Familycard kündigen bei Sterbefall

vor 8 Jahren

Ich habe gerade mit einem "freundlichen" Mitarbeiter gesprochen..Ich habe ihm erzählt,dass meine Mutter vor 1,5 Wochen verstorben ist und nun die familycard die über den Vertrag meines Vaters läuft gekündigt werden muss, da diese ja nicht mehr benötigt wird. Diese wurde nämlich ausschließlich von meiner Mutter genutzt..Er sagte mir,das diese erst gekündigt werden kann wenn der Vertrag ausläuft,da der Vertrag nicht auf dem Namen meiner Mutter läuft. Also soll mein Vater jetzt für ne karte bezahlen die nicht mehr genutzt wird?Ich finde es eine Frechheit,dass die Telekom bei einem Trauerfall so handelt!Die familycard isz für Familienmitglieder!!

Hinweis

Dieser Beitrag wurde geschlossen.

Hinweis

Dieser Beitrag ist nicht mehr für Antworten oder Kommentare geöffnet und ist nicht mehr für die Mitglieder der Community sichtbar.

573

0

    • vor 8 Jahren

      @Johanna.schiemann: Trage bitte hier:

       

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata

       

      Deine Kontaktdaten ein. Dann besteht die Chance, dass Dich die Telekom-Mitarbeiter kontaktieren, nur die Teamies können diese Daten sehen.

       

      Gruß Ulrich

      0

    • vor 8 Jahren

      Beileid ... aber dennoch verstehe ich deine Reaktion nicht.
      Der Mitarbeiter hat alles richtig gesagt .. Vertrag ist Vertrag und der Vertragspartner ist der Vater.

      0

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      @Johanna.schiemann

      Ist leider so, ein vorzeitiges Kündigungsrecht gilt nur, wenn der Vertragsinhaber verstirbt.

      Warum nutzt denn nicht Du oder ein anderes Familienmitglied die Karte bis zum ordentlichen Vertragsende?

    • vor 8 Jahren

      Mein Beileid.

       

      Um ganz korrekt zu sein:

      • Du kannst die Karte sowieso nicht kündigen - das muss Dein Vater als Vertragsinhaber tun.
      • Die Kündigung kann durchaus sofort erfolgen - wird aber erst zum Laufzeitende wirksam.
      • Insbesondere bei der Vertragsvariante "mit Smartphone" bzw. "mit Top-Smartphone" ist kalkulatorisch das Endgerät erst zum Laufzeitende vollständig abbezahlt.

      Ob die Telekom Euch da kulanterweise entgegenkommt und ggf. einer vorzeitigen Vertragsbeendigung und zu welchen Konditionen zustimmt wird sich nur dann ergeben, wenn Du das Profil vervollständigst wie von @UlrichZ empfohlen.

      0

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Ja genau mache das für meinen Vater der natürlich unterschreiben wird. Die familycard ich ohne Handy gewesen von daher..Ich werde es mal versuchen,die Kündigung und eine Sterbeurkunde einzureichen..evtl wird es dann aus Kulanz gemacht..Vielen Dank 

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      @Johanna.schiemann: warum trägst Du hier nicht die Kontaktdaten ein? Dann könnte ein mitlesender Teamie Dir evtl weiterhelfen.

       

      Gruß Ulrich

    • vor 8 Jahren

      Hallo @Johanna.schiemann,

      mein herzliches Beilied! Es ist grundsätzlich natürlich schon so wie es hier beschrieben wurde, ein vorzeitiges Kündigungsrecht besteht in dem Fall, wo der Vertragspartner verstirbt. Wir können gerne zusammen einmal schauen, welche Möglichkeiten wir in Ihrem Fall haben, dafür brauchen wir aber natürlich die Sterbeurkunde, haben Sie diese denn jetzt schon an mich geschickt?

      Viele Grüße
      Stefanie W.

      0

    Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

    Gelöst

    in  

    414

    0

    5

    in  

    316

    0

    3

    vor einem Monat

    in  

    118

    0

    5

    Gelöst

    in  

    300

    0

    3

    Gelöst

    260

    0

    1