Hallo Robin3004 / Carlosprimeros,
Gespräche, die unsere "Kundenrückgewinnung" durchführt, also den Kunden nach einer Kündigung zurückruft, werden mit Zustimmung des Angerufenen aufgezeichnet, um die mündlich getroffenen vertraglichen Vereinbarungen festzuhalten.
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Ist doch so wie ich schrieb, oder?
1.Gespräch wird mit Zustimmung des Kunden aufgezeichnet, um Vereinbarungen festzuhalten.
2.Vereinbarungen werden schriftlich fixiert und der neue oder abgeänderte Vertrag wird dem
Kunden zugestellt.
3.Der Kunde kann nochmals die getroffenen Vereinbarungen lesen und soweit alles ok.ist
und der Kunde sich nicht mehr meldet, wird der Vertrag automatisch gültig. Sollten
allerdings Differenzen zum vorher Besprochenem auftreten, so hat der Kunde die Möglichkeit
(gesetzliche Fristen beachten)zum schriftlichen Widerruf.
4.Missverständnisse könne ausgeräumt werden (auch telefonisch, Prozedere fängt von vorne an).
Der Vertrag mit den abgeänderten Vereinbarungen wir dem Kunden erneut schriftlich zu
gestellt.
Resultat: Das Telefonat dient dazu, vertragliche Vereinbarungen festuzuhalten. Vertraglich
maßgebend ist allerdings der schriftlich zugetstellte Vertrag. deshalb macht es auch
Sinn, die Aufzeichnung, nach der schriftlichen Fixierung zu löschen (da nicht mehr
Vertragsrelevant).