Kulanz bei kurzfristiger Überschreitung der Kündigungsfrist

Gelöst

Liebes Forum, 

 
ich habe am 26.2. meine Kündigungsbestätigung erhalten und auch bereits mit dem Kundenrückgewinnungsteam telefoniert. Allerdings habe ich nicht bemerkt, dass die Kündigung nicht, wie beabsichtigt, für März 2019 galt, sondern erst ab 2020 bestätigt wurde. Leider hatte mich auch das Serviceteam nicht darauf hingewiesen, mir aber neue Tarife genannt.
Mit zwei kleinen KIndern ist es schwierig, immer alles auf dem Schirm zu haben. Auch gab es beim Anschluss vor zwei Jahren immer wieder Verzögerungen bis Telefon und Internet freigeschaltet waren. Fehler und Verzögerungen können passieren. Ist es möglich, dass eine Kulanz-Lösung in meinem Fall akzeptiert wird? Gerade weil es nur eine sehr kleine Verspätung (zwei Tage, sogar Wochenende) des Kündigungseingangs war.
1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
@Langspielplatte,

in der Tat gibt es im Mobilfunkbereich eine Kulanzregelung bei verspätetem Kündigungseingang.
Im Festnetzbereich ist dies nicht der Fall.

Deine Kündigung ging am 26. Februar 2019 bei uns ein und hätte spätestens am 23. Februar 2019 bei uns sein müssen.
Ja, klar es sind nur ein paar Tage, aber die zählen. So leid es mir tut.

Die normale Kündigung wurde storniert, da ein Anbieterwechsel beauftragt wurde. Hierzu geht nun aber alles seinen Gang. Die entsprechenden Schreiben solltest du auch bekommen haben.

Grüße
Sarah S.

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