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30.09.2019 17:33
Wir haben ein Iphone 11 Pro max über eine Vertragsverlängerung bestellt. Das Gerät wurde an unsere Meldeadresse geliefert, es war niemand zu Hause, angeblich hat der Paketbote das Paket in einem Schuppen hinterlegt. Es wurde nur kein Paket gefunden. Zumindest bei früheren Vertragsverlängerungen /-wiederabschluss bei der Telekom stand auf dem Karton noch, das es persönlich übergeben werden muss.
Ist das immer noch so?
Da durch Form, Größe und Gewicht des Paketes klar ist, dass ein Telefon drin ist, würde die Anweisung der persönlichen Übergabe ja Sinn machen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
30.09.2019 17:42 Zuletzt bearbeitet: 30.09.2019 17:46 durch den Autor
Bei dem Wert des Handys dürfte unbedingt eine Unterschrift erforderlich sein - ich hatte vor vier Wochen
einen ähnlichen Fall, mit viel Ärger wg. einer Sendung im Wert von weniger als 80 Euro:
Der Paketbote war nicht imstande, meine Hausnr. richtig zu lesen - und stellte das Paket einfach beim Nachbarn
vor die Tür. - Er war auch so dreist, meine Unterschrift zu fälschen - die benachbarte Familie war wochenlang
im Urlaub.
Wenn nicht ein gewissenhafter "Hausmeisterservice" mir das Paket am nächsten Tag gebracht hätte,
wäre das ganze Programm fällig gewesen: eine Reklamation wäre nur über den Absender des Pakets möglich
gewesen.
Und wenn keine Abstellunggenehmigung erteilt wurde, hat der Bote eigenmächtig gehandelt.
Welcher Kunde möchte schon, dass ein nagelneues iPhone irgendwo "nach Laune des Boten" deponiert wird?
Wenn das Handy nicht auftaucht, hilft nur eine Reklamation über das Team hier...
30.09.2019 17:44
Herzlich willkommen @OstseeSL
Da würde ich mich umgehend an den Versandpartner werden damit das nachverfolgt werden kann , ggfs auch Diebstahlanzeige machen
Viele Grüße
30.09.2019 17:47
Hi @OstseeSL ,
ich gehe mal von einer Lieferung per DHL aus, dann darf das Paket nur da abgelegt werden, wenn es als Wunschort für Lieferungen bestimmt worden ist. Die Wirklichkeit sieht im Paketauslieferungsgeschäft aber vielfach anders aus, die Boten wollen ihre Lieferungen "loswerden" und übergehen da oft die geltenden Bestimmungen.
Das Gerät ist dir somit "nicht" geliefert worden, beschwere dich beim Versender, der kann dann Nachforschungen anstellen lassen.
Gruß
fdi
30.09.2019 17:49
@Gelöschter Nutzer
Nach meiner Kenntnis gibt es aber die Möglichkeit, bei DHL schriftlich zu hinterlegen, dass Pakete bei Abwesenheit an einem festgelegten Ort hinterlegt werden dürfen.
In dem Fall dürfte das Risiko des Verlustes auf den Empfänger über gehen?
Hast du so eine Vereinarung mit DHL oder einem anderen Versanddienstleister?
30.09.2019 17:55 Zuletzt bearbeitet: 30.09.2019 17:56 durch den Autor
Das ist sogar bei jedem einzelnen eingehenden Paket möglich - und zwar im Zuge der
Sendungsverfolgung.
"Nur" war der "Ersatzempfänger" bei mir ein ganz anderer als der durch den
Boten tatsächlich "gewählte".
Dieser ist nämlich rd. 100 m von mir entfernt, während "der richtige" nur 5 m weg ist
(buchstäblich "ein Haus weiter").
Und selbst dann hat der Bote keinesfalls das Recht, meine Unterschrift zu fälschen -
und eine ordnungsgemäße Zustellung vorzutäuschen.
