email-Adresse (Inklusivnutzer) nach Kündigung freigeben ohne 90 Tage-Sperre

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Wie kann ich meine gekündigte email-Adresse (Inklusivnutzer) nach Kündigung wieder frei bekommen, um sie als freemail-Adresse erneut anzulegen?

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      @user_dcad8b 

      das kannst du unter www.telekom.de/mail-umziehen beauftragen 

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    • vor einem Jahr

      Hallo @user_dcad8b,

       

      herzlich willkommen in der Telekom hilft Community.

       

      Wie kann ich meine gekündigte email-Adresse (Inklusivnutzer) nach Kündigung wieder frei bekommen, um sie als freemail-Adresse erneut anzulegen?

      Wie kann ich meine gekündigte email-Adresse (Inklusivnutzer) nach Kündigung wieder frei bekommen, um sie als freemail-Adresse erneut anzulegen?
      Wie kann ich meine gekündigte email-Adresse (Inklusivnutzer) nach Kündigung wieder frei bekommen, um sie als freemail-Adresse erneut anzulegen?

      Hier müssen wir unterscheiden, ob der zugehörige Anschluss noch aktiv ist oder die Kündigung schon erfolgte. Ab dem Tag der Kündigung bleiben auch Inklusivnutzer noch 180 Tage aktiv und können in dieser Zeit "gerettet" werden.

      Nach Ablauf der 180 Tage werden Inklusivnutzer endgültig gelöscht und die eingerichtete E-Mail Adresse fällt für 90 Tage in eine Sperrzeit.

       

      Solange der Inklusivnutzer noch aktiv ist, kann die Freigabe über das folgende Online-Formular in Auftrag gegeben werden.

       

      https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/uebertragung-oder-loeschung-der-e-mail-adresse-postfach

       

      Viele Grüße

      ^Jürgen

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