XR Academy Abo Falle

Gelöst

Moin 

Meine Mutter ist leider in eine AboFalle der XR Academy getreten und hat eine SMS bekommen in der steht dass sie nun uneingeschränkten Zugriffe hätte und einen Link ( nicht geöffnet )

Wir haben anschließend sofort Drittanbierterdienste gesperrt.

Wie können wir weiter vorgehen ? Oder gilt die Sperre als Widerruf ? 
Es ist noch nichts abgebucht worden.

 

Danke  im Voraus 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung

Hallo zusammen und danke für den bisherigen Austausch zu dem Thema. 

Oh man, solche Abofallen sind immer ärgerlich und bringen ein wenig "Arbeit" mit sich. Von unserer Seite aus besteht die Möglichkeit, eine Drittanbietersperre zu setzen, um so etwas für die Zukunft zu vermeiden. Wie hier im Beitrag bereits geschrieben, greift diese nicht für aktuell laufende Abos.

 

Der einzige Weg, es wieder loszuwerden, ist der Widerruf über den jeweiligen Herausgeber des Abos. Wir sind da absolut machtlos. Wendet euch in dem Fall also bitte alle einmal an die XR Academy. Wenn für die Zukunft eine Sperre gewünscht ist > 🙋‍.

 

Ich wünsche euch einen tollen Start in den Dienstag.

 

LG
Katharina S.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Grüße @KevKevTele 

@KevKevTele  schrieb:
Wir haben anschließend sofort Drittanbierterdienste gesperrt.

Ihr müsst aber auch das Abo kündigen. Sonst entstehen Mahngebühren.

 

 

@KevKevTele  schrieb:
Oder gilt die Sperre als Widerruf ? 

Nein.

Hier ein paar Tipps von Stiftung warentest: https://www.test.de/Handy-Abofallen-5505132-0/ 

@KevKevTele  schrieb:
Wir haben anschließend sofort Drittanbierterdienste gesperrt.

Das wirkt natürlich nur ab dem Zeitpunkt des Setzens, nicht rückwirkend.

 

Wenn die Auftragsbestätigung mit Widerrufsbelehrung kommt hast du 14 Tage Zeit für einen Widerruf.

Die Sperre verhindert nur zukünftige Sachen.

Wer schon deine Daten zur Abrechnung erhalten hat, kann damit nun natürlich auch arbeiten.

Wenn die der Meinung sind, mit dir einen rechtskräftigen Vertrag abgeschlossen zu haben, werden die sich bei dir auch melden. 

Nur diese SMS hat sie bekommen.

Kurz nachdem sie aus Versehen irgendwo etwas akzeptiert hat mit „ Weiter „ was genau kann sie auch nicht sagen. 
Ältere Leute halt 😅

Auch dir ein freundliches Hallo @KevKevTele 

 

In der SMS steht doch auch eine Hilferufnummer!

Dort schon angerufen?

 

Grüßle

Bei der Telekom Tochter mit dem C sind die Teamies flott mit einer Gutschrift zur Stelle, wenn es um diesen Abzocker geht.

@KevKevTele 

Hilfreiche Tipps:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/drittanbietersperre-s...

 

auf jeden Fall schriftlich widerrufen! Dazu hast du ja 14 Tage Zeit

@KevKevTele 

@KevKevTele  schrieb:
Nur diese SMS hat sie bekommen.

Und anhand deines Anhanges habe ich folgendes gefunden.

Achtung

Die von uns in Deutschland angebotenen Dienste sind keine Abonnements. Sie zahlen einmalig für einen bestimmten Zeitraum und werden nicht automatisch verlängert. Wenn Sie unseren Dienst weiterhin nutzen möchten oder andere Fragen haben, können Sie uns jederzeit über dieses Formular kontaktieren.

https://sam-media.com/impressum/ 

 

Ebenso bei https://www.zahleinfachperhandyrechnung.de/wp-content/uploads/Kontaktadressenliste-Telefonica.pdf 

 

Ich hoffe ich konnte dir dabei helfen.

