Gelöst

Weiternutzung der E-Mail-Adresse nach Kündigung

vor 12 Jahren

Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn man den Tarif Call&Surf Comfort kündigen möchte, was geschieht mit einer aktiv genutzten @t-online.de E-Mail-Adresse?
--> Laut Ihren FAQ wird diese mit gekündigt, d.h. gelöscht. Man kann sie also nicht weiternutzen.
Logischerweise möchte man diese weiterbenutzen und daher die Frage an Sie, wie man das nach einer Kündigung - Hinweis: Kündigung des kompletten Anschluss, kein Wechsel in einen anderen Ihrer Tarife - bewerkstelligen kann.
--> Laut Ihren FAQ kann man einen sog. Zugang zu Telekom Diensten bestellen, womit man Premium-Dienste der Telekom auch ohne Telekom Internet-Zugangstarif nutzen kann.
Ist das das richtige Vorgehen?
Erhält man dann für den Zugang zu Telekom Diensten eine neue Zugangsnummer?
Muss man dann die gewünschte E-Mail-Adresse von der alten Zugangsnummer auf die neue Zