Gelöst

XR Academy Abo Falle

vor 2 Jahren

Moin 

Meine Mutter ist leider in eine AboFalle der XR Academy getreten und hat eine SMS bekommen in der steht dass sie nun uneingeschränkten Zugriffe hätte und einen Link ( nicht geöffnet )

Wir haben anschließend sofort Drittanbierterdienste gesperrt.

Wie können wir weiter vorgehen ? Oder gilt die Sperre als Widerruf ? 
Es ist noch nichts abgebucht worden.

 

Danke  im Voraus 

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44

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor einem Jahr

    Hallo zusammen und danke für den bisherigen Austausch zu dem Thema. 

    Oh man, solche Abofallen sind immer ärgerlich und bringen ein wenig "Arbeit" mit sich. Von unserer Seite aus besteht die Möglichkeit, eine Drittanbietersperre zu setzen, um so etwas für die Zukunft zu vermeiden. Wie hier im Beitrag bereits geschrieben, greift diese nicht für aktuell laufende Abos.

     

    Der einzige Weg, es wieder loszuwerden, ist der Widerruf über den jeweiligen Herausgeber des Abos. Wir sind da absolut machtlos. Wendet euch in dem Fall also bitte alle einmal an die XR Academy. Wenn für die Zukunft eine Sperre gewünscht ist > 🙋‍.

     

    Ich wünsche euch einen tollen Start in den Dienstag.

     

    LG
    Katharina S.

    0

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    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Monaten

    Guten Morgen @gAndi0815

     

    Danke für deinen Beitrag. Du hast zwar auf einen sehr alten Thread reagiert, dennoch hattest du z. B. die Frage, wie man sich für ein Abo anmelden kann, wenn ich deine Frage richtig verstanden habe. In Abofallen zu treten geht manchmal schneller als man denkt. Jedoch ist es auch so, dass man den Kauf der Dienstleistung mindestens zweimal bestätigen muss. Wichtig: Der Abschluss eines kostenpflichtigen Abos zusammen mit dem Download einer App ist nicht möglich. Zutreffend ist aber, dass in manchen - häufig kostenfreien - Apps für kostenpflichtige Angebote geworben wird und wenn man da was anklickt und bestätigt, ist es meist schon zu spät. 

     

    Wir empfehlen daher den Kund*innen, eine Drittanbietersperre zu setzen, damit es erst gar nicht zu erhöhten Kosten kommt. 😉

     

    Beste Grüße 

    0

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    von

  • vor 2 Jahren

    Grüße @KevKevTele 

    @KevKevTele  schrieb:
    Wir haben anschließend sofort Drittanbierterdienste gesperrt.

    Ihr müsst aber auch das Abo kündigen. Sonst entstehen Mahngebühren.

     

     

    @KevKevTele  schrieb:
    Oder gilt die Sperre als Widerruf ? 

    Nein.

    Hier ein paar Tipps von Stiftung warentest: https://www.test.de/Handy-Abofallen-5505132-0/ 

    2

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    von

    vor einem Jahr

    Fritz-Heinz

    Gespannt bin ich auf die amgeblichen Beweise der Telekom zur Rechtfertigung des Einzugs aufgrund dieser "Drittanbieterleistung".

    Gespannt bin ich auf die  amgeblichen Beweise der Telekom zur Rechtfertigung des Einzugs aufgrund dieser "Drittanbieterleistung".
    Fritz-Heinz
    Gespannt bin ich auf die  amgeblichen Beweise der Telekom zur Rechtfertigung des Einzugs aufgrund dieser "Drittanbieterleistung".

    die Telekom muss da gar nichts beweisen, sie ist nur Helfershelfer.

    Wenn man dem Einzug bei der Telekom widerspricht geht die Forderung an den ursprünglichen Forderer zurück und der muss sich beweisen wie auch immer.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    KevKevTele

    Wir haben anschließend sofort Drittanbierterdienste gesperrt.

    Wir haben anschließend sofort Drittanbierterdienste gesperrt.
    KevKevTele
    Wir haben anschließend sofort Drittanbierterdienste gesperrt.

    Das wirkt natürlich nur ab dem Zeitpunkt des Setzens, nicht rückwirkend.

     

    Wenn die Auftragsbestätigung mit Widerrufsbelehrung kommt hast du 14 Tage Zeit für einen Widerruf.

    10

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    von

    vor 5 Monaten

    Ich hatte den fall vor ca. 3 monaten.

     

    Das ist eine standartanwort die häufig verwendet wird und meiner Meinung nach komplett falsch ist. 

     

    Meine Frage ist immer noch, wo könnte man überhaupt für so einen Schwachsinn ein Abo abschließen

     Bitte keine Emotionen antworten,  weiß jemand wo man diese fake Abos abschließen kann? Link oder Screenshot wäre interessant. 

     

    Es tauchen immer wieder zu den gleichen Anbietern diese gedeinzug Geschichten auf. Wieso muss man überhaupt eine drittanbieter sperre setzen? Natürlich sollte das immer gesetzt sein und nicht erst wenn unberechtigter Einzug von Geld bemerkt wird. Vielleicht ist das die Masche ,  wenn das nicht auffällt ist das leicht verdientes Geld.  

     

    Natürlich steht es irgendwo unter den *** im mikro gedruckten und es wird auf irgendwelche supertollen Dienste verwiesen, doch wenn das Geld abgezogen wird, muss man mit viel Aufwand und somit Kosten seinem eigenen Geld hinterherspringen , es gibt Millionen sichere Bezahlsystem die mit keiner einzugsermächtigung in unbegrenzter Höhe verbinden sind. Und das ist nach Jahrzehnten nicht realisierbar, ha ha ha.

     

    Sogar in einem dritt Welt Land bekommt man innerhalb Sekunden angezeigt ob jemand Geld vom konto/Karte oder goldsack nehmen möchte . 

     

    Für einen kostenpflichtigen Kauf braucht man auch eine Gegenleistung und nicht die Aussage das irgendwo etwas angeklickt worden sein soll, oder irgend eine bösartige app mit einer werbeeinblendung irgendetwas angeblich machen soll.

     

    Anbietern und unterstützern solcher  Dienste muss der Kostenaufwand in Rechnung gestellt werden!

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 2 Jahren

    Die Sperre verhindert nur zukünftige Sachen.

    Wer schon deine Daten zur Abrechnung erhalten hat, kann damit nun natürlich auch arbeiten.

    Wenn die der Meinung sind, mit dir einen rechtskräftigen Vertrag abgeschlossen zu haben, werden die sich bei dir auch melden. 

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    von

  • vor 2 Jahren

    auf jeden Fall schriftlich widerrufen! Dazu hast du ja 14 Tage Zeit

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor einem Jahr

    Hallo Allerseits,

    Hier bei mir nun leider auch passiert. 29.99 Euro für "Einmalkauf XR Acadamy 6 Mon." heute morgen. Keinerlei Erinnerung, da etwas abgeschlossen zu haben. Wie @Espresso doppio schreibt gibt bei der Tochter C reichlich Fälle, der Kundendienst erledigt das wohl: https://forum.congstar.de/thread/65698-xr-academy/

    Wäre toll, wenn sich die Telekom hier auch meldet..

     

    Herzliche Grüße

    Z.

    3

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    von

    vor einem Jahr

    Hallo zusammen und danke für den bisherigen Austausch zu dem Thema. 

    Oh man, solche Abofallen sind immer ärgerlich und bringen ein wenig "Arbeit" mit sich. Von unserer Seite aus besteht die Möglichkeit, eine Drittanbietersperre zu setzen, um so etwas für die Zukunft zu vermeiden. Wie hier im Beitrag bereits geschrieben, greift diese nicht für aktuell laufende Abos.

     

    Der einzige Weg, es wieder loszuwerden, ist der Widerruf über den jeweiligen Herausgeber des Abos. Wir sind da absolut machtlos. Wendet euch in dem Fall also bitte alle einmal an die XR Academy. Wenn für die Zukunft eine Sperre gewünscht ist > 🙋‍.

     

    Ich wünsche euch einen tollen Start in den Dienstag.

     

    LG
    Katharina S.

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor einem Jahr

    Da bin ich wieder. Ich habe von Anfang an die XR-Academy, die BNetzA und Finanztest via E-Mail sowie die Telekom über Einschreiben mit Rückschein gleichzeitig mit meinem Anliegen konfrontiert - allein schon deshalb, weil es diese ja recht häufigen Vorkommnisse einfach nicht nur nicht geben soll, sondern meiner Meinung nach auch nicht geben darf. Dabei spielt es für mich keine Rolle, ob es sich hier um Einmalkäufe oder Abofallen handelt. 

     

    Nachdem XR mit meiner Hauptvertrags-Handy-Nr. nichts anzufangen gewusst hat, habe ich per EVN dann ermittelt, dass angeblich von dem an diesen Vertrag gekoppelten Zweithandy der Einmal-Kauf dieser ominösen Dienstleistung getätigt worden sein soll. Gleichzeitig haben die XR-Leute in einer längeren Mail erklärt, dass der Kauf aus Kulanzgründen rückgängig gemacht und dieser Dienst für uns deaktiviert worden sei. Der Kaufpreis würde an die Deutsche Telekom zurücküberwiesen und mit der nächsten Telefonrechnung verrechnet..... Ich habe dann einen Tag später einen Anruf vom Telekom-Service bekommen, in dem das Ganze geregelt werden sollte. Nachdem ich dort diesen Sachverhalt wiedergegeben hatte, wurde vereinbart, bis zur nächsten Abrechnung zu warten und angemahnte Fristen so lange ruhen zu lassen. 

     

    Auch die BNetzA hat mit einer langen Mail geantwortet und in einer differenzierten Darstellung die Rechtslage und die Eingriffsmöglichkeiten erörtert. Ich habe dann in einer Replik um genaueres Hinschauen und härteres Beurteilen solcher Vorgänge gebeten. Finanztest hat erklärt, an allen derartigen Informationen sehr interessiert zu sein und die Ergebnisse solcher Vorgänge in die Redaktionsarbeit einfließen zu lassen. Der Redaktion noch einmal vielen Dank für die hilfreichen Vorgehens-Tipps!

     

    Ja, es wäre ein solcher Rundumakt wohl nicht nötig gewesen. Dennoch finde ich es richtig zu zeigen, dass es hier eine kritische Öffentlichkeit gibt und sich das Verhalten insbesondere des Providers in solchen Angelegenheiten herumspricht. Mein Appell an die Telekom: Schaut genau(er) hin, wie seriös die "Drittleistungsanbieter" sind!

     

    Nun also warten wir auf die kommende August-Abechnung.

     

    Vielen Dank für Euer geduldiges Lesen....., Fritz-Heinz

    3

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    von

    vor einem Jahr

    Danke @Fritz-Heinz 

    Ich kenne Antworten der BNA und die Zusammenhänge sind mit auch bekannt.

    Dir jetzt auch, nehme ich an.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    Das widerspricht dann ja auch der Aussage von @Katharina S. hier, wonach ausschließlich der Drittanbieter zuständig sei. Das sieht auch der Verbraucherschutz so und ein Mitbewerber wurde für das Abstreiten der Zuständigkeit für eine Reklamation auch schon erfolgreich abgemahnt, siehe hier: https://www.vzhh.de/themen/telefon-internet/telefonaerger/drittanbieter-abos-auf-der-telefonrechnung

     

    Herzliche Grüße

    S.

    3

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    von

    vor einem Jahr

    @Zwergpirat  schrieb:
    Und genau das scheint mir eine vergleichbare Aussage zu sein, die bei einem Mitbewerber erfolgreich abgemahnt

    nicht wirklich.

    Wenn man bei der Telekom, wie im Urteil, widerspricht dann ist die Telekom raus, EPLUS hatte genau die strittigen Beiträge ja gemahnt und das ist nicht zulässig, daher musste auch EPLUS eine Gutschrift ausstellen, zumal hier schon zeitnah widersprochen wurde.

    Die Telekom verfolgt, nach Widerspruch gegen die Drittanbieterleistung und Zahlung des unstrittigen Betrages, meines Wissens nach die Zahlung nicht weiter sondern gibt es an den Drittanbieter zurück.

    Wenn der strittige Betrag schon gebucht wurde wird es natürlich schwieriger.

     

    Auch sonst, ist halt ein Landgericht und seine Meinung, ein anderer Richter kann zu anderen Schlüssen kommen.

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor einem Jahr

    Ich weiß nicht so recht, wie du zu dieser Interpretation kommst. In dem Urteil geht es nicht um die Unzulässigkeit von Mahnungen sondern ganz eindeutig um die Behauptung seitens des Mobilfunkanbieters, man müsse sich an den Drittanbieter wenden. In den Entscheidungsgründen wird dann auch klar dargelegt, warum eben sehr wohl der Mobilfunkanbieter zuständig ist (Stichwort "direktes Zugriffsrecht"). Klar mag ein andere Richter zu andern Schlüssen kommen, deswegen schrub ich auch lediglich, dass es ANLASS ZU ZWEIFEL gibt.

     

    Bin etwas verwundert, warum hier von einigen verbraucherfeindliches Verhalten verteidigt wird (und damit meine ich ausdrücklich NICHT den direkten Support, den ich angeschrieben habe. Da wurde innerhalb kurzer Zeit und ohne viel Worte der Betrag erstattet!). Ich habe hier plötzlich einen Rechnungsposten auf  meiner TELEKOM Rechnung, ohne eine Leistung beauftragt zu haben. Ist doch ganz klar, dass ich ich mich dann auch an die TELEKOM wende (die dann dringend untersuchen sollte, was ihr Kooperationspartner da so treibt).

    1

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Auf Grundlage des Potsdamer Urteils rät die VZ:

     

    • Reklamieren Sie die Rechnung bei Ihrem Mobilfunkanbieter per Einschreiben Rückschein.
    • Lassen Sie die Forderungen zurückbuchen und zahlen Sie Rechnungen nur in gerechtfertigtem Umfang.
    • Lassen Sie vorsorglich bei Ihrem Telefonanbieter eine Drittanbietersperre einrichten.
    • Erstatten Sie bei derartigen Vorkommnissen Anzeige bei der Bundesnetzagentur.

    Und schreibt auch:

    Doch wer eine Zahlung verlangt, muss auch erklären wofür und kann nicht auf einen Dritten verweisen. Eine gesetzliche Verpflichtung oder Anweisung der Bundesnetzagentur, bestrittene Drittanbieterforderungen einzuziehen, gibt es nicht.

     

    Anders als die Beklagte berechnet die Telekom zwar Drittanbieterleistungen, mahnt aber bei Nichtbezahlung des strittigen Betrages nicht an. Damit handelt sie im Sinne des Urteils @Zwergpirat 

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