Bei rd. 250 Internetbestellungen p.a. dulde ich solche Spielchen auf keinen Fall.
30.09.2019 18:04
Paketboten "vergessen" auch oft, die verpflichtende Mitteilungskarte überhaupt einzuwerfen. Da wird man überrascht, wenn ein Nachbar (das muss nichtmal der direkte da sein) mit dem Paket vor der Tür steht (das klappt bei mir aber super hier).
30.09.2019 18:06
@Ludwig II schrieb:....... an einem festgelegten Ort hinterlegt werden dürfen.
In dem Fall dürfte das Risiko des Verlustes auf den Empfänger über gehen?........
Das ist der einzigste Sinn des ganzen Gemauschels.
Auf diese Art ist der Zustell-Dienstleister aus dem Schneider und die Beweislast, daß es anders war geht auf den Empfänger über.
Im vorliegenden Fall bleibt der Geschädigte wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Opfer, hat bezahlt und nix bekommen.
Der Vertragspartner kann jetzt nur noch über die IMEI versuchen etwas zu sanktionieren.
30.09.2019 18:30 Zuletzt bearbeitet: 30.09.2019 18:36 durch den Autor
Das ist das Problem heutzutage. Ich hatte auch schon häufig Probleme mit Paketboten. Letzte Woche erst wieder. Da hat der Paketbote einfach nur einen Abholschein in den Briefkasten geworfen, ohne vorher bei mir zu klingeln. Als Ausrede wird dann immer gesagt "Wir haben keine Zeit bei jedem zu klingeln". Einmal wurde ein Paket bei einem Nachbarn abgegeben ohne Benachrichtigungskarte, ich musste dann umständlich selber recherchieren wo das Paket gelandet ist. Beschweren nützt da nichts, da sich nichts ändert.
30.09.2019 18:54
@ellbogen schrieb:
@Ludwig II schrieb:
....... an einem festgelegten Ort hinterlegt werden dürfen.
In dem Fall dürfte das Risiko des Verlustes auf den Empfänger über gehen?........
Das ist der einzigste Sinn des ganzen Gemauschels.
Auf diese Art ist der Zustell-Dienstleister aus dem Schneider und die Beweislast, daß es anders war geht auf den Empfänger über.
Im vorliegenden Fall bleibt der Geschädigte wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Opfer, hat bezahlt und nix bekommen.
Der Vertragspartner kann jetzt nur noch über die IMEI versuchen etwas zu sanktionieren.
Wer sich auf so was einläßt, sollte sich auch den Konsequenzen bewußt sein!
30.09.2019 19:04
@fdi schrieb:Paketboten "vergessen" auch oft, die verpflichtende Mitteilungskarte überhaupt einzuwerfen.
Das ist nur noch bedingt korrekt,
ich musste mir nun schon mehrmals seitens der Post/DHL erklären lassen, das es eine Benachrichtigungskarte nur dann gibt wenn im System kein Vermerk darüber vorhanden ist - das dem Kunden die Sendung elektronisch angekündigt wurde.
Bsp
die Telekom lässt mir über Arvato eine Sendung zukommen, bei der Telekom und Arvato(als Logistikpartner) ist meine Mailadresse hinterlegt ebenso bei DHL(wichtig) - hier bekomme ich von DHL Mails mit den genauen Daten (von wem, wann geliefert)
in diesem Fall muss keine Benachrichtigungskarte eingeworfen werden(kann aber) - Begründung von DHL den genauen Status wo die Sendung abgegeben worden ist, erhält der Kunde per Mail
aber
bekomme ich eine Sendung z.b. von jemanden privat der mir die Sendung zuschickt ohne meine Mailadresse anzugeben, in diesem Fall ist eine Benachrichtigungskarte Pflicht - das kann der Bote auf seinem Scanner sofort sehen.
Dies wurde mir von zwei Fahrern und der Leiterin unserer DHL/Post Filiale erklärt.
