Änderungen bei "Music Streaming"
vor 10 Jahren
Aktuell versenden wir Anschreiben an die Kunden, die die Option „Music Streaming“ gebucht haben. Darin weisen wir auf folgende Sachlage hin:
Das Inkrafttreten einer neuen EU-Verordnung zur Netzneutralität zum 30. April 2016 kann sich künftig nach Verbrauch Ihres Datenvolumens auch auf die Nutzung von Spotify auswirken. Nach Verbrauch des Inklusiv-Volumens muss auch der Datenverkehr beim Streamen von Musik gedrosselt werden. Wichtig: Auch weiterhin belastet die Nutzung von Spotify Ihr Datenvolumen nicht! Wir setzen die Regelungen der Verordnungen ab dem 28. April 2016 um. Die Beschränkung der Bandbreite auf max. 64 kbit/s im Download und 16 kbit/s im Upload macht Musikhören im mobilen Netz faktisch unmöglich.
UPDATE 31. März 2016
Aktuell wird dieser Blog auf vielen Fachportalen sowie natürlich auch bei unseren Usern und Kunden thematisiert. Daher möchten wir noch einmal Folgendes klarstellen:
Die Daten von Spotify werden weiterhin nicht auf den Verbrauch des Datenvolumens angerechnet. Das ist aus unserer Sicht eine zulässige Tarifdifferenzierung und entspricht dem Wunsch unserer Kunden.
Was wir mit Inkrafttreten der einschlägigen Regelungen der Verordnung ab dem 28. April 2016 ändern: Wenn das Datenvolumen durch die Nutzung ANDERER Dienste aufgebraucht ist, ist auch Spotify von der Bandbreitenbeschränkung betroffen. Dabei handelt es sich um die technische Gleichbehandlung des Internetverkehrs, die die Verordnung fordert. Daran halten wir uns natürlich.
Die Offline-Nutzung funktioniert weiterhin wie auch die Nutzung im WLAN oder an HotSpots.
Ein paar Tipps, wie Sie Spotify trotz verminderter Bandbreite weiterhin nutzen können.
- Im WLAN funktioniert Spotify weiterhin wie gewohnt unbegrenzt. Das gilt auch für HotSpots.
- Wenn Sie die Option SpeedOn buchen, funktioniert Spotify auch mobil wie gewohnt. Das Streamen belastet ihr gebuchtes Datenvolumen selbstverständlich nicht.
- Das Anhören von Offline-Playlists oder Alben ist ebenfalls nicht von der Bandbreitenbeschränkung betroffen und funktioniert weiterhin. Tippen Sie dazu bei einem Album auf die Fläche „Speichern“ (l., dieser Schritt entfällt bei Playlists). Daraufhin erscheint die Option „Offline verfügbar“ (m.). Aktivieren Sie diese, werden die Titel dieses Albums/dieser Playlist auf Ihrem Gerät gespeichert und sind jederzeit verfügbar.
Ganz wichtig: Solange Ihre Downloadgeschwindigkeit nicht gedrosselt wird, können Sie Spotify wie gewohnt nutzen.
Wir freuen uns, wenn Sie auch künftig ein begeisterter Nutzer der Option „Music Streaming“ bleiben.
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vor 10 Jahren
Nochmal, die Sache auf den Kern zurückgeführt:
Bestandskunden, die Spotify als Vertragsbestandteil gebucht haben, haben über ihren "Hauptvertrag" (bei mir zB Magenta Mobil S) das offene, allgemeine world wide web zur freien Nutzung, wobei ab einem bestimmten, je nach Vertrag unterschiedlichen, Volumen die Geschwindigkeit gedrosselt wird. Das wäre auch ohne die Spotify Option ganz genauso, dieses Inklusivvolumen und Spotify sind also unabhängig voneinander. So war es zumindest als ich den Vertrag abgeschlossen habe.
Unabhängig davon eben Spotify als eine Art Spezialdienst, welcher nichts mit diesem Volumen zu tun hatte und dementsprechend auch nicht gedrosselt wird. Der Mobilfunkanschluss, worüber die Datenübertragung realisiert wird, hängt nicht an Spotify und die Spotify-Option auch nicht an diesem Mobilfunkanschluss, die kann genauso per WLAN oder auch am heimischen PC per Webbroswer benutzt werden.
In Zukunft soll Spotify-Nutzung zwar weiterhin nicht auf das Volumen angerechnet werden, dennoch bei Nutzung über den Mobilfunkanschluss von der Drosselung nach Verbrauch des Inklusivvolumens (für alle Internetdienste außer Spotify) betroffen sein. Damit wird verquickt, was zuvor getrennt war.
