Gelöst

Auftragsverarbeitungsvertrag Magenta Cloud

vor 8 Jahren

Guten Tag,

stellt die Telekom einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß DSGVO für die Nutzung der Magenta Cloud bereit?

Vielen Dank!

Grüße

UP

3657

0

31

    • vor 8 Jahren

      Guten Morgen @filmpraesenz,

      vielen Dank für Ihre Nachricht und entschuldigen Sie bitte die verzögerte Reaktion.

      Ich habe nun ein Ticket an die Kollegen erstellt, um von dort direkt die Information zu erhalten.
      Sobald ich eine Rückmeldung erhalten habe, werde ich mich umgehend bei Ihnen melden.

      Weiterhin alles Gute und einen schönen Sonntag.

      Liebe Grüße
      Jamil-Ali G.

      29

      von

      vor 8 Jahren

      Hallo,

       

      gibt es noch immer keine Infos zu einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung für Magenta Cloud Nutzer. Wir haben bald den 25.05., da sollte doch auch die Telekom sich bereits auf die Belange der DSGVO eingestellt haben, oder?!?

      0

      von

      vor 8 Jahren

      Hallo @Rosco,

      herzlich willkommen in unserer Telekom hilft Community.

      Ich lasse gerne Ihre Vertragsdaten von der Fachseite Datenschutz überprüfen. Sie erhalten dann von den Kollegen eine Rückmeldung.

      Füllen Sie dazu bitte in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und „Telefonnummer“ aus. Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil  Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung.

      Viele Grüße Martina Ha.

      0

      von

      vor 8 Jahren

      Lieber Telekom-Support,

       

      bedeutet der Wunsch nach Eintragung der Kunden- und Telefonnummer, dass nur zahlende Kunden oder solche mit einem Mobilvertrag auch einen AV-Vertrag für die MagentaCloud bekommen?

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      Hallo zusammen,

      entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung.

      Die Verträge zu den einzelnen AGB-Produkten haben wir hier als „Ergänzende Bedingungen Auftragsverarbeitung (AV)“ veröffentlicht. Das bedeutet: die veröffentlichten Regelungen gelten automatisch als ergänzende Bedingungen zu den jeweiligen Produkten!

      Lieben Gruß Melanie B.

      0

    Uneingeloggter Nutzer

    von

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