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13.04.2023 16:00
Hallo,
wenn mein Freund aus einem nicht EU Land im Telekom Shop einkauft, wird dann auch mit den entsprechenden Formularen bei Ausfuhr die Mehrwertsteuer erstattet (wie bei jedem "normalen" Ladengeschäft?). Hatte eben mal in einem Shop angerufen und das wurde sofort verneint. Kann reine Arbeitsvermeidung gewesen sein🙄, daher hier nochmals die Frage.
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Pisu,
ich hoffe, du hattest ein schönes Wochenende.
Ich habe eine Rückmeldung erhalten:
Die Kolleg*innen aus dem Shop haben die Möglichkeit ein Formular auszufüllen, damit die Berechnung steuerfrei stattfinden kann, sofern nachgewiesen werden kann, dass man aus einem nicht EU-Land kommt.
Ich wünsche euch viel Spaß beim Einkaufen!
Liebe Grüße
Danny H.
13.04.2023 16:11 Zuletzt bearbeitet: 13.04.2023 16:12 durch den Autor
13.04.2023 16:16
@Pisu schrieb:
wenn mein Freund aus einem nicht EU Land im Telekom Shop einkauft, wird dann auch mit den entsprechenden Formularen bei Ausfuhr die Mehrwertsteuer erstattet
Aus einem nicht EU-Land zu sein reicht aber nicht, die Ware muss auch exportiert werden.
Das AA sagt dazu:
https://www.germany.info/us-de/service/steuern/mwst-rueckerstattung/1217014
13.04.2023 16:23
Naja, liegt evtl. daran, dass ich in einer Großstadt lebe und wirklich so gut wie jedes Geschäft wo ein Tourist vorbeifallen könnte mindesten Global Blue unterstützt. Die müssen zwar in den Schubladen kramen und die Anleitung lesen, aber jeder bekommt das hin.
13.04.2023 16:28
Mach es doch bitte mal konkreter.
Um welchen Shop geht es denn? Wirklich um ein Ladengeschäft oder geht es um einen Online-Shop?
Wenn es um ein Ladengeschäft geht wäre es gut wenn du dich direkt mit dem entsprechenden Geschäft in Verbindung setzt. Ich kann mir gut vorstellen dass jeder Laden in der Nähe der schweizer Grenze das Prozedere aus dem FF kennt aber Läden irgendwo anders in Deutschland entweder es nicht machen wollen, nicht anbieten oder aber ewig suchen müssen wie sie das beantragen können. Daher würde dir eine generelle Aussage hier im Forum auch vermutlich nicht viel bringen.
13.04.2023 17:17
Grüße @Pisu
@Pisu schrieb:
wenn mein Freund aus einem nicht EU Land im Telekom Shop einkauft, wird dann auch mit den entsprechenden Formularen bei Ausfuhr die Mehrwertsteuer erstattet (wie bei jedem "normalen" Ladengeschäft?).
Auch bei Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bezahlen Sie vorerst den vollen Kaufpreis einschließlich der Umsatzsteuer. Der Verkäufer kann Ihnen die Umsatzsteuer zurückerstatten, sobald ihm ein Nachweis vorliegt, dass die Ware ordnungsgemäß ausgeführt wurde.
Als Nachweis der Ausfuhr dient das Formular "Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nicht kommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG)" oder ein entsprechender Beleg (z.B. Rechnung), der sowohl Namen und Anschrift des Reisenden (Abnehmers) als auch des liefernden Unternehmers, die handelsübliche Bezeichnung(en) und Menge(n) der ausgeführten Ware(n) sowie einen gültigen Stempelabdruck der Ausgangszollstelle enthält.
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-nach-Deutschland-aus-einem-nicht-eu-Staat/Zoll-u....
13.04.2023 17:35 Zuletzt bearbeitet: 13.04.2023 17:38 durch den Autor
Hey @Pisu ,
leider ist die Aussage von dem/der Kollegen*in aus dem Shop nur teilweise richtig. 😬
Es muss eine der Voraussetzungen erfüllt werden, damit die Rechnung ohne Steuer neu ausgestellt werden kann:
Falls ihr eine dieser Voraussetzungen erfüllen könnt, dann müsst ihr den Nachweis an den Shop geben, wo die Ware gekauft wurde. Dieser erstellt euch dann eine neue Rechnung ohne die Steuern und erstattet euch die zurück. 🤗
Liebe Grüße
Sophia Ka.
13.04.2023 17:42
Dann substituiere ich „Ausfuhr“ mit Export.