Einmalig 29,99€ sind ja auch genug - ich wollte die nicht bezahlen wollen 👎

@→Mataimaki←  schrieb:
Und anhand deines Anhanges habe ich folgendes gefunden.

Ist wirklich interessant, wieviel Information in solch einer winzigen SMS stecken kann!

 

Grüßle

Der Artikel der Stiftung Warentest ist sehr zu empfehlen! Ich bin auch - ohne zu wissen wie - "Opfer" einer XR- Academy-Dienstleistung geworden. Die war mir bis dato völlig unbekannt. Nach dem Durchziehen des von St. W. vorgeschlagenen Handlungskatalogs sollte sich der Opferstatus hoffentlich erledigt haben. Gespannt bin ich auf die  amgeblichen Beweise der Telekom zur Rechtfertigung des Einzugs aufgrund dieser "Drittanbieterleistung".

@Fritz-Heinz  schrieb:
Gespannt bin ich auf die  amgeblichen Beweise der Telekom zur Rechtfertigung des Einzugs aufgrund dieser "Drittanbieterleistung".

die Telekom muss da gar nichts beweisen, sie ist nur Helfershelfer.

Wenn man dem Einzug bei der Telekom widerspricht geht die Forderung an den ursprünglichen Forderer zurück und der muss sich beweisen wie auch immer.

Hallo Allerseits,

Hier bei mir nun leider auch passiert. 29.99 Euro für "Einmalkauf XR Acadamy 6 Mon." heute morgen. Keinerlei Erinnerung, da etwas abgeschlossen zu haben. Wie @Espresso doppio schreibt gibt bei der Tochter C reichlich Fälle, der Kundendienst erledigt das wohl: https://forum.congstar.de/thread/65698-xr-academy/

Wäre toll, wenn sich die Telekom hier auch meldet..

 

Herzliche Grüße

Z.

Lösung

Hallo zusammen und danke für den bisherigen Austausch zu dem Thema. 

Oh man, solche Abofallen sind immer ärgerlich und bringen ein wenig "Arbeit" mit sich. Von unserer Seite aus besteht die Möglichkeit, eine Drittanbietersperre zu setzen, um so etwas für die Zukunft zu vermeiden. Wie hier im Beitrag bereits geschrieben, greift diese nicht für aktuell laufende Abos.

 

Der einzige Weg, es wieder loszuwerden, ist der Widerruf über den jeweiligen Herausgeber des Abos. Wir sind da absolut machtlos. Wendet euch in dem Fall also bitte alle einmal an die XR Academy. Wenn für die Zukunft eine Sperre gewünscht ist > 🙋‍.

 

Ich wünsche euch einen tollen Start in den Dienstag.

 

LG
Katharina S.

Hallo!

 

Nachdem ich nun in der Angelegenheit weiter recherchiert habe und tätig geworden bin, muss ich anmerken, dass die Antwort seitens des Telekom Hilft Teams für den hier diskutierten Fall nicht wirklich sachgemäß ist:

 

  • Es handelt sich hier nicht um eine Abofalle, ein Abonnement liegt nicht vor, lediglich eine Einmalzahlung. Eine Kündigung ist daher auch nicht erforderlich.
  • Wie entsprechende Musterprozesse seitens Verbraucherverbände gezeigt haben, sind Beanstandungen von Drittanbieterleistungen durchaus gegenüber dem Mobilfunkanbieter geltend zu machen, insb. wenn diese nicht in Anspruch genommen wurden bzw. in einer Art und Weise entgegen der Gesetzeslage z.B. durch manipulierte Werbebanner usw. untergeschoben wurden. Tatsächlich wurde mir der Rechnungsbetrag auch innerhalb weniger Stunden seitens der Telekom gutgeschrieben, nachdem ich mich direkt an den Service gewendet hatte.
  • Grundsätzlich sehe ich die Telekom auch insgesamt nicht "absolut machtlos", sondern ganz im Gegenteil im höchsten Maße verpflichtet (und ganz sicher auch fähig) zum Schutz ihrer Kunden gegen zweifelhafte, evtl. gar betrügerische Angebote ihrer Kooperationspartner vorzugehen.

Zusammenfassend für den konkreten Fall: Die Leistung "XR-Academy" ist kein Abo und muss somit auch nicht gekündigt werden, Beschwerde kann direkt an den Telekom-Service gerichtet werden, der (zumindest bei mir) zügig den Schaden ersetzt.

 

Herzliche Grüße,

Z.

 

Guten Morgen @Zwergpirat,

 

danke für deinen Kommentar, ich habe dazu jedoch ein paar Ergänzungen. 

 

Drittanbieter-Dienste sind Produkte von externen Firmen, die über die Mobilfunk-Rechnung abgerechnet werden. Dabei wird unterschieden zwischen Einzel- und Abo-Dienste. In diesem Fall scheint es sich dann tatsächlich um eine einmalige Berechnung zu handeln. Dennoch, die Reklamation der Berechnung erfolgt immer über den jeweiligen Drittanbieter, der über uns abrechnet.

 

In einem Reklamationsfall haben wir für unsere Kunden die Möglichkeit, die strittige Forderung bis zur Klärung der Berechnung mit einer Sperre zu versehen. Auch stellen wir gerne einen Erstkontakt zum Drittanbieter her (mit einer Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe).

 

Dass du eine Gutschrift erhalten hast @Zwergpirat , ist in solch einem Fall eine reine Kulanz.

 

Einmal an die Betroffenen: Wenn gewünscht ist, dass wir den Erstkotankt zum Drittanbieter herstellen und die Berechnung mit einer Sperre versehen, sagt uns gerne Bescheid, in welchem Zeitfenster wir euch gut erreichen. 😊

 

LG
Katharina S.

Da bin ich wieder. Ich habe von Anfang an die XR-Academy, die BNetzA und Finanztest via E-Mail sowie die Telekom über Einschreiben mit Rückschein gleichzeitig mit meinem Anliegen konfrontiert - allein schon deshalb, weil es diese ja recht häufigen Vorkommnisse einfach nicht nur nicht geben soll, sondern meiner Meinung nach auch nicht geben darf. Dabei spielt es für mich keine Rolle, ob es sich hier um Einmalkäufe oder Abofallen handelt. 

 

Nachdem XR mit meiner Hauptvertrags-Handy-Nr. nichts anzufangen gewusst hat, habe ich per EVN dann ermittelt, dass angeblich von dem an diesen Vertrag gekoppelten Zweithandy der Einmal-Kauf dieser ominösen Dienstleistung getätigt worden sein soll. Gleichzeitig haben die XR-Leute in einer längeren Mail erklärt, dass der Kauf aus Kulanzgründen rückgängig gemacht und dieser Dienst für uns deaktiviert worden sei. Der Kaufpreis würde an die Deutsche Telekom zurücküberwiesen und mit der nächsten Telefonrechnung verrechnet..... Ich habe dann einen Tag später einen Anruf vom Telekom-Service bekommen, in dem das Ganze geregelt werden sollte. Nachdem ich dort diesen Sachverhalt wiedergegeben hatte, wurde vereinbart, bis zur nächsten Abrechnung zu warten und angemahnte Fristen so lange ruhen zu lassen. 

 

Auch die BNetzA hat mit einer langen Mail geantwortet und in einer differenzierten Darstellung die Rechtslage und die Eingriffsmöglichkeiten erörtert. Ich habe dann in einer Replik um genaueres Hinschauen und härteres Beurteilen solcher Vorgänge gebeten. Finanztest hat erklärt, an allen derartigen Informationen sehr interessiert zu sein und die Ergebnisse solcher Vorgänge in die Redaktionsarbeit einfließen zu lassen. Der Redaktion noch einmal vielen Dank für die hilfreichen Vorgehens-Tipps!

 

Ja, es wäre ein solcher Rundumakt wohl nicht nötig gewesen. Dennoch finde ich es richtig zu zeigen, dass es hier eine kritische Öffentlichkeit gibt und sich das Verhalten insbesondere des Providers in solchen Angelegenheiten herumspricht. Mein Appell an die Telekom: Schaut genau(er) hin, wie seriös die "Drittleistungsanbieter" sind!

 

Nun also warten wir auf die kommende August-Abechnung.

 

Vielen Dank für Euer geduldiges Lesen....., Fritz-Heinz

@Fritz-Heinz  schrieb:
Schaut genau(er) hin, wie seriös die "Drittleistungsanbieter" sind

Gut gemacht👍👍

 

Hat die BNA  nichts dazu gesagt, warum die Anbieter diese Drittanbieterleistungen weiterberechnen müssen? @Fritz-Heinz 

 

Hallo Espresso doppio, ich zitiere nachfolgend die BNetzA. Das wird Deine Frage beantworten...

 

Sie teilen mit, dass Ihnen Telekommunikationsdienstleistungen von Drittanbietern in Rechnung gestellt worden seien, obwohl keine Vertragsbeziehungen zwischen Ihnen und dem betroffenen Unternehmen bestehen würden. Sie bitten um Auskunft zu den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes.

 

"Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es dem rechnungsstellenden Unternehmen möglich ist, auf seiner Rechnung nicht nur die eigenen Forderungen, sondern auch Fremdforderungen oder abgetretene Forderungen Dritter(Drittanbieter) aufzuführen. Das ergibt sich aus § 62 Telekommunikationsgesetz (TKG). Sofern die Rechnung solche Forderungen mitausweist, muss sie zusätzlich folgende Angaben enthalten: den Namen und die ladungsfähige Anschrift des Drittanbieters, eine nationale Ortsrufnummer oder eine kostenfreie Kundendiensttelefonnummer und einen Hinweis auf eine Internetseite des Drittanbieters.

 

Mit der Ausweisung der eigenen Forderungen und der Forderungen anderer Anbieter soll dem Endnutzer ein besonderer Service angeboten werden, so dass er nicht von jedem Anbieter eine Einzelrechnung bekommt und so unter Umständen den Überblick über die gegen ihn bestehenden Forderungen verliert. So können Sie auf einen Blick sehen, welche Forderungen gegen Sie geltend gemacht werden.

 

Eine Beanstandung von Forderungen eines anderen Anbieters, die in den Rechnungen Ihres Telekommunikationsanbieters dargestellt sind, sollten Sie sowohl gegenüber Ihrem Telekommunikationsanbieter als auch gegenüber dem Anbieter vorbringen, deren Forderung in der Rechnung dargestellt ist. Denn ist eine Forderung eines anderen Anbieters strittig, sollten Sie mit Ihrem Telekommunikationsanbieter als Rechnungsersteller die Behandlung des strittigen Betrages im Zahlungsverkehr klären, damit sich für Sie keine negativen Konsequenzen wie eine Anschlusssperre ergeben.

 

Die Beanstandung muss innerhalb einer Frist von acht Wochen erfolgen. Innerhalb dieser Zeit können Sie vom Anbieter einen Entgeltnachweis, aufgeschlüsselt nach einzelnen Verbindungsdaten, und eine technische Prüfung verlangen. Sie sollten die Beanstandung schriftlich einlegen und begründen.

 

Sollte es sich bei der Leistung des anderen Anbieters um ein Abonnement handeln, kann eine zukünftige Abrechnung durch eine vorsorgliche Kündigung des Abonnements verhindert werden.

