Gelöst

XR Academy Abo Falle

vor 2 Jahren

Moin 

Meine Mutter ist leider in eine AboFalle der XR Academy getreten und hat eine SMS bekommen in der steht dass sie nun uneingeschränkten Zugriffe hätte und einen Link ( nicht geöffnet )

Wir haben anschließend sofort Drittanbierterdienste gesperrt.

Wie können wir weiter vorgehen ? Oder gilt die Sperre als Widerruf ? 
Es ist noch nichts abgebucht worden.

 

Danke  im Voraus 

8642

44

  • vor 2 Jahren

    Grüße @KevKevTele 

    @KevKevTele  schrieb:
    Wir haben anschließend sofort Drittanbierterdienste gesperrt.

    Ihr müsst aber auch das Abo kündigen. Sonst entstehen Mahngebühren.

     

     

    @KevKevTele  schrieb:
    Oder gilt die Sperre als Widerruf ? 

    Nein.

    Hier ein paar Tipps von Stiftung warentest: https://www.test.de/Handy-Abofallen-5505132-0/ 

    2

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Der Artikel der Stiftung Warentest ist sehr zu empfehlen! Ich bin auch - ohne zu wissen wie - "Opfer" einer XR- Academy-Dienstleistung geworden. Die war mir bis dato völlig unbekannt. Nach dem Durchziehen des von St. W. vorgeschlagenen Handlungskatalogs sollte sich der Opferstatus hoffentlich erledigt haben. Gespannt bin ich auf die  amgeblichen Beweise der Telekom zur Rechtfertigung des Einzugs aufgrund dieser "Drittanbieterleistung".

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Fritz-Heinz

    Gespannt bin ich auf die amgeblichen Beweise der Telekom zur Rechtfertigung des Einzugs aufgrund dieser "Drittanbieterleistung".

    Gespannt bin ich auf die  amgeblichen Beweise der Telekom zur Rechtfertigung des Einzugs aufgrund dieser "Drittanbieterleistung".
    Fritz-Heinz
    Gespannt bin ich auf die  amgeblichen Beweise der Telekom zur Rechtfertigung des Einzugs aufgrund dieser "Drittanbieterleistung".

    die Telekom muss da gar nichts beweisen, sie ist nur Helfershelfer.

    Wenn man dem Einzug bei der Telekom widerspricht geht die Forderung an den ursprünglichen Forderer zurück und der muss sich beweisen wie auch immer.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    KevKevTele

    Wir haben anschließend sofort Drittanbierterdienste gesperrt.

    Wir haben anschließend sofort Drittanbierterdienste gesperrt.
    KevKevTele
    Wir haben anschließend sofort Drittanbierterdienste gesperrt.

    Das wirkt natürlich nur ab dem Zeitpunkt des Setzens, nicht rückwirkend.

     

    Wenn die Auftragsbestätigung mit Widerrufsbelehrung kommt hast du 14 Tage Zeit für einen Widerruf.

    10

    Antwort

    von

    vor 9 Monaten

    Das ist wohl nicht die Antwort auf die Aussage, daß nur eine SMS gekommen ist. 

    Wenn man eine SMS bekommt und das als Bestätigung einer Zahlung gilt, dann kann man einfach an alle Rufnummern eine Info über ein Zahlung senden und es über ein inkassounternehmen (am besten der gleichen Familie) eintreiben lassen...

     

    Wo soll hier ein Vertrag Zustandekommen sein? 

     

    Das Problem hier, wird die beweislastumkehr sein. Erst fordern und und andere Firmen das Geld eintreiben lassen und bei der Nachfrage wie der Vertrag zustande kommt, wird nichts geliefert. Nur die Aussage das dem Vertrag nicht widersprochen wurde 

     

    Wo kann man sich dazu überhaupt anmelden und was soll die erbrachte Leistung sei

    Antwort

    von

    vor 9 Monaten

    Guten Morgen @gAndi0815

     

    Danke für deinen Beitrag. Du hast zwar auf einen sehr alten Thread reagiert, dennoch hattest du z. B. die Frage, wie man sich für ein Abo anmelden kann, wenn ich deine Frage richtig verstanden habe. In Abofallen zu treten geht manchmal schneller als man denkt. Jedoch ist es auch so, dass man den Kauf der Dienstleistung mindestens zweimal bestätigen muss. Wichtig: Der Abschluss eines kostenpflichtigen Abos zusammen mit dem Download einer App ist nicht möglich. Zutreffend ist aber, dass in manchen - häufig kostenfreien - Apps für kostenpflichtige Angebote geworben wird und wenn man da was anklickt und bestätigt, ist es meist schon zu spät. 

