Techniker vollkommen unverschämt

Gelöst

Guten Tag, 

 

Ich bin nur indirekt Telekom Kunde und trotzdem möchte ich hier eine Beschwerde einreichen. 

Dienstag habe ich bei meinem Internet Anbieter eine Störung gemeldet woraufhin ein Termin für heute zwischen 14 und 18 Uhr gesetzt, soweit so gut. Jetzt kam der Techniker um 15:18 doch schon als meine Mutter ihm die Tür öffnete(ich konnte wegen Arbeit nicht vor Ort sein) war dieser schon vollkommen unfreundlich er begrüßte nicht, hat seinen Namen nicht genannt und Ausweis auch nicht vorgelegt. Damit kann ich noch leben, das beste kam dann als er nach ca. 5 Minuten angefangen meine Mutter an zu Pöbel da diese nicht auf Anhieb wusste wo im Mehrfamilienhaus der Hausanschluss ist. Während meine Mutter mit mir telefonierte und ich ihr erklärte wo der Anschluss ist war der Techniker schon in seinem Auto und hat den Auftrag abgebrochen zum Abschied sagte er dann noch das er sich nicht weiter drum kümmert da ich ja eh kein Telekom Kunde bin und das es sowieso unverschämt wäre das ich persönlich nicht vor Ort war

Ich hoffe das diese Nachricht Aufmerksamkeit bekommt und ich hoffe das was gegen diesen Techniker unternommen wird weil sowas sollte niemandem angetan werden. 

Liebe Grüße 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
  1. Das ist das Kunden zu Kundenforum (von Telekom Kunden), hier kannst du keine Beschwerde einrichten - dass geht unter www.telekom.de/kontakt
  2. Wenn du nicht der Kunde bist, kannst du keine Beschwerde einreichen.
  3. Wenn Ihr keine Telekom Kunden seit, könnt Ihr bei der Telekom ohnehin keine Beschwerde einrichten.
  4. Weshalb hätte er nen Ausweis vorlegen müssen, er is kein Staatsbeamter mit öffentlichen Auftrag?
  5. War deiner Mutter seit Beauftragung bekannt, dass se sich um den Zugang zum Hausanschluss kümmern musste. Hat euer Anbieter euch nicht drüber informiert, dann da beschweren. 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

Lösung
  1. Das ist das Kunden zu Kundenforum (von Telekom Kunden), hier kannst du keine Beschwerde einrichten - dass geht unter www.telekom.de/kontakt
  2. Wenn du nicht der Kunde bist, kannst du keine Beschwerde einreichen.
  3. Wenn Ihr keine Telekom Kunden seit, könnt Ihr bei der Telekom ohnehin keine Beschwerde einrichten.
  4. Weshalb hätte er nen Ausweis vorlegen müssen, er is kein Staatsbeamter mit öffentlichen Auftrag?
  5. War deiner Mutter seit Beauftragung bekannt, dass se sich um den Zugang zum Hausanschluss kümmern musste. Hat euer Anbieter euch nicht drüber informiert, dann da beschweren. 

Zu 4.) ich bin selber Techniker für die Post Telekom in Luxemburg daher weiß ich das man die vorweisen sollte es kann ja jeder behaupten er sei von der Telekom/für die Telekom unterwegs 

Zu 5.) das Gebäude gehört ihr also bin ich davon ausgegangen das sie es weiß 


@Cas1@  schrieb:

 

...kann ja jeder behaupten er sei von der Telekom/für die Telekom unterwegs  

Das Argument greift nicht wirklich wenn man einen Techniker erwartet. 


@Cas1@  schrieb:

Zu 4.) ich bin selber Techniker für die Post Telekom in Luxemburg daher weiß ich ...

Andere Länder andere Sitten

 


@Cas1@  schrieb:

Zu 5.) das Gebäude gehört ihr also bin ich davon ausgegangen das sie es weiß 

Der Anfang jeder Katastrophe ist eine beschissene Annahme.

 

 

Ansonsten sollte jeder Techniker einen vernünftigen Umgangston an den Tag legen, auch indirekten Kunden gegenüber.

Viel mehr können wir hier für dich nicht tun.

Fakt ist:

 

Der Umgangston war falsch.

 

Fakt ist auch:

Dein Anbieter sollte dich darüber informieren dass du Zugang zum Hausanschlusskasten schaffst und auch weißt wo der ist, wenn du nicht da bist, dann solltest du es demjenigen sagen der vor Ort ist. Geschah dies nicht, dann richte die Beschwerde an dein Anbieter.

Die Techniker haben für die Schaltung nicht gerade lange Zeit, weil davon ausgegangen wird dass du dich vorbereitet hast, wie es dir auch schriftlich nachgelegt werden sollte.

 

Ich kann dein Ärger ein Stück weit verstehen. Die Schuld trägst aber hauptsächlich du. Eigentlich hätte der Techniker gleich wieder von Dannen ziehen können als er festgestellt hat, dass der Vertragspartner nicht vor Ort war.

 

VG


@Makc.030@  schrieb:

Eigentlich hätte der Techniker gleich wieder von Dannen ziehen können als er festgestellt hat, dass der Vertragspartner nicht vor Ort war.



Nein, zumal hier Vertragspartner ein Mitbewerber ist, der ist nie vor Ort.

