering  Hallo!

       Ich habe zwar noch kein Vertrag widerrufen ,du solltes aber innerhalb des Widierrufs Bescheid bekommen. Ich würde in der Hotline mal anrufen 08003302202 und dort mal nach Fragen wie weit sie mit der Bearbeitung sind

      spidering

      @spidering  Hallo!

       Ich habe zwar noch kein Vertrag widerrufen ,du solltes aber innerhalb des Widierrufs Bescheid bekommen. Ich würde in der Hotline mal anrufen 08003302202 und dort mal nach Fragen wie weit sie mit der Bearbeitung sind


      Was soll bearbeitet werden, Monate nach Ende der Widerrufsfrist? @Gelöschter Nutzer 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      @spidering 

      Das Widerrufsrecht ist längst abgelaufen. Bei Dienstleistungsverträgen startet es mit zugang der Auftragsbestätigung und Widerrufsbelehrung.

       

      Nur bei Warenlieferungen startet es mit Zugang der Ware.

       

       

      spidering

      was mache ich wenn es abgelehnt wird?

      was mache ich wenn es abgelehnt wird?
      spidering
      was mache ich wenn es abgelehnt wird?

      Deine Verpflichtungen erfüllen

      0

    • vor 2 Jahren

      @spidering  Hi!

       Das habe ich jetzt erst gelesen .Habe gedacht das du nocjh in dem Wideruf bist ,so wirst du den Vertag 2Jahre behalten

       müssen. Ich glaube nicht das du so aus dem Vertrag raus kommst

      Vg  Nobsibaer

       

      0

    • vor 2 Jahren

      spidering

      den Widerruf have ich vor 4 Tagen geschrieben aber keine Antwort.

      den Widerruf have ich vor 4 Tagen geschrieben aber keine Antwort.
      spidering
      den Widerruf have ich vor 4 Tagen geschrieben aber keine Antwort.

      Und somit Monate zu spät.

      14

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @Anna K.  schrieb:
      Da die Dienstleistung erst am Tag der Portierung erbracht werden kann, gilt auch erst ab dann die Widerrufsfrist.

      Bei einem Vertrag ohne Portierung wird die Dienstleistung auch erst mit der Bereitstellung erbracht. 

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Stefan

      Natürlich kann die Telekom den Kunden besser stellen als das Gesetz es vorschreibt.

      Natürlich kann die Telekom den Kunden besser stellen als das Gesetz es vorschreibt.
      Stefan
      Natürlich kann die Telekom den Kunden besser stellen als das Gesetz es vorschreibt.

      genau darum meine Frage wo das steht, wenn etwas nicht formuliert ist, außer in einem Beitrag hier, kann man sich schlecht darauf berufen. Ist ja auch nicht der erste Fall der hier mit einem ähnlichen Anliegen aufschlägt.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Hallo @der_Lutz 

       

      nach Rücksprache mit der entsprechenden Fachabteilung kann ich nun das mit auf den Weg geben:

       

      Laut § 356 Absatz 2 Punkt 1a BGB beginnt die Widerrufsfrist bei einem Verbrauchsgüterkauf, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Waren erhalten hat.  

       

      Nach der Erweiterung des Verbrauchsgüterkaufvertrags in § 474 Abs. 1 S. 2 BGB handelt es sich bei einem Verbrauchsgüterkauf auch um einen Vertrag, der neben dem Verkauf einer Ware die Erbringung einer Dienstleistung durch den Unternehmer zum Gegenstand hat.

       

      Liebe Grüße 

      Anna K.

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Guten Abend @spidering,

       

      lieben Dank für deinen Beitrag hier bei uns. Fröhlich

       

      Eine Sache möchte ich vorweg korrigieren. Bei einer Rufnummernmitnahme beginnt die Widerrufsfrist erst mit dem Tag der Bereitstellung. Wir sind hier also noch locker innerhalb der Frist.

       

      @spidering die Bearbeitung deines Widerrufs kann ein paar Tage in Anspruch nehmen, bei vier musst du dir keine Sorgen machen. Fröhlich Die Kolleg*innen melden sich dazu schnellstmöglich bzw. bekommst du dann eine entsprechende Bestätigung für die Stornierung.

       

      Darf ich fragen, ob du der Magenta-Familie dennoch treu bleibst?

       

      @Espresso doppio ich musste die markierte Lösung einmal entfernen, nicht wundern.

       

      LG und einen schönen Abend 

      Katharina S.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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