Und ich zitiere hier aus dem angegebenen Link:
„Hierbei handelt es sich um eine Steuererleichterung des deutschen Staates gegenüber dem Verkäufer, die von den meisten Geschäften an den Kunden weitergegeben wird. Eine Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht.“
Genau das ist das Problem, eine Verpflichtung besteht nicht, also Freiwilligkeit und wenn sich ein Telekom Shop (Ladengeschäft) bockig stellt, gibt es nichts, es sei denn es gibt eine Konzernpolicy, auf die man sich berufen könnte, dass die Steuer zurückzuerstatten ist. Daher hier die Anfrage an das Telekom Team.
Wie ist die Handhabung?
Grüsse!
13.04.2023 17:43
13.04.2023 18:35
Hallo Sophia,
die Gelangenbsttätigung ist wohl eher für Speditionen gedacht. Hier geht es um eine reine Privataktion.
Wir haben das Formular
"Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke
bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3a UStG)"
vorbereitet und würden es in den Shop mitnehmen und geminsam mit dem Team im Shop ausfüllen.
Die Mitarbeiter dort müssten halt nur dazu bereit sein. Der Aufwand entsteht dann für den Shop im Nachgang mit der Erstattung, wenn wir das Formular mit dem Zollstempel an den Shop schicken und er dann tätig werden muss.
Grüße!
13.04.2023 18:56
@Pisu schrieb:
Die Mitarbeiter dort müssten halt nur dazu bereit sein
Warum klärt ihr es denn nicht einfach mit diesem Shop ob sie dazu bereit sind?
13.04.2023 18:57 Zuletzt bearbeitet: 13.04.2023 18:59 durch den Autor
@Pisu schrieb:
Hatte eben mal in einem Shop angerufen und das wurde sofort verneint.
@CobraCane schrieb:
Warum klärt ihr es denn nicht einfach mit diesem Shop ob sie dazu bereit sind?
Ist schon geklärt.
Wobei ich diese Reaktion nicht verstehe.
In unseren Geschäften, egal ob Konstanz, Bölingen, Ulm……haben wir das immer ausgefüllt.
13.04.2023 19:03 Zuletzt bearbeitet: 13.04.2023 19:05 durch den Autor
@Espresso doppio schrieb:
Ist schon geklärt.
Wobei ich diese Reaktion nicht verstehe.
In unseren Geschäften, egal ob Konstanz, Bölingen, Ulm……haben wir das immer ausgefüllt.
Bisher schweigt er sich ja aus wo dieser Shop sein soll.
Wenn das jetzt eben kein Shop ist in Grenznähe (Böblingen und Ulm könnte man noch mit Grenznah bezeichnen 😉) zur Schweiz dann ist das eben bei denen nicht üblich und sie stellen sich halt quer weil es ein Mehraufwand ist der sich wegen einzelnen Kunden nicht unbedingt rechnet.
BTW:
Er schreibt er hat in EINEM Shop angerufen, wir wissen nicht ob dieser eine Shop dann auch der ist wo sein Bekannter ggfs was kaufen will 😉
13.04.2023 19:15 Zuletzt bearbeitet: 13.04.2023 19:20 durch den Autor
@CobraCane schrieb:
Wenn das jetzt eben kein Shop ist in Grenznähe (Böblingen und Ulm könnte man noch mit Grenznah bezeichnen 😉)
Es kann alles relativiert werden.
Ich hätte auch Aalen, Augsburg, Ansbach schreiben können, alles grenznahe Städte.😂
Verkäuferfirma, Käufer mit Ausweisnummer, Artikel und Datum - der Aufwand hält sich in Grenzen, vor allem wenn der Ankäufer das ausgefüllte Formular mit bringt.
Nein, ich habe kein Verständnis für diese Kundendienstverweigerung.
13.04.2023 19:17
@Espresso doppio schrieb:
Es kann alles relativiert werden.
Ich hätte auch Aalen, Augsburg, Ansbach schreiben können, alles grenznahe Städte.
Wie gesagt, wir wissen nicht wo dieser Shop ist.
Wenn der jetzt halt in der Nähe von Hamburg ist dann ist das halt ne andere Hausnummer und man darf getrost davon ausgehen dass die eben weniger mit dem Thema konfrontiert werden.
14.04.2023 07:53
Hallo,
der Shop it in Schwerin, also nicht gerade touristisches Niemandsland.
Mir geht es hier um die generelle Klärung, ob die Telekom den zollfreien Einkauf in ihren Shops garantiert, oder man von der Laune des Shopleiters abhängig ist.
14.04.2023 08:42 Zuletzt bearbeitet: 14.04.2023 08:42 durch den Autor
@Pisu schrieb:
Hallo,
der Shop it in Schwerin, also nicht gerade touristisches Niemandsland.
Aber halt fernab von der Schweiz und somit gut denkbar dass da nicht jeder 2. Besucher ein Touri von außerhalb der EU ist der dann ein Handy oder ein Ladekabel kaufen will 😉
Ich geh davon aus dass du von der Entscheidung des Shops abhängig bist.
14.04.2023 08:51
@CobraCane schrieb:
Aber halt fernab von der Schweiz
Das hat doch überhaupt nichts mit der Schweiz zu tun.
HH und Schwerin haben Maßen von Besuchern aus nicht EU Ländern.
Das liegt einzig und allein am uninformierten Personal.
@Pisu ist es der Shop im SchloßparkCenter?
Mit dem ist meine Erfahrung auch nicht die Beste.
14.04.2023 09:01
@Espresso doppio schrieb:
Das hat doch überhaupt nichts mit der Schweiz zu tun.
Doch hat es, denn wie oben beschrieben sind es Läden in der Grenznähe der Schweiz eben eher gewohnt dass solche Anfragen kommen da die Schweiz nicht zur EU gehört.
@Espresso doppio schrieb:
HH und Schwerin haben Maßen von Besuchern aus nicht EU Ländern.
Ja, und wie viele davon gehen in einen Telekom-Laden um was zu kaufen?
Nicht die Masse an Touris ist entscheidend sondern wie viele davon in solche Läden gehen und ich kann mit schwer vorstellen dass hier die große Masse von Touris in Telekom-Läden shoppen geht.
@Espresso doppio schrieb:
Das liegt einzig und allein am uninformierten Personal.
Oder aber an der Entscheidung des Shops das nicht zu tun weil sich der Aufwand dafür nicht lohnt.
Kunde kauft Ladekabel -> Gewinn 3 Euro
Mitarbeiter ist ne halbe Stunde beschäftigt das abzuwickeln -> Mitarbeiterkosten höher als Gewinn
Nur mal so als Denkansatz dass es nicht nur an der Unfähigkeit liegen kann
Das war bei uns die Begründung warum wir das nicht machen in unserem Geschäft, wir verzichten da lieber auf die 2-3 Ladekabel im Jahr.
14.04.2023 09:45
Guten Morgen @Pisu und vielen Dank für deinen Beitrag,
tut mir leid, dass du bisher keine finale Antwort bekommen hast.
Wir haben das Thema bei uns diskutiert und sind uns da auch nicht zu 100 % sicher, daher habe ich das Thema an unsere Fachabteilung weitergegeben und hoffe, dass ich dir zeitnah eine klare Aussage geben kann.
Vielen Dank an euch, dass ihr in der Angelegenheit unterstützt habt.
Liebe Grüße
Danny H.
14.04.2023 10:27
Naja, für ein Ladekabel wird selbst ein Käufer kaum den Aufwand für ein paar Cent Rückerstattung auf sich nehmen. In unserem Fall ist der Kaufbetrag vierstellig (der Shop weiß das auch). Und ich persönlich gehe lieber in einen Telekom Shop als zu Saturn. Habe bisher nie schlechte Erfahrung mit dem Kundenservice gemacht.
14.04.2023 10:29
@Pisu schrieb:
Und ich persönlich gehe lieber in einen Telekom Shop als zu Saturn.
Versteh mich nicht falsch aber bevor ich als Kunde nen riesen Aufwand betreibe gehe ich doch dahin wo ich weiß dass es funktioniert.
Und nur weil es vierstellig ist heißt es nicht dass der Gewinn groß ist. An einem reinen Handyverkauf verdient man heutzutage auch nicht mehr viel
Hallo @Pisu,
ich hoffe, du hattest ein schönes Wochenende.
Ich habe eine Rückmeldung erhalten:
Die Kolleg*innen aus dem Shop haben die Möglichkeit ein Formular auszufüllen, damit die Berechnung steuerfrei stattfinden kann, sofern nachgewiesen werden kann, dass man aus einem nicht EU-Land kommt.
Ich wünsche euch viel Spaß beim Einkaufen!
Liebe Grüße
Danny H.
17.04.2023 12:37
17.04.2023 14:30
@Espresso doppio danke für den Hinweis.
Ich habe mich etwas unglücklich ausgedrückt.
Du hast recht, die Erstattung erfolgt dann, wenn der Zoll die Ausfuhr bescheinigt hat.
Liebe Grüße
Danny H.
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