     

    Wir empfehlen daher den Kund*innen, eine Drittanbietersperre zu setzen, damit es erst gar nicht zu erhöhten Kosten kommt. 😉

     

    Beste Grüße 

    Antwort

    von

    vor 8 Monaten

    Ich hatte den fall vor ca. 3 monaten.

     

    Das ist eine standartanwort die häufig verwendet wird und meiner Meinung nach komplett falsch ist. 

     

    Meine Frage ist immer noch, wo könnte man überhaupt für so einen Schwachsinn ein Abo abschließen

     Bitte keine Emotionen antworten,  weiß jemand wo man diese fake Abos abschließen kann? Link oder Screenshot wäre interessant. 

     

    Es tauchen immer wieder zu den gleichen Anbietern diese gedeinzug Geschichten auf. Wieso muss man überhaupt eine drittanbieter sperre setzen? Natürlich sollte das immer gesetzt sein und nicht erst wenn unberechtigter Einzug von Geld bemerkt wird. Vielleicht ist das die Masche ,  wenn das nicht auffällt ist das leicht verdientes Geld.  

     

    Natürlich steht es irgendwo unter den *** im mikro gedruckten und es wird auf irgendwelche supertollen Dienste verwiesen, doch wenn das Geld abgezogen wird, muss man mit viel Aufwand und somit Kosten seinem eigenen Geld hinterherspringen , es gibt Millionen sichere Bezahlsystem die mit keiner einzugsermächtigung in unbegrenzter Höhe verbinden sind. Und das ist nach Jahrzehnten nicht realisierbar, ha ha ha.

     

    Sogar in einem dritt Welt Land bekommt man innerhalb Sekunden angezeigt ob jemand Geld vom konto/Karte oder goldsack nehmen möchte . 

     

    Für einen kostenpflichtigen Kauf braucht man auch eine Gegenleistung und nicht die Aussage das irgendwo etwas angeklickt worden sein soll, oder irgend eine bösartige app mit einer werbeeinblendung irgendetwas angeblich machen soll.

     

    Anbietern und unterstützern solcher  Dienste muss der Kostenaufwand in Rechnung gestellt werden!

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    Die Sperre verhindert nur zukünftige Sachen.

    Wer schon deine Daten zur Abrechnung erhalten hat, kann damit nun natürlich auch arbeiten.

    Wenn die der Meinung sind, mit dir einen rechtskräftigen Vertrag abgeschlossen zu haben, werden die sich bei dir auch melden. 

    0

  • vor 2 Jahren

    auf jeden Fall schriftlich widerrufen! Dazu hast du ja 14 Tage Zeit

    0

  • vor 2 Jahren

    Hallo Allerseits,

    Hier bei mir nun leider auch passiert. 29.99 Euro für "Einmalkauf XR Acadamy 6 Mon." heute morgen. Keinerlei Erinnerung, da etwas abgeschlossen zu haben. Wie @Espresso doppio schreibt gibt bei der Tochter C reichlich Fälle, der Kundendienst erledigt das wohl: https://forum.congstar.de/thread/65698-xr-academy/

    Wäre toll, wenn sich die Telekom hier auch meldet..

     

    Herzliche Grüße

    Z.

    3

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Hallo zusammen und danke für den bisherigen Austausch zu dem Thema. 

    Oh man, solche Abofallen sind immer ärgerlich und bringen ein wenig "Arbeit" mit sich. Von unserer Seite aus besteht die Möglichkeit, eine Drittanbietersperre zu setzen, um so etwas für die Zukunft zu vermeiden. Wie hier im Beitrag bereits geschrieben, greift diese nicht für aktuell laufende Abos.

     

    Der einzige Weg, es wieder loszuwerden, ist der Widerruf über den jeweiligen Herausgeber des Abos. Wir sind da absolut machtlos. Wendet euch in dem Fall also bitte alle einmal an die XR Academy. Wenn für die Zukunft eine Sperre gewünscht ist > 🙋‍.

