Verteilerkasten steht auf meinem Grundstück .Muss ich das einfach akzeptieren ?

vor 8 Jahren

Ein Verteilerkasten steht auf meinem Grundstück. Muss ich das einfach akzeptieren ?  

Hinweis

Dieser Beitrag wurde geschlossen.

Hinweis

Dieser Beitrag ist nicht mehr für Antworten oder Kommentare geöffnet und ist nicht mehr für die Mitglieder der Community sichtbar.

5600

0

  • vor 8 Jahren

    @Neuling 10

    Ja, vermutlich hast Du das Grundstück gekauft und der Verteiler war schon vorher da.

    0

  • vor 8 Jahren

    Wie ist der Kasten dorthin gekommen?

    0

  • vor 8 Jahren

    Wenn jemand den über Nacht dorhingestellt hat dann musst Du das so wohl nicht akzeptieren.

     

    Wenn der aber irgendwann mal richtig aufgebaut und an irgendwelche Leitungen angeschlossen wurde, dann erfolgte das sicherlich in Absprache mit dem damaligen Eigentümer.

    0

  • vor 8 Jahren

    Ja richtig, ich habe das Haus gekauft und keiner kann mir sagen wie und wann welche Abmachung getroffen wurde. Andererseits möchte ich auf diesem Teil des Grundstückes etwas ändern. Da auf diesem Teil besonders viele Hunde etwas hinterlassen will ich das Stück Gelände nicht mehr begehbar machen.

    0

    Antwort

    von

    vor 8 Jahren

    Chill erst mal

    @Neuling 10 Der Verteiler wurde wahrscheinlich noch zur Zeit des Post und Fernmeldewesens errichtet. Eine Verlegung würde hohe Kosten verursachen,.....

    @Neuling 10

    Der Verteiler wurde wahrscheinlich noch zur Zeit des Post und Fernmeldewesens errichtet.

    Eine Verlegung würde hohe Kosten verursachen,.....

    Chill erst mal

    @Neuling 10

    Der Verteiler wurde wahrscheinlich noch zur Zeit des Post und Fernmeldewesens errichtet.

    Eine Verlegung würde hohe Kosten verursachen,.....


    Das ist irrelevant.

     

    Solange es keinen Nutzungsvertrag oder Grundbucheintrag dazu gibt, muß das niemand auf seinem privaten Grund und Boden dulden. Bei Beseitigung fallen dann auch keine Kosten für den Grundstückseigentümer an.

    Natürlich muß zur Beseitigung des Mißstandes eine angemessene Frist gewährt werden. Alle Forderungen des Grundstückeigentümers an die Telekom sind daher schriftlich und belegbar zu stellen, um ggflls. den Vorgang dazu belastbar nachzuweisen.

    Antwort

    von

    vor 8 Jahren

    @CyberSW

    Der Paragraph sagt "es kommt auf den Einzelfall an".

     

    Da es offenbar nicht um die Neuerrichtung geht wurde schon mal in der Vergangenheit prinzipiell die Einschätzung getroffen, dass der Kasten im Prinzip o.k. ist.

     

    Wenn dann in der Gegenwart neu hinzukommt (was damals nicht abschätzbar war), dass Hunde da Ihr Geschäft verrichten, dann ist es vermutlich so, dass man das mit einfachen anderen Mitteln verhindern kann, die trotzdem der Telekom gestatten, an den Kasten ranzukommen.

     

    Oder in anderen Worten: vermutlich ist es ein großes Geschiss (und möglicherweise sogar teuer für den Grundstückseigentümer), den Kasten wegzubekommen. Falls überhaupt.

  • vor 8 Jahren

    Hallo @Neuling 10,

    für den Betrieb des Verteilers gibt es eine Grundstückseigentümererklärung, mit dem Erwerb oder der Vererbung des Grundstücks geht diese Vereinbarung auf den neuen Eigentümer über. Die Kosten für eine mögliche Versetzung des Verteilerkastens müssten dann von Ihnen getragen werden. Haben Sie schon mit der Bauherrenberatung (0800 33 01903) gesprochen?

    Gruß
    André A.

    0

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    Ja ich bin Kunde. Fröhlich

    vielen Dank

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    @JKos

    Sehr gut, dann mal deine Daten im Profil http://bit.ly/Kundeninfos hinterlegen und mir danach bescheid geben, dann stelle ich den Kontakt her.

    Liebe Grüße, Steffi B.

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    @Steffi B.:

     

    Batterie-Ladezustand bei JKos == voll. Winken

Das könnte Ihnen auch weiterhelfen