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Wie finde ich heraus, welches MagentaTV ich nutze?

Gelöst

Keine "Klare Sprache" Tonoption/Tonspur von ARD und ZDF bei MagentaTV

vor 4 Jahren

Seit dem 1. Juni 2022 bieten ARD und ZDF dies (hier am Beispiel vom ZDF):

Tonangebot „Klare Sprache“ bietet verbesserte Sprachverständlichkeit

https://www.zdf.de/zdfunternehmen/technik-klare-sprache-100.html

 

Bei MagentaTV (hier jetzt IPTV ) gibt es diese Tonspur nicht. Warum @telekomhilft ?

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vor 3 Jahren

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      Weil das ZDF es nicht anbietet.

      Auf deiner Seite schreibt das ZDF doch selbst auf welchen Wege, das verbreitet wird.

      IPTV steht nicht im Angebot vom ZDF.

       

      Die „Klare Sprache“ wird bei der linearen Fernsehausstrahlung (Satellit, Kabel, DVB-T2 HD)

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      von

      vor 4 Jahren

      Arte HD hat einen dritten Ton Kanal

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      von

      vor 4 Jahren

      Nanor

      Arte HD hat einen dritten Ton Kanal

      Arte HD hat einen dritten Ton Kanal
      Nanor
      Arte HD hat einen dritten Ton Kanal

      Dafür kein DD 5.1.

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      von

      vor 4 Jahren

      Soweit ich weiß, müssen Drittanbieter wie Kabel- und IPTV -Betreiber, das TV- Bild- und Tonsignal (einschließlich aller verfügbaren senderspezufischen "Extras" und Optionen wie z. B. Tonoptionen, Teletext usw.) vollumfänglich und unverändert in Qualität und Art 1:1 "durchleiten". Hat wohl auch was mit (wettbewerbs-)rechtlichen Gründen zu tun. 

      Kurz: Alles, was das technisch empfangbare Originalsignal des jeweiligen Senders einschließlich diverser Zusatzdienste/Optionen enthält, muss eigentlich unverändert 1:1 an Nutzer aller technischen Verbreitungswege weitergeleitet werden. Auch ohne Zusatzkosten, sofern die Zusatzdienste senderseitig ohne Zusatzkosten bereitgestellt werden. 

      Privatsender bieten ja HD/UHD sowie HbbTV-Inhalte (auch Mediatheken) ggf. als kostenpflichtige Zusatzleistung an, aber Drittanbieter, die den jeweiligen Sender auf ihren Plattformen zum Empfang anbieten, müssten auch diese (kostenpflichtigen) Zusatzdienste an die Nutzer weitergeben. Ob man sie nutzt, bleibt dem Nutzer überlassen. Aber er muss die Möglichkeit des Zugriffs darauf erhalten, alles andere wäre wohl für die Sender auch wettbewerbsrechtlich strittig.

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      Uneingeloggter Nutzer

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