@der_Lutz

 

Dennoch wissen die Techniker welche Person vor Ort sein muss. Und das ist in dem Fall nicht die Mutter gewesen, die den Anschluss bestellt hat, denke ich.

 


@Makc.030@  schrieb:

@der_Lutz

 

Dennoch wissen die Techniker welche Person vor Ort sein muss. Und das ist in dem Fall nicht die Mutter gewesen, die den Anschluss bestellt hat, denke ich.

 



Das wissen weder die Techniker noch hat es irgendeine Relevanz.

Es ist jemand da, fertig.

Das ist falsch Zwinkernd

Nix falsch, die Telekom beruft sich gerade bei Kunden von Fremdanbietern daruf das ja gar keine Kundendaten vorliegen.

Und außerdem ist und bleibt es für die Entstörung irrelevant ob der Vertragsinhaber oder ein Bevollmächtigter vor Ort ist. Da kann es normalerweise auch keine zwei Meinungen geben.

Hier geht es zwar nicht um eine Entstörung, aber selbstverständlich liegen Kundendaten für den Techniker zur Schaltung (und für Entstörungen) vor. Vor- und Nachname sowie Rückrufnummer. Wie soll er sonst klingeln können?

 

Der Auftrag der Fremdanbieter heißt: Schalte für meinen Kunden XY dort und nicht schalte für meinen Kunden XY, der aber nicht anwesend sein wird und durch YX vertreten wird, dort.

 

Am Ende ist das aber wie bei DHL: Man hat nie seine Erlaubnis abgegeben Pakete beim Nachbarn abzugeben, trotzdem wird es oftmals getan, weil der Bote dann das Paket abgegeben hat und der Auftrag erledigt ist. Quote erfüllt.

 

VG

@Makc.030

Wo steht dass der Vertragspartner anwesend sein muss?

Bei Telekom: In der Auftragsbestätigung.


@Makc.030@  schrieb:

Eigentlich hätte der Techniker gleich wieder von Dannen ziehen können als er festgestellt hat, dass der Vertragspartner nicht vor Ort war.

Das meinst du aber nicht wirklich ernst ?

Oder vielleicht doch.

 


@Makc.030@  schrieb:

Bei Telekom: In der Auftragsbestätigung.

Zur Entstörung eines Drittanbieteranschlusses gibt es keine AB


@Käseblümchen@  schrieb:
Das meinst du aber nicht wirklich ernst ?

Oder vielleicht doch.



Ich befürchte doch, unglaublich.

@der_Lutz

 

Auch hier wird ein Kunde ggf. gebeten Zuhause zu bleiben zwischen einem gewissen Zeitraum. Die Störung selbst kann aus Datenschutzgründen auch niemand anders als der Vertragspartner des Anbieters melden. Damit erfährt auch niemand anders, als der Vertragspartner, dass er anwesend sein muss.

Auch hier kommuniziert Telekom ggü. seinen Kunden nicht, seien sie anwesend oder jemand anderes.

 

VG


@Makc.030@  schrieb:

@der_Lutz

 Die Störung selbst kann aus Datenschutzgründen auch niemand anders als der Vertragspartner des Anbieters melden. 



Das ist falsch. Jeder kann mit den entsprechenden Daten eine Störung online melden, ohne Nachfrage.

 


@Makc.030@  schrieb:

 

Auch hier kommuniziert Telekom ggü. seinen Kunden nicht, seien sie anwesend oder jemand anderes.VG


Genau, die Nachricht lautet "sehr geehrter Kunde", nicht Vertragspartner.

 

Ich frage mich ernsthaft über was wir hier diskutieren. Schon die Idee dahinter ist rechtlich haltlos.

Korrekt. Doch: um eine Störung online zu melden bedarf es einer Verifikation durch den Vertragspartner mithilfe dem Telekom Login oder der Ruf- und Kundennummer. Daten die der Anbieter nur seinem Kunden mitteilt. Was ein Kunde damit macht ist nicht beeinflussbar.


@der_Lutz@  schrieb:

@Makc.030@  schrieb:

@der_Lutz

 Die Störung selbst kann aus Datenschutzgründen auch niemand anders als der Vertragspartner des Anbieters melden. 



Das ist falsch. Jeder kann mit den entsprechenden Daten eine Störung online melden, ohne Nachfrage.

 


@Makc.030@  schrieb:

 

Auch hier kommuniziert Telekom ggü. seinen Kunden nicht, seien sie anwesend oder jemand anderes.VG


Genau, die Nachricht lautet "sehr geehrter Kunde", nicht Vertragspartner.

 

Ich frage mich ernsthaft über was wir hier diskutieren. Schon die Idee dahinter ist rechtlich haltlos.


Wo liegt der Unterschied? Kunde=Vertragspartner 


@Makc.030@  schrieb:


Wo liegt der Unterschied? Kunde=Vertragspartner 



Ich mache hier keinen kleinen Rechtskurs, sorry du negierst hier die Aussagen, und dann so eine Frage.

Ich würde es aber gerne wissen.

Um auf den Fall hier zurück zu kommen.

Die Mutter ist weder Kundin noch Vertragspartner des Anbieters der Leistung liefern will.


@Makc.030@  schrieb:

 

Die Mutter ist weder Kundin 


Das weißt du gar nicht

Stimmt! So ganz weiß ich das nicht.

Lässt sich nur ein wenig anhand des Eingangspostings vermuten: Der TE habe bestellt. Er kann aber auch für seine Mutter bestellt haben.