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Auftragsverarbeitungsvertrag Magenta Cloud

7 years ago

Guten Tag,

stellt die Telekom einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß DSGVO für die Nutzung der Magenta Cloud bereit?

Vielen Dank!

Grüße

UP

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    • 7 years ago

      Guten Morgen @filmpraesenz,

      vielen Dank für Ihre Nachricht und entschuldigen Sie bitte die verzögerte Reaktion.

      Ich habe nun ein Ticket an die Kollegen erstellt, um von dort direkt die Information zu erhalten.
      Sobald ich eine Rückmeldung erhalten habe, werde ich mich umgehend bei Ihnen melden.

      Weiterhin alles Gute und einen schönen Sonntag.

      Liebe Grüße
      Jamil-Ali G.

      29

      Answer

      from

      7 years ago

      Habe mich dumm und dämlich telefoniert.

       

      Zuerst wurde ich einfach aus der Leitung geworfen, da man wohl total überfordert mit meinem Anliegen war.

      Ich habe es dann noch ein mal probiert. Der sehr nette Kollege vom Kundenservice konnte mir leider nicht weiterhelfen, fand es aber toll, dass ich mich so zum Thema Datenschutz auskenne und gründlich informiert habe.

       

      Er meinte, dass gestern alle ein internes Schreiben bekommen haben, wie toll doch jetzt alles umgesetzt sei und super läuft, aber nicht einmal dem Kunden solch einfache Fragen beantwortet werden und er mir leider auch nicht weiterhelfen könne, weshalb er mich zum Cloud-Team weitervermittelte. Die fühlten sich auch nicht zuständig - wären nur für die "Technik" zuständig.

       

      Er hat mir dann empfohlen mich bei der Zentrale in Bonn zu melden. Nach langem hin und hervermitteln wurde ich schließlich erneut aus der Leitung geworfen, da keiner irgendetwas wusste.

       

      Habe eben bei Facebook folgenden Link zugeschickt bekommen: https://www.telekom.de/datenschutzhinweise

      Hier findet man zwar jede Menge Datenschutzhinweise, auch zur MagentaCloud, jedoch kein Auftragsverarbeitungsvertrag.

       

      DSGVO hin oder her, man merkt wirklich genau, wem Datenschutz am Herzen liegt und wem nicht, wer darum bemüht ist und wer nicht.

      Bisher war ich immer ein zufriedener und begeisterter Kunde der Telekom. Aber im Moment bin ich einfach nur sehr enttäuscht und überlege tatsächlich, mir noch im Anschluss die Zeit zu nehmen und mich direkt telefonisch an die Aufsichtsbehörde zu wenden.

       

       Gruß

       

       

      Answer

      from

      7 years ago

      Wow, das klingt wirklich ulkig. Aber bestätigt das, was hier in den letzten Wochen passiert ist (keiner hat Ahnung, Vertröstung ohne Resultate).
      Wenn sie wenigstens klar sagen würden: die Magentacloud ist nur für Privatnutzer, es gibt keinen AV-Vertrag. Damit wäre allen geholfen und es wäre abgehakt. Allerdings stehen die Datenschutzhinweise (aus dem Link) auch in der Spalte für Geschäftskunden...

       

      Vielleicht hilft eine Email an diesen Herrn (Zitat aus den Datenschutzhinweisen der MagentaCloud):

       

      "Bei Fragen oder Kommentaren erreichen Sie uns über das Kontakt-Formular. Sie können sich alternativ auch an unseren Kundenservice wenden oder an den Datenschutzbeauftragten der Deutschen Telekom AG, Herrn Dr. Claus D. Ulmer, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn, datenschutz@telekom.de."

       

      Das werde ich jetzt aus Spaß an der Freude noch mal versuchen.

       

      (Übrigens stehen in den Dokumenten auch die ganzen Trackingcookies beschrieben, die die Telekom auf ihrem Webangebot so nutzt. Sehr aufschlussreich.)

      Answer

      from

      7 years ago

      Ich habe auch so ein Schreiben bekommen und ich habe es so verstanden, dass man gar keine neuen AV abschließen muss. die bestehenden Verträge, egal ob Cloud, Homepage,.... werden aktualisiert und wenn man kein Einspruch erhebt, ist man mit den ergänzenden Vertragszusätze einverstanden.

      Oder sehe ich das falsch, liebes Telekom Team?

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    • Accepted Solution

      accepted by

      7 years ago

      Hallo zusammen,

      entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung.

      Die Verträge zu den einzelnen AGB-Produkten haben wir hier als „Ergänzende Bedingungen Auftragsverarbeitung (AV)“ veröffentlicht. Das bedeutet: die veröffentlichten Regelungen gelten automatisch als ergänzende Bedingungen zu den jeweiligen Produkten!

      Lieben Gruß Melanie B.

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