     

    Ich wünsche euch einen tollen Start in den Dienstag.

     

    LG
    Katharina S.

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Hallo!

     

    Nachdem ich nun in der Angelegenheit weiter recherchiert habe und tätig geworden bin, muss ich anmerken, dass die Antwort seitens des Telekom Hilft Teams für den hier diskutierten Fall nicht wirklich sachgemäß ist:

     

    • Es handelt sich hier nicht um eine Abofalle, ein Abonnement liegt nicht vor, lediglich eine Einmalzahlung. Eine Kündigung ist daher auch nicht erforderlich.
    • Wie entsprechende Musterprozesse seitens Verbraucherverbände gezeigt haben, sind Beanstandungen von Drittanbieterleistungen durchaus gegenüber dem Mobilfunkanbieter geltend zu machen, insb. wenn diese nicht in Anspruch genommen wurden bzw. in einer Art und Weise entgegen der Gesetzeslage z.B. durch manipulierte Werbebanner usw. untergeschoben wurden. Tatsächlich wurde mir der Rechnungsbetrag auch innerhalb weniger Stunden seitens der Telekom gutgeschrieben, nachdem ich mich direkt an den Service gewendet hatte.
    • Grundsätzlich sehe ich die Telekom auch insgesamt nicht "absolut machtlos", sondern ganz im Gegenteil im höchsten Maße verpflichtet (und ganz sicher auch fähig) zum Schutz ihrer Kunden gegen zweifelhafte, evtl. gar betrügerische Angebote ihrer Kooperationspartner vorzugehen.

    Zusammenfassend für den konkreten Fall: Die Leistung "XR-Academy" ist kein Abo und muss somit auch nicht gekündigt werden, Beschwerde kann direkt an den Telekom-Service gerichtet werden, der (zumindest bei mir) zügig den Schaden ersetzt.

     

    Herzliche Grüße,

    Z.

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

     

    Guten Morgen @Zwergpirat,

     

    danke für deinen Kommentar, ich habe dazu jedoch ein paar Ergänzungen. 

     

    Drittanbieter-Dienste sind Produkte von externen Firmen, die über die Mobilfunk-Rechnung abgerechnet werden. Dabei wird unterschieden zwischen Einzel- und Abo-Dienste. In diesem Fall scheint es sich dann tatsächlich um eine einmalige Berechnung zu handeln. Dennoch, die Reklamation der Berechnung erfolgt immer über den jeweiligen Drittanbieter, der über uns abrechnet.

     

    In einem Reklamationsfall haben wir für unsere Kunden die Möglichkeit, die strittige Forderung bis zur Klärung der Berechnung mit einer Sperre zu versehen. Auch stellen wir gerne einen Erstkontakt zum Drittanbieter her (mit einer Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe).

     

    Dass du eine Gutschrift erhalten hast @Zwergpirat , ist in solch einem Fall eine reine Kulanz.

     

    Einmal an die Betroffenen: Wenn gewünscht ist, dass wir den Erstkotankt zum Drittanbieter herstellen und die Berechnung mit einer Sperre versehen, sagt uns gerne Bescheid, in welchem Zeitfenster wir euch gut erreichen. 😊

     

    LG
    Katharina S.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 2 Jahren

    Hallo zusammen und danke für den bisherigen Austausch zu dem Thema. 

    Oh man, solche Abofallen sind immer ärgerlich und bringen ein wenig "Arbeit" mit sich. Von unserer Seite aus besteht die Möglichkeit, eine Drittanbietersperre zu setzen, um so etwas für die Zukunft zu vermeiden. Wie hier im Beitrag bereits geschrieben, greift diese nicht für aktuell laufende Abos.

     

    Der einzige Weg, es wieder loszuwerden, ist der Widerruf über den jeweiligen Herausgeber des Abos. Wir sind da absolut machtlos. Wendet euch in dem Fall also bitte alle einmal an die XR Academy. Wenn für die Zukunft eine Sperre gewünscht ist > 🙋‍.

     

    Ich wünsche euch einen tollen Start in den Dienstag.

     

    LG
    Katharina S.

    0

  • vor 2 Jahren

    Da bin ich wieder. Ich habe von Anfang an die XR-Academy, die BNetzA und Finanztest via E-Mail sowie die Telekom über Einschreiben mit Rückschein gleichzeitig mit meinem Anliegen konfrontiert - allein schon deshalb, weil es diese ja recht häufigen Vorkommnisse einfach nicht nur nicht geben soll, sondern meiner Meinung nach auch nicht geben darf. Dabei spielt es für mich keine Rolle, ob es sich hier um Einmalkäufe oder Abofallen handelt. 

     

    Nachdem XR mit meiner Hauptvertrags-Handy-Nr. nichts anzufangen gewusst hat, habe ich per EVN dann ermittelt, dass angeblich von dem an diesen Vertrag gekoppelten Zweithandy der Einmal-Kauf dieser ominösen Dienstleistung getätigt worden sein soll. Gleichzeitig haben die XR-Leute in einer längeren Mail erklärt, dass der Kauf aus Kulanzgründen rückgängig gemacht und dieser Dienst für uns deaktiviert worden sei. Der Kaufpreis würde an die Deutsche Telekom zurücküberwiesen und mit der nächsten Telefonrechnung verrechnet..... Ich habe dann einen Tag später einen Anruf vom Telekom-Service bekommen, in dem das Ganze geregelt werden sollte. Nachdem ich dort diesen Sachverhalt wiedergegeben hatte, wurde vereinbart, bis zur nächsten Abrechnung zu warten und angemahnte Fristen so lange ruhen zu lassen. 

     

    Auch die BNetzA hat mit einer langen Mail geantwortet und in einer differenzierten Darstellung die Rechtslage und die Eingriffsmöglichkeiten erörtert. Ich habe dann in einer Replik um genaueres Hinschauen und härteres Beurteilen solcher Vorgänge gebeten. Finanztest hat erklärt, an allen derartigen Informationen sehr interessiert zu sein und die Ergebnisse solcher Vorgänge in die Redaktionsarbeit einfließen zu lassen. Der Redaktion noch einmal vielen Dank für die hilfreichen Vorgehens-Tipps!

     

    Ja, es wäre ein solcher Rundumakt wohl nicht nötig gewesen. Dennoch finde ich es richtig zu zeigen, dass es hier eine kritische Öffentlichkeit gibt und sich das Verhalten insbesondere des Providers in solchen Angelegenheiten herumspricht. Mein Appell an die Telekom: Schaut genau(er) hin, wie seriös die "Drittleistungsanbieter" sind!

     

    Nun also warten wir auf die kommende August-Abechnung.

     

    Vielen Dank für Euer geduldiges Lesen....., Fritz-Heinz

    3

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Fritz-Heinz

    Schaut genau(er) hin, wie seriös die "Drittleistungsanbieter" sind

    Schaut genau(er) hin, wie seriös die "Drittleistungsanbieter" sind
    Fritz-Heinz
    Schaut genau(er) hin, wie seriös die "Drittleistungsanbieter" sind

    Gut gemacht👍👍

     

    Hat die BNA  nichts dazu gesagt, warum die Anbieter diese Drittanbieterleistungen weiterberechnen müssen? @Fritz-Heinz 

     

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Hallo Espresso doppio, ich zitiere nachfolgend die BNetzA . Das wird Deine Frage beantworten...

     

    Sie teilen mit, dass Ihnen Telekommunikationsdienstleistungen von Drittanbietern in Rechnung gestellt worden seien, obwohl keine Vertragsbeziehungen zwischen Ihnen und dem betroffenen Unternehmen bestehen würden. Sie bitten um Auskunft zu den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes.

     

    "Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es dem rechnungsstellenden Unternehmen möglich ist, auf seiner Rechnung nicht nur die eigenen Forderungen, sondern auch Fremdforderungen oder abgetretene Forderungen Dritter(Drittanbieter) aufzuführen. Das ergibt sich aus § 62 Telekommunikationsgesetz ( TKG ). Sofern die Rechnung solche Forderungen mitausweist, muss sie zusätzlich folgende Angaben enthalten: den Namen und die ladungsfähige Anschrift des Drittanbieters, eine nationale Ortsrufnummer oder eine kostenfreie Kundendiensttelefonnummer und einen Hinweis auf eine Internetseite des Drittanbieters.

     

    Mit der Ausweisung der eigenen Forderungen und der Forderungen anderer Anbieter soll dem Endnutzer ein besonderer Service angeboten werden, so dass er nicht von jedem Anbieter eine Einzelrechnung bekommt und so unter Umständen den Überblick über die gegen ihn bestehenden Forderungen verliert. So können Sie auf einen Blick sehen, welche Forderungen gegen Sie geltend gemacht werden.

     

    Eine Beanstandung von Forderungen eines anderen Anbieters, die in den Rechnungen Ihres Telekommunikationsanbieters dargestellt sind, sollten Sie sowohl gegenüber Ihrem Telekommunikationsanbieter als auch gegenüber dem Anbieter vorbringen, deren Forderung in der Rechnung dargestellt ist. Denn ist eine Forderung eines anderen Anbieters strittig, sollten Sie mit Ihrem Telekommunikationsanbieter als Rechnungsersteller die Behandlung des strittigen Betrages im Zahlungsverkehr klären, damit sich für Sie keine negativen Konsequenzen wie eine Anschlusssperre ergeben.

     

    Die Beanstandung muss innerhalb einer Frist von acht Wochen erfolgen. Innerhalb dieser Zeit können Sie vom Anbieter einen Entgeltnachweis, aufgeschlüsselt nach einzelnen Verbindungsdaten, und eine technische Prüfung verlangen. Sie sollten die Beanstandung schriftlich einlegen und begründen.

     

    Sollte es sich bei der Leistung des anderen Anbieters um ein Abonnement handeln, kann eine zukünftige Abrechnung durch eine vorsorgliche Kündigung des Abonnements verhindert werden.

     

    Beanstanden Sie die auf der Rechnung aufgeführten einzelnen Forderungen nicht innerhalb der Beanstandungsfrist, so zieht das rechnungsstellende Unternehmen den gesamten Rechnungsbetrag ein und überweist dann die Einzelbeträge an die anderen Anbieter.

     

    Es ist allerdings auch zulässig, dass der Fremdanbieter seine Forderungen gegenüber dem Endkunden an das rechnungsstellende Unternehmen abtritt. Das rechnungsstellende Unternehmen überweist dann an den Fremdanbieter bereits vorab den Rechnungsbetrag und wird damit Forderungsinhaber. Eine Auseinandersetzung über die Rechtmäßigkeit des ausgewiesenen Rechnungspostens erfolgt dann über den Rechnungsersteller und nicht über den genannten Drittanbieter."

     

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Danke @Fritz-Heinz 

    Ich kenne Antworten der BNA und die Zusammenhänge sind mit auch bekannt.

    Dir jetzt auch, nehme ich an.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    Das widerspricht dann ja auch der Aussage von @Katharina S. hier, wonach ausschließlich der Drittanbieter zuständig sei. Das sieht auch der Verbraucherschutz so und ein Mitbewerber wurde für das Abstreiten der Zuständigkeit für eine Reklamation auch schon erfolgreich abgemahnt, siehe hier: https://www.vzhh.de/themen/telefon-internet/telefonaerger/drittanbieter-abos-auf-der-telefonrechnung

     

    Herzliche Grüße

    S.

    3

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Zwergpirat

    Das widerspricht dann ja auch der Aussage von @Katharina S. hier, wonach ausschließlich der Drittanbieter zuständig sei. Das sieht auch der Verbraucherschutz so und ein Mitbewerber wurde für das Abstreiten der Zuständigkeit für eine Reklamation auch schon erfolgreich abgemahnt, siehe hier: https://www.vzhh.de/themen/telefon-internet/telefonaerger/drittanbieter-abos-auf-der-telefonrechnung

    Das widerspricht dann ja auch der Aussage von @Katharina S. hier, wonach ausschließlich der Drittanbieter zuständig sei. Das sieht auch der Verbraucherschutz so und ein Mitbewerber wurde für das Abstreiten der Zuständigkeit für eine Reklamation auch schon erfolgreich abgemahnt, siehe hier: https://www.vzhh.de/themen/telefon-internet/telefonaerger/drittanbieter-abos-auf-der-telefonrechnung
    Zwergpirat
    Das widerspricht dann ja auch der Aussage von @Katharina S. hier, wonach ausschließlich der Drittanbieter zuständig sei. Das sieht auch der Verbraucherschutz so und ein Mitbewerber wurde für das Abstreiten der Zuständigkeit für eine Reklamation auch schon erfolgreich abgemahnt, siehe hier: https://www.vzhh.de/themen/telefon-internet/telefonaerger/drittanbieter-abos-auf-der-telefonrechnung

    Dann hast du einfach nicht gelesen oder verstanden was Katharina geschrieben hat.

     

    Die Telekom bietet dir die Möglichkeit die Strittige Forderung zu sperren während du das Problem mit der Firma die das Abo bereitstellt klärst

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Sie schrub "Dennoch, die Reklamation der Berechnung erfolgt immer über den jeweiligen Drittanbieter, der über uns abrechnet."

     

    Und genau das scheint mir eine vergleichbare Aussage zu sein, die bei einem Mitbewerber erfolgreich abgemahnt wurde: https://www.vzhh.de/sites/default/files/medien/166/dokumente/2-O-340-14_LG_Potsdam_Urteil_Drittanbieter.pdf

     

    Selbstverständlich kann und will ich das hier nicht abschließend juristisch bewerten, aber dass sich die Telekom hier einfach als nicht zuständig bzgl. der Gutschrift sieht, scheint ja zumindest Anlass für Zweifel zu geben.

     

    Beste Grüße,

    Z.

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @Zwergpirat  schrieb:
    Und genau das scheint mir eine vergleichbare Aussage zu sein, die bei einem Mitbewerber erfolgreich abgemahnt

    nicht wirklich.

    Wenn man bei der Telekom, wie im Urteil, widerspricht dann ist die Telekom raus, EPLUS hatte genau die strittigen Beiträge ja gemahnt und das ist nicht zulässig, daher musste auch EPLUS eine Gutschrift ausstellen, zumal hier schon zeitnah widersprochen wurde.

    Die Telekom verfolgt, nach Widerspruch gegen die Drittanbieterleistung und Zahlung des unstrittigen Betrages, meines Wissens nach die Zahlung nicht weiter sondern gibt es an den Drittanbieter zurück.

    Wenn der strittige Betrag schon gebucht wurde wird es natürlich schwieriger.

     

    Auch sonst, ist halt ein Landgericht und seine Meinung, ein anderer Richter kann zu anderen Schlüssen kommen.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    Ich weiß nicht so recht, wie du zu dieser Interpretation kommst. In dem Urteil geht es nicht um die Unzulässigkeit von Mahnungen sondern ganz eindeutig um die Behauptung seitens des Mobilfunkanbieters, man müsse sich an den Drittanbieter wenden. In den Entscheidungsgründen wird dann auch klar dargelegt, warum eben sehr wohl der Mobilfunkanbieter zuständig ist (Stichwort "direktes Zugriffsrecht"). Klar mag ein andere Richter zu andern Schlüssen kommen, deswegen schrub ich auch lediglich, dass es ANLASS ZU ZWEIFEL gibt.

     

    Bin etwas verwundert, warum hier von einigen verbraucherfeindliches Verhalten verteidigt wird (und damit meine ich ausdrücklich NICHT den direkten Support, den ich angeschrieben habe. Da wurde innerhalb kurzer Zeit und ohne viel Worte der Betrag erstattet!). Ich habe hier plötzlich einen Rechnungsposten auf  meiner TELEKOM Rechnung, ohne eine Leistung beauftragt zu haben. Ist doch ganz klar, dass ich ich mich dann auch an die TELEKOM wende (die dann dringend untersuchen sollte, was ihr Kooperationspartner da so treibt).

    1

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Auf Grundlage des Potsdamer Urteils rät die VZ:

     

    • Reklamieren Sie die Rechnung bei Ihrem Mobilfunkanbieter per Einschreiben Rückschein.
    • Lassen Sie die Forderungen zurückbuchen und zahlen Sie Rechnungen nur in gerechtfertigtem Umfang.
    • Lassen Sie vorsorglich bei Ihrem Telefonanbieter eine Drittanbietersperre einrichten.
    • Erstatten Sie bei derartigen Vorkommnissen Anzeige bei der Bundesnetzagentur.

    Und schreibt auch:

    Doch wer eine Zahlung verlangt, muss auch erklären wofür und kann nicht auf einen Dritten verweisen. Eine gesetzliche Verpflichtung oder Anweisung der Bundesnetzagentur, bestrittene Drittanbieterforderungen einzuziehen, gibt es nicht.

