Änderungen bei "Music Streaming"
vor 10 Jahren
Aktuell versenden wir Anschreiben an die Kunden, die die Option „Music Streaming“ gebucht haben. Darin weisen wir auf folgende Sachlage hin:
Das Inkrafttreten einer neuen EU-Verordnung zur Netzneutralität zum 30. April 2016 kann sich künftig nach Verbrauch Ihres Datenvolumens auch auf die Nutzung von Spotify auswirken. Nach Verbrauch des Inklusiv-Volumens muss auch der Datenverkehr beim Streamen von Musik gedrosselt werden. Wichtig: Auch weiterhin belastet die Nutzung von Spotify Ihr Datenvolumen nicht! Wir setzen die Regelungen der Verordnungen ab dem 28. April 2016 um. Die Beschränkung der Bandbreite auf max. 64 kbit/s im Download und 16 kbit/s im Upload macht Musikhören im mobilen Netz faktisch unmöglich.
UPDATE 31. März 2016
Aktuell wird dieser Blog auf vielen Fachportalen sowie natürlich auch bei unseren Usern und Kunden thematisiert. Daher möchten wir noch einmal Folgendes klarstellen:
Die Daten von Spotify werden weiterhin nicht auf den Verbrauch des Datenvolumens angerechnet. Das ist aus unserer Sicht eine zulässige Tarifdifferenzierung und entspricht dem Wunsch unserer Kunden.
Was wir mit Inkrafttreten der einschlägigen Regelungen der Verordnung ab dem 28. April 2016 ändern: Wenn das Datenvolumen durch die Nutzung ANDERER Dienste aufgebraucht ist, ist auch Spotify von der Bandbreitenbeschränkung betroffen. Dabei handelt es sich um die technische Gleichbehandlung des Internetverkehrs, die die Verordnung fordert. Daran halten wir uns natürlich.
Die Offline-Nutzung funktioniert weiterhin wie auch die Nutzung im WLAN oder an HotSpots.
Ein paar Tipps, wie Sie Spotify trotz verminderter Bandbreite weiterhin nutzen können.
- Im WLAN funktioniert Spotify weiterhin wie gewohnt unbegrenzt. Das gilt auch für HotSpots.
- Wenn Sie die Option SpeedOn buchen, funktioniert Spotify auch mobil wie gewohnt. Das Streamen belastet ihr gebuchtes Datenvolumen selbstverständlich nicht.
- Das Anhören von Offline-Playlists oder Alben ist ebenfalls nicht von der Bandbreitenbeschränkung betroffen und funktioniert weiterhin. Tippen Sie dazu bei einem Album auf die Fläche „Speichern“ (l., dieser Schritt entfällt bei Playlists). Daraufhin erscheint die Option „Offline verfügbar“ (m.). Aktivieren Sie diese, werden die Titel dieses Albums/dieser Playlist auf Ihrem Gerät gespeichert und sind jederzeit verfügbar.
Ganz wichtig: Solange Ihre Downloadgeschwindigkeit nicht gedrosselt wird, können Sie Spotify wie gewohnt nutzen.
Wir freuen uns, wenn Sie auch künftig ein begeisterter Nutzer der Option „Music Streaming“ bleiben.
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vor 10 Jahren
Entertain (das Live-TV) ist auch kein Internetdienst und damit ebenso berechtigt und technisch Special Service.
Insofern wäre ein Anrechnen des Volumens als solches gar nicht rechtens.
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vor 10 Jahren
@buenni Du betrachtest nur die technische Realisierung, ich hatte aber bereits die technische Notwendigkeit (der besonderen Behandlung) erwähnt, die in der EU-Verordnung ebenfalls eine Rolle spielt: Eine technische Notwendigkeit für die Priorisierung von IPTV ist nicht erkennbar, somit mag man es technisch als "special service" behandeln, ob eine tarifliche Behandlung als "special service" aber vom BEREC durchgewunken wird ist fraglich, eben weil a) die technische Notwendigkeit fehlt und b) gleichartige Alternativen diskriminiert würden.
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vor 10 Jahren
Der Witz an der Sache ist doch auch, dass Punkte wie Zero Rating (Darum geht es hier) noch garnicht ausgearbeitet sind.
In der Verordnung selber ist festgehalten, dass bis Ende August 2016 die Verordung in solchen Fragen erst im Detail ausgearbeitet werden muss.
Also frage ich mich doch, wie man einen Zero Rating Dienst wie die Spotify Option mit Verweis auf eine EU Verordnung beschneidet, die in diesem Punkt noch garnicht ausgearbeitet ist.
Wenn es danach gehen würde, müsste die Telekom mit allen anderen Diensten die unter diesem Punkt fallen ( IPTV , Hybrid...) genau so verfahren, wie sie es jetzt mit Spotify tun möchte.