Ich werfe der Telekom nicht vor, dass die Telekom auf neues EU Recht reagiert. Aber ich möchte einen Interessensausgleich. Wenn an einer Stelle Dinge zu meinem Nachteil verändert werden, dann möchte ich an anderer Stelle eine vorteilhafte Veränderung, wenn ansonsten der Preis unverändert bleibt. So löste man das schon beim Problem, dass die Browse-Funktion und das Laden von Albencovern plötzlich auf das Volumen angerechnet wurde damit, dass man das Volumen der Spotify-Nutzer einfach erhöht hat.
Ich denke, das wäre auch hier eine faire Lösung für Bestandskunden. Gebt uns etwas mehr Inklusivvolumen, dieses Volumen ziehe ich dann geistig vonm meinem monatlichen Gesamtvolumen ab, als "unantastbar" (bzw. stelle mein Smartphone von vorneherein entsprechend ein) und dann ärgert es mich auch nicht, wenn ich bis zum Monatsende unverbrauchtes Inklusivvolumen übrig lassen muss (wofür ich ja mit dem eigentlichen "Magenta Mobil- Hauptvertrag" bezahlt habe!). Das ist dann halt eine technische Notwendigkeit, um nicht in die Drosselung zu kommen. Und dadurch, dass ich das zusätzliche Volumen eh übrig lasse (schon aus eigenem Interesse, um eben die Drosselung zu vermeiden), entstehen der Telekom nicht einmal besondere Mehrkosten. Im Endeffekt bleibt damit alles wie es ist, nur wird es an das neue Europarecht angepasst (wie wir es von EU Regelungen gewohnt sind alles nur etwas komplitzierter als vorher).
Solch eine Lösung hätte ich mir gewünscht. Na - vielleicht kommt da ja noch was.
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vor 10 Jahren
Hallo zusammen,
Ostern ist inzwischen rum und ich habe mich durch alle Kommentare durchgekämpft.
Eins möchte ich noch mal deutlich herausstellen: Spotify wird auch in Zukunft nicht auf das im Tarif enthaltene Datenvolumen angerechnet. In dieser Hinsicht ändert sich nichts. Der Unterschied ist lediglich, dass nach Verbrauch des im Tarif enthaltenen Volumens nun auch Spotify von der Drosselung betroffen ist.
Da die Frage nach dem Sonderkündigungsrecht auftauchte: Ja, es gibt ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt für die Spotify-Option, nicht für den Mobilfunkvertrag. Eine Ausnahme ist der Tarif Special Complete Mobil Music, hier gilt das Sonderkündigungsrecht auch für den Tarif.
@3r1c Naja, also genau genommen, bekommen Sie in Ihrem Magenta Mobil S ab April das doppelte Datenvolumen, ohne zusätzliche Kosten. Ich finde, das kann sich sehen lassen.
Ich hoffe, ich habe nichts wichtiges übersehen. Falls doch, ein kleiner Anstupser reicht.
Viele Grüße
Michael P.
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vor 10 Jahren
@Gelöschter Nutzer
Für die Qualifikation als Spezialdienst genügt es halt nicht etwas vertraglich und technisch als Spezialdienst zu handhaben, es erfordert auch eine technische Notwendigkeit, die bei Musik eben nicht gegeben ist. Würde man den Telcos die Freiheit geben, rein durch vertragliche Vereinbarungen beliebige Dienste zu "Spezialdiensten" umzudeklarieren, dann hätten wir auch im Festnetz bald nur noch Volumentarife mit richtig wenig Freivolumen und für jedes größere Webangebot einen separat zu bezahlenden Spezialdienst... viel Spaß.
Eine kundenfreundlichere Lösung wäre 1.) die technischen Richtlinien der BEREC abzuwarten 2.) wenn Zero-Rating dann tatsächlich per sofort untersagt wird (eher werden Übergangszeiten für laufende Verträge gewährt) die laufenden Spotify-Verträgen fristgerecht (!) zu kündigen und für die restliche Laufzeit die Volumengrenze aus Kulanz für sämtlichen Traffic zu deaktivieren.
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vor 10 Jahren
@dw4817 Glaub mal, dass die Telekom das nicht aus Spaß macht.
Soweit ich das weiß, gab es bereits im Dezember diverse Meetings mit den europäischen ISPs und da sind sicherlich auch schon die ein oder andere Rahmenbedingung festgeklopft worden.
Das Aufschreiben und Veröffentlichen der "technischen Richtlinien" ist nur Formsache.
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vor 10 Jahren
@Michael Pa.
"Naja, also genau genommen, bekommen Sie in Ihrem Magenta Mobil S ab April das doppelte Datenvolumen, ohne zusätzliche Kosten."
Genau genommen hat das mit Spotify aber nichts zu tun, das kriege ich aufgrund meines eigentlichen Mobilfunkvertrags, ob mit oder ohne Spotify Option. Und dafür was der kostet dann 1 GB im Monat ohne Drosselung kann sich im europäischen Vergleich auch nicht gerade sehen lassen. In der Schweiz sind zB Volumendrosseln unüblich, da bezahlt man für bestimmte Geschwindigkeit.