     

    Anders als die Beklagte berechnet die Telekom zwar Drittanbieterleistungen, mahnt aber bei Nichtbezahlung des strittigen Betrages nicht an. Damit handelt sie im Sinne des Urteils @Zwergpirat 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    Hallo zusammen,

     

    leider ist es bei meinem Dad auch passiert, er hat allerdings nirgends zugestimmt oder sonst irgendwas gemacht. Auf unserer Rechnung sind nun 30€ fällig geworden. Das einzige was mein Dad bekommen hat war die SMS mit dem bekannten Text: Herzlich Willkommen zur XR-Academy! .... Aus meiner Sicht fehlt ihr eine Auftragsbestätigung mit einem klaren Widerrufshinweis und einen Hinweis auf Preise und Laufzeiten, etc.

     

    Ich werde morgen also 2 Dinge tun, zum ersten verlange ich nach DSGVO eine Auskunft über alle Daten (diese sollten nämlich ebenfalls klären, wie mein Dad zu dem Abo gekommen sein sollte, des weiteren werde ich einen Nachweis über den Vertragsabschluss, sowie einen Nachweis für eine Auftragsbestätigung verlangen.

    Im gleichen Zug widerspreche ich dem zustandekommen eines Vertrags und fordere die 30€ zurück.

     

    Dazu kommt dann noch eine Beschwerde bei der BNetzA und wahrscheinlich auch bei der Telekom, denn gerade, wenn ein Anbieter als Abofalle bekannt ist, erwarte ich, dass die Telekom bevor sie blind den Betrag von mir mit der Rechnung einzieht eine Prüfung.

     

    Es wäre auch gut, wenn die Telekom, ihre Kunden über solche Fallen informieren würde. Gerade bei Abschluss einen Vertrags oder einer Zusatzkarte sollte direkt das Feld 3-Anbietersperre prominenter sein... ich habe mir im Kundencenter einen Wolf gesucht, bis ich das gefunden habe...

     

    Ich hoffe, dass andere der Falle entgehen konnten, wäre schön, wenn ihr eure Erfahrungen teilt, wie man am besten sein Geld zurück bekommt... Und vielleicht noch ein Hinweis, Congstar (was ja bekanntlich eine Telekom Tochter ist) hat einem Kunden, der den selben Fall im Forum gemeldet hat, sogar das Geld für das Abo zurückgezahlt.... Liebe Telekom, also doch nicht der Beste Service!!!

     

     

    4

    Antwort

    von

    vor 8 Monaten

    Hallo 

    Ich habs damals so gelöst dass ich der XR Academy einen Widerruf geschickt habe.

    Es war aber die falsche XR Academy..

    Diese hat wohl des öfteren Anfragen bezüglich dessen bekommen und mir die richtige Adresse gegeben. 
    Leider habe ich das Schreiben nicht mehr… mir wurde aber recht schnell die Summe wieder über die Telekom Rechnung als Guthaben erstattet.

    Antwort

    von

    vor 8 Monaten

    Hallo,

     

    genau das ist mein Problem.

    Habe gerade mit Congstar geschrieben. Geld wird zurück überwiesen. Alles geklärt innerhalb weniger Minuten.

    Antwort

    von

    vor 8 Monaten

    Ob das Problem gelöst ist oder ob der Fall an eine Inkasso Firma weiter verkauft wird würde mich interessieren. 

     

    Meines Wissens geht die geldforderung an den drittanbieter, mit allen benötigten Daten und diese drittanbieter können das an Inkasso Unternehmen abtreten (am besten in der verwandschaft) und dann erneut versuchen per Mahnbescheid oder andere dubiose Wege die Forderungen plus Mahn , Inkasso Gebühren und andere mährchenabgaben  abzuziehen. Nach dem Prinzip, wenn kein Einspruch eingelegt wird, dann wird Geld eingerieben und man hat nur Stress und übnötigen Aufwand damit ...

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

Frage

von

Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

Gelöst

vor 7 Jahren

in  

3684

0

3

vor einem Jahr

in  

542

0

5

in  

394

4

8

Gelöst

vor einem Jahr

in  

137

0

4