Beängstigend finde ich auch, dass manche sich fast schon freuen wenn sie demnächst für die SpeedOn Funktion bezahlen dürfen.
Wenn man jetzt nicht aufpasst bezahlt man demnächst für andere Dinge auch einen Aufpreis (z.B. anständiges Peering zu Videostreaming Platformen).
Und es ist auch nicht dadurch abgegolten das ich mehr Datenvolumen aus einem anderen Grund erhalte. Das sollte man getrennt betrachten, denn wie hier schon einige Male erwähnt, trifft es nicht auf alle zu!
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vor 10 Jahren
@Madbomb Meine Vermutung ist, dass man sich Spotify herausgepickt hat um durch eine voreilige Schein-Einhaltung der Netzneutralitäts-Vorgaben a) etwas mehr durch SpeedOn-Buchungen zu verdienen und b) Stimmung gegen Netzneutralität zu machen, solange die technischen Vorgaben eben noch nicht final festgelgt sind.
Hybrid und IPTV sind für solche Spielchen aber nicht geeignet, das beides derzeit nur mit echten Daten-Flatrates angeboten wird. Wo sollteman da also der Gleichbehandlung halber drosseln wollen?
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vor 10 Jahren
Du hast Recht. Für Videostreaming-Dienste ansich gibt es keine technische Notwendigkeit diese zu priorisieren (wäre aus Qualitätgesichtspunkten allerdings im Sinne der Kunden und der jeweiligen Anbieter).
Entertain der Telekom ist aber kein Video-Streaming Dienst, sondern ein Fernsehanschluss.
Der Fernsehanschluss, darf nicht von Internet gestört werden, und das Internet nicht vom Fernsehanschluss.
Der Fernsehanschluss fällt per Definition nicht in den Internetzugangsdienst und findet auch nicht im "Internet" statt.
Die einzige Beeinflussung könnte beim Kunden vor Ort bei aktiver Nutzung passieren, da das Fernsehschauen weniger Geschwindigkeit beim Internet bedeutet (während der Nutzung). Das ist aber zu 100% in der Kontrolle des Kunden.
Würde das Fernsehsignal aus eine Koax-Dose kommen, gäbe es wahrscheinlich gar keine Diskussion.
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vor 10 Jahren
Die Befürchtung bei MobileTV seh ich auch. Statt Music halt Video. Und das dann bei Xtra nur mit Dayflat, das wird schwierig.
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vor 10 Jahren
Zattoo ist auch Fernsehen, die Live-Streams der Fernsehsender sind ebenfalls Fernsehen, nur T-Entertain zu priorisieren und insbesondere vom Datenvolumen auszunehmen wäre somit eine Diskriminierung von Zatton und von den Fernsehsendern.
Und auch wenn wir von Fernsehen statt von der technischen Abwicklung als Video-Stream sprechen: Eine technische Notwendigkeit für gesicherte Datenraten besteht - im Gegensatz zu Notrufen und Behördenkommunikation - nicht. Es ist im Interesse das Anbieters und des Kunden, mehr aber auch nicht. Pocht man bei T-Entertain auf die gesicherten Datenraten, dann führt das die gerne von T-Apolegeten verwendete Argumentation, wenn Online-TV/-Streams bei irgendwem Buffern wäre das nicht schlimm - ist ja kein wichtiger Dienst, ad absurdum. Dienste gleicher Art sind entweder für alle Anbieter und Kunden wichtig oder nicht, das hängt nicht von der Farbe das Anbieters ab.
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vor 10 Jahren
Der Unterschied ist, dass Entertain (Lineares TV) nicht im Internet stattfindet, und damit auch gar nicht gegenüber Internetstreaming-Diensten wie zatoo oder irgendwelchen webstreams konkurrieren wird (das sind on Demand Dienste).
Insofern stellt sich die Frage eigentlich nicht.
Eine Einbeziehung, nur weil Richtung Kunde das selbe Kupfer oder Glasfaserkabel genutzt wird, wäre absurd.
Fernsehanschlüsse, wie auch bei Kabel und Sat sind daher korrekterweise in der Betrachtung immer außen vor.
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Das Inkrafttreten einer neuen EU-Verordnung zur Netzneutralität zum 30. April 2016 kann sich künftig nach Verbrauch Ihres Datenvolumens auch auf die Nutzung von Spotify auswirken. Nach Verbrauch des Inklusiv-Volumens muss auch der Datenverkehr beim Streamen von Musik gedrosselt werden.
...
Es MUSS garnicht gedrosselt werden, das ist zumindest nicht von der EU oder anderweitig gesetzlich vorgeschrieben. Das ist eine Sache der Telekom, die das so in ihren Tarifen regelt und so kann man dann ne Option ohne Drosselung für zusätztliches Geld dazubuchen.
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