Ich sage es ganz offen, ich bin nur wegen der Spotify Option, wie sie angeboten wurde, zu Telekom Mobilfunk gewechselt und ich bin auch wieder weg, wenn ich Spotify nicht mehr unbegrenzt mobil nutzen kann. Ich bin da nicht der einzige in meinem Freundeskreis. Darum finde ich es einfach etwas wenig, wenn das nun formal korrekt per AGB Änderung durchgeführt wird und Bestandskunden nur die Änderung annehmen oder kündigen können.
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vor 10 Jahren
@Gelöschter Nutzer Vielen Dank! Du sprichst mir aus der Seele.
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vor 10 Jahren
Ich werde meinen Vertrag heute zum 28.04.2016 Kündigen, Spotify war für mich, wie für die viele andere Nutzer hier der einzige Grund zur Telekom zu wechseln. Dass die Telekom jetzt die Bedingungen ändert und mir kein wirkliches Sonderkündigungsrecht einräumt werde ich so nicht akzeptieren.
Mal sehen wie sie darauf reagieren, ansonsten würde ich vorschlagen müsste man sich mal mit einer Sammelklage beschäftigen. Wenn es so einfach ist den Vertrag zu ändern ohne dass derKunde reagieren kann, was kommt dann als nächstes ?
"Spotify option kostet nun 100€ im Momant, aber es steht ihnen frei die Option zu kündigen..."
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vor 10 Jahren
Es ist eine Option mit einer Laufzeit von einem Monat. Der Telekom steht es frei die Options Modalitäten zu ändern wie sie möchten. Du kannst nach einem Monat raus. Du bist ja nicht gezwungen sie zu nehmen, wenn Dir die Rahmenbedinungen nicht passen. Innerhalb dieser Laufzeit steht es Dir - aber auch der DTAG - frei diese zu Kündigen. Wie bei einem Vertrag halt auch.
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vor 10 Jahren
Mit der rechtlichen Schiene möchte ich hier nicht argumentieren. Schon alleine, weil der rechtliche Rahmen das absolute Minimum ist, ich möchte als Kunde von einem Serviceunternehmen nicht nur so behandelt werden, wie es das rechtlich eh zwingend muss, das ist doch kein "Service". Ich hätte mir, aus Gründen von Fairness, Kundenbindung und gutem Service, schlicht gewünscht, dass man uns Bestandskunden in irgend einer Form irgendwie etwas entgegenkommt.
Wenn das nicht so ist, dann mache ich bestimmt keinen Tumult mit rechtlichen Schritten usw., dann überlege ich mir halt einfach, ob ich wieder wechsle, ich schaue mich gerade schon nach anderen Anbietern um. Soviel mehr Traffic, als im Inklusivvolumen enthalten ist, verbrauche ich mit Spotify auch nicht und wenn ich von einer Mobilfunkmarke eines großen Discounters 5 GB Inklusivvolumen für 15 €/30 Tage bekomme und mir dann halt Spotify Premium direkt bei Spotify hole, dann muss das für mich nicht unbedingt der schlechtere Deal sein, denn Telefonie und SMS benutze ich eigentlich kaum (aber es gab halt keinen "kleineren" Tarif als Magenta Mobil S in Verbindung mit Spotify, also keinen ohne Allnet-Flat). Ich werde mir das zumindest genau anschauen und gut überlegen. Und das möchte ich die Telekom an dieser Stelle auch wissen lassen. Man sollte nicht unterschätzen, dass für viele Mobilfunkkunden die Spotify-Option (ohne Wenn und Aber ohne Drossel und Beschränkung) ein Hauptgrund war ihren jeweiligen Mobilfunkvertrag bei der Telekom abzuschließen.
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Uneingeloggter Nutzer
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Das haben die schon geschickt gemacht. Zuerst das Spotify Feature aus den Verträgen in eine "Option" ausgelagert und jetzt die Bestimmungen für die Option geändert. Im besten Fall unternehmen die Kunden nichts, im schlimmsten Fall wird sofort die Option gekündigt. Mehr aber auch nicht.
Wenn der DTAG wirklich etwas an Ihren Kunden läge und die EU Verordnung in Kraft wäre, könnte die Telekom auf 96kbit/s nach Inklusivvolumen begrenzen. Damit würde Spotify mit "geringer Qualität" noch laufen. Soweit ich das auf die schnelle sehe, schreibt die vorläufige EU Verordnung keine Geschwindigkeit des Internetverkehrs nach Inklusivvolumen vor. Äpfel haben auch nichts mit Birnen zu tun.
Ich glaube die wollen das einfach nicht, da die Leute ordentlich nach Inklusivvolumen Spotify nutzen. Das passt halt nicht in die Berechnungsgrundlage(n).
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