Gelöst

MagentaMobil XL Flex

vor 3 Jahren

Guten Tag und hallo,

 

ich interessiere mich für das Angebot „MagentaMobil XL Flex“.

 

Aufgrund vorerst noch niedriger DSL-Geschwindigkeit (16 / 2,4 Mbit) interessiere ich für oben genanntes Produkt. Meine Frage: ist hierbei Tethering erlaubt wenn ich die SIM-Karte im Handy nutze und dessen Tethering-Funktion verwende? Es sollen der Privat-Rechner, der Arbeits-Rechner (Home-Office) und der Smart-TV damit „versorgt" werden. Wenn ich es recht verstehe, ist dies gestattet, nur die Nutzung eines Routers ist ausgeschlossen. Ist dies so korrekt?

 

Viele Grüße

Alex

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 3 Jahren

    Die Leistungsbeschreibung lautet aktuell so:

     

    SIM-Karte bzw. das eSIM-Profil wird dem Kunden ausschließlich zum Zwecke der Sprachübermittlung und Datenübertragung, zur Nutzung ausschließlich für Verbindungen über die Vermittlungs- und Übertragungssysteme der von der Telekom angebotenen Mobilfunknetze und zur Nutzung ausschließlich im Zusammenhang mit Mobilfunk-Endgeräten in dem vertraglich vereinbarten Rahmen überlassen.

     

    Das Routerverbot sehe ich da nicht mehr!

    Gerade frisch hier heruntergeladen:

    https://www.telekom.de/is-bin/INTERSHOP.enfinity/WFS/EKI-PK-Site/-/-/-/ViewAGB-Start?wt_mc=alias_agb/direkt&AGBID=2199

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 3 Jahren

    Emulgator1978

    Wenn ich es recht verstehe, ist dies gestattet, nur die Nutzung eines Routers ist ausgeschlossen. Ist dies so korrekt?

    Wenn ich es recht verstehe, ist dies gestattet, nur die Nutzung eines Routers ist ausgeschlossen. Ist dies so korrekt?
    Emulgator1978
    Wenn ich es recht verstehe, ist dies gestattet, nur die Nutzung eines Routers ist ausgeschlossen. Ist dies so korrekt?

    Absolut korrekt!

    Es sollte keine Probleme geben.

     

    In der Leistungsbeschreibung steht:

     

    SIM-Karte bzw. das eSIM-Profil wird dem Kunden ausschließlich zum Zwecke der Sprachübermittlung und Datenübertragung, zur Nutzung ausschließlich für Verbindungen über die Vermittlungs- und Übertragungssysteme der von der Telekom angebotenen Mobilfunknetze und zur Nutzung ausschließlich im Zusammenhang mit Mobilfunk-Endgeräten in dem vertraglich vereinbarten Rahmen überlassen.

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    von

    vor 3 Jahren

    @ Geralt von Riva

    Kannst Du Deinen ursprünglichen Beitrag mit der alten Formulierung noch bearbeiten (also ändern)?

    Ich weiß nicht wie lange Du das machen kannst.

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    von

Uneingeloggter Nutzer

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