Zumindest hier in meiner Region macht das DHL so
30.09.2019 19:07
30.09.2019 19:32
erstmal vielen dank für die reichlichen Ideen,
hilft mir aber bei meiner Frage aktuell nicht weiter, für den entsprechenden Haushalt gibt/gab es eine Abstellgenehmigung. Der Schuppen in dem abgestellt werden durfte war hinter dem Haus, nicht einsehbar.
Bisher ist noch nie ein Paket weg gekommen. (Zalando / Amazon etc.). Es ist schon erstaunlich wenn direkt nach der Vorstellung des neuen Iphones erstmalig ein Paket verschwindet / nicht abgelegt wird, das für einen Kundigen (Paketbote), offensichtlich als Handylieferung erkennbar ist.
Strafanzeige gegen Unbekannt wurde gestellt, über die IMEI des Gerätes wurde versucht das Gerät zu blockieren, da spielt Apple aber aus "Datenschutzgründen" nicht mit, (Sonst wären geklaute Neugeräte ja wertlos...). Telekom hat sich bisher nicht zur Lieferungsauflage (nur persönlich gegen Unterschrift) geäußert. DHL meint die hätten ja schließlich den Gerätevermerk das das Paket abgestellt wurde.
Absolut unbefriedigend....
Das letzte Handy das geliefert wurde, musste trotz Abstellgenehmigung gegen Unterschrift ausgeliefert werden, in dem Fall wäre DHL für den Verlust verantwortlich.
30.09.2019 19:40
Ich denke das ist jetzt ausschließlich ein Problem zwischen DHL und dir.
DHL hat das das Paket vertragsgemäß zu-/abgestellt.
Das Gegenteil zu beweisen, ist dein Problem.
Kannst ja mal beim Rechtsanwalt deines Vertrauesn nachfragen.
Auf jeden Fall solltest du diese "Abstellgenehmigung" bei DHL widerrufen.
30.09.2019 19:53
Moin Ludwig II,
die Abstellgenehmigung wurde jetzt widerrufen,
Laut Webseite Telekom:
"Mobilfunk-Produkte
Bitte beachten Sie bei der Bestellung von Mobilfunk-Produkten, dass die eingegebenen Daten mit denen aus Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung übereinstimmen müssen. Das ist wichtig, da Sie die Lieferung nur persönlich gegen Vorlage Ihres gültigen Ausweises entgegennehmen können."
Wenn das so passiert wäre, hätte wir jetzt keinen Ärger.
Diese Aussage sollte doch wohl auch für den Lieferdienst Gültigkeit haben. Wenn der Paketbote solche Anweisungen nicht einhalten muss, kann Telekom sich den Kundentext sparen
Gruß von der Ottseeküste
30.09.2019 19:59
m.W. gilt das nur für Erstbestellungen, nicht aber für Folgeaufträge.
Da ist deine Identität ja bereits nachgewiesen und dokumentiert.
30.09.2019 20:40
Das war meine Hoffnung über Fehlverhalten den Schaden geltend machen zu können.
Fieser Schaden, Pakete die offensichtlich Kleidung enthalten interessierten die Diebe bisher nicht. Da keiner wusste das ein Handy bestellt war, bleibt wohl nur jemand der das Paket in der Hand halten konnte als Täter. Gelegenheit macht Diebe und eine Unterstützung bei der Identifikation des Täters gibt es leider nicht. Die Seriennummer ist bekannt, sperren oder orten kann man das Gerät trotzdem nicht.
Der Käufer des gestohlenen Gerätes würde sich sonst schon beschweren, wenn das Gerät nicht nutzbar wäre. Wenn dann die Namen und Arbeitgeber der Täter bekannt würden, könnte das wommöglich schlecht für das Image von Paketdiensten sein.
So hat man das Gefühl, das eine "Gehaltsaufbesserung" lieber billigend in Kauf genommen wird.
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