Gelöst

Endgeräte-Servicepaket Lieferdatum gleich Vertragsbeginn?

vor 7 Jahren

Grüßle Winken

Folgende Frage, wie schon im Titel angeschnitten: Wo genau kann ich den Vertragsbeginn des Endgeräte-Servicepaketes erfahren?

Gilt hier das Lieferdatum des Routers oder ist der Vertragsbeginn des Endgeräte-Servicepakets identisch mit dem Vertragsbeginn meines Tarifs (Magenta Zuhause S Hybrid), das wurde damals ja beides zusammen bestellt.

 

Noch eine Frage zu diesem Angebot: https://www.telekom.de/zuhause/geraete-und-zubehoer/wlan-und-router/speedport-hybrid-mietehttps://www.telekom.de/zuhause/geraete-und-zubehoer/wlan-und-router/speedport-hybrid-miete

Gilt das Angebot nur für Neukunden oder auch für Bestandskunden?

Vielen Dank für eure Antworten.

 

 

 

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Einfach in die Auftragsbestätigung schauen, da siehst du das Datum des Vertragsbeginn.
      Zu diesem Datum sollte der Router auch spätestens geliefert worden sein.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      tecolos

      ... Noch eine Frage zu diesem Angebot: https://www.telekom.de/zuhause/geraete-und-zubehoer/wlan-und-router/speedport-hybrid-mietehttps://www.telekom.de/zuhause/geraete-und-zubehoer/wlan-und-router/speedport-hybrid-miete Gilt das Angebot nur für Neukunden oder auch für Bestandskunden? ..

      tecolos

      Der Mietpreis ist unabhängig von einem Vertrag. 

       

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      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Die Mindestvertragslaufzeit für das Endgeräte-Servicepaket beträgt zwölf Monate und beginnt mit der Übergabe des bestellten Telekommunikations-Endgerätes an den Kunden. Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Werktagen frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann dann jederzeit mit einer Frist von sechs Werktagen gekündigt werden. Der Samstag gilt nicht als Werktag.

       

      Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der mit dem Kunden vereinbarten Mindestvertragslaufzeit aus Gründen beendet, die die Telekom nicht zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, der Telekom einen in einer Summe fälligen Betrag in Höhe der Hälfte der bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlenden restlichen monatlichen Preise als pauschalierten Schadensersatz zu entrichten.

       

      Fazit: Egal ob die Kündigung ein paar Tage früher oder später erfolgt, der "Schaden" ist nicht besonders groß.

       

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      CyberSW

      Der Mietvertrag verlängert sich, nach Ablauf der Mindestmietzeit, nur noch immer um einen Tag und hat eine Kündigungsfrist von 6 Tagen.


      Der Mietvertrag verlängert sich, nach Ablauf der Mindestmietzeit, nur noch immer um einen Tag und hat eine Kündigungsfrist von 6 Tagen.
      CyberSW

      Der Mietvertrag verlängert sich, nach Ablauf der Mindestmietzeit, nur noch immer um einen Tag und hat eine Kündigungsfrist von 6 Tagen.

      Das war mir gar nicht bewusst Überrascht danke für die Info!

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Top Antworten hier, vielen Dank in die Runde Geschenk

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