Gelöst

Muss der Rechnungsempfänger = Vertragsnehmer sein?

vor 9 Jahren

Wenn man Neukunde mit einem Handyvertrag bei T-Mobil wird, muss dann der Rechnungsempfänger gleich dem Vertragsnehmer sein? Oder kann eine andere Person als der Vertragsnehmer die Rechnung begleichen (anderer Name in der Bankverbindung)?

 

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 9 Jahren

      Hallo @mvonw,

      es ist schön zu lesen, dass Sie sich für einen Vertrag bei uns interessieren. Fröhlich
      Ich denke, dass die wichtigsten Punkte bereits genannt wurden, besten Dank dafür. Der Rechnungsempfänger (und auch Regulierer) muss nicht mit dem Vertragspartner übereinstimmen. Das können zwei ganz unterschiedliche Personen sein.

      Wenn ich bei irgendwas unterstützen darf, dann geben Sie mir gern nochmal Bescheid.

      Liebe Grüße
      Katharina S.

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      von

      vor 9 Jahren

      Danke für die Antwort, auch den anderen Community-Mitgliedern.

       

      Die Anfrage erfolgt für ein Familienmitglied, das Zweifel hat, ob die Einzugsermächtigung für den abweichenden Rechnungsempfänger klappen wird. Falls es dort Probleme geben sollte, wird man das sicherlich ändern können, oder? In diesem Fall würde ich mich nochmal melden.

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      von

      vor 9 Jahren

      @mvonw sehr gerne. In dem so genannten SEPA Mandat, mit dem Einzugsermächtigung geregelt wird, kann die abweichende Person eingetragen werden. „In diesem Fall würde ich mich nochmal melden.“ – aber klar, dafür bin ich /sind wir da. Fröhlich

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