 

Beanstanden Sie die auf der Rechnung aufgeführten einzelnen Forderungen nicht innerhalb der Beanstandungsfrist, so zieht das rechnungsstellende Unternehmen den gesamten Rechnungsbetrag ein und überweist dann die Einzelbeträge an die anderen Anbieter.

 

Es ist allerdings auch zulässig, dass der Fremdanbieter seine Forderungen gegenüber dem Endkunden an das rechnungsstellende Unternehmen abtritt. Das rechnungsstellende Unternehmen überweist dann an den Fremdanbieter bereits vorab den Rechnungsbetrag und wird damit Forderungsinhaber. Eine Auseinandersetzung über die Rechtmäßigkeit des ausgewiesenen Rechnungspostens erfolgt dann über den Rechnungsersteller und nicht über den genannten Drittanbieter."

 

Danke @Fritz-Heinz 

Ich kenne Antworten der BNA und die Zusammenhänge sind mit auch bekannt.

Dir jetzt auch, nehme ich an.

Das widerspricht dann ja auch der Aussage von @Katharina S. hier, wonach ausschließlich der Drittanbieter zuständig sei. Das sieht auch der Verbraucherschutz so und ein Mitbewerber wurde für das Abstreiten der Zuständigkeit für eine Reklamation auch schon erfolgreich abgemahnt, siehe hier: https://www.vzhh.de/themen/telefon-internet/telefonaerger/drittanbieter-abos-auf-der-telefonrechnung

 

Herzliche Grüße

S.

@Zwergpirat  schrieb:
Das widerspricht dann ja auch der Aussage von @Katharina S. hier, wonach ausschließlich der Drittanbieter zuständig sei. Das sieht auch der Verbraucherschutz so und ein Mitbewerber wurde für das Abstreiten der Zuständigkeit für eine Reklamation auch schon erfolgreich abgemahnt, siehe hier: https://www.vzhh.de/themen/telefon-internet/telefonaerger/drittanbieter-abos-auf-der-telefonrechnung

Dann hast du einfach nicht gelesen oder verstanden was Katharina geschrieben hat.

 

Die Telekom bietet dir die Möglichkeit die Strittige Forderung zu sperren während du das Problem mit der Firma die das Abo bereitstellt klärst

Sie schrub "Dennoch, die Reklamation der Berechnung erfolgt immer über den jeweiligen Drittanbieter, der über uns abrechnet."

 

Und genau das scheint mir eine vergleichbare Aussage zu sein, die bei einem Mitbewerber erfolgreich abgemahnt wurde: https://www.vzhh.de/sites/default/files/medien/166/dokumente/2-O-340-14_LG_Potsdam_Urteil_Drittanbie...

 

Selbstverständlich kann und will ich das hier nicht abschließend juristisch bewerten, aber dass sich die Telekom hier einfach als nicht zuständig bzgl. der Gutschrift sieht, scheint ja zumindest Anlass für Zweifel zu geben.

 

Beste Grüße,

Z.

@Zwergpirat  schrieb:
Und genau das scheint mir eine vergleichbare Aussage zu sein, die bei einem Mitbewerber erfolgreich abgemahnt

nicht wirklich.

Wenn man bei der Telekom, wie im Urteil, widerspricht dann ist die Telekom raus, EPLUS hatte genau die strittigen Beiträge ja gemahnt und das ist nicht zulässig, daher musste auch EPLUS eine Gutschrift ausstellen, zumal hier schon zeitnah widersprochen wurde.

Die Telekom verfolgt, nach Widerspruch gegen die Drittanbieterleistung und Zahlung des unstrittigen Betrages, meines Wissens nach die Zahlung nicht weiter sondern gibt es an den Drittanbieter zurück.

Wenn der strittige Betrag schon gebucht wurde wird es natürlich schwieriger.

 

Auch sonst, ist halt ein Landgericht und seine Meinung, ein anderer Richter kann zu anderen Schlüssen kommen.