Mail M trotz Kündigung bestellbar?

vor 2 Jahren

Hallo,

kann ich trotz Kündigung meines Anschlusses und eines Providerwechsels auf dem Anschluß das Mail M Paket bestellen?

Oder gibt es dann Probleme mit der Kündigung?

 

Vielen Dank

310

8

  • vor 2 Jahren

    SeWiegers

    kann ich trotz Kündigung meines Anschlusses und eines Providerwechsels auf dem Anschluß das Mail M Paket bestellen?

    kann ich trotz Kündigung meines Anschlusses und eines Providerwechsels auf dem Anschluß das Mail M Paket bestellen?
    SeWiegers
    kann ich trotz Kündigung meines Anschlusses und eines Providerwechsels auf dem Anschluß das Mail M Paket bestellen?

    Das können sie, dass ist kein Problem. Das beeinträchtigt Ihre Kündigung nicht.😉

    Allerdings muss nach erfolgter Abschaltung auf Freemail umgestellt werden, und dann kann Mail M wieder gebucht werden:
    Hier finden sie alle wichtigen Informationen inkl. Anleitung. E-Mail muss zu Freemail umgewandelt werden.
    https://www.telekom.de/hilfe/festnetz-internet-tv/e-mail/e-mail-adresse-passwoerter-und-sicherheit/e-mail-erhalt?samChecked=true

    Dort steht unter anderem:
    "Sechs Monate nach Kündigung des Anschlusses können Sie Ihre Haupt-E-Mail-Adresse noch weiter nutzen, danach werden die E-Mail-Adresse und das dazugehörige Postfach gelöscht.
    Sie haben aber die Möglichkeit, die E-Mail-Adresse nach der Kündigung zu sichern.
    Handeln Sie rechtzeitig, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse behalten wollen. Klicken Sie auf den folgenden Link, loggen Sie sich ein und gehen Sie dann die Schritte durch."
    Und hier finden sie noch eine Anleitung:
    https://telekomhilft.telekom.de/t5/E-Mail/Bestehendes-E-Mail-Postfach-auf-ein-Freemail-Postfach-uebertragen/ta-p/2744647

     

    Hier war ein ähnlicher Fall, wo jemand Mail M nach Kündigung behalten wollte:
    https://telekomhilft.telekom.de/t5/E-Mail-Center/Postfach-inkl-Mail-M-nach-Kuendigung-behalten/td-p/5309249 

    Aber um zu Ihrer Ausgangsfrage zurückzukommen, Ihre Kündigung beeinflusst die Buchung von Mail M erstmal nicht.

     

    7

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @SeWiegers 

    Ich würde noch ein paar Tage warten.

    Die Frist ist ja eh noch lange nicht abgelaufen.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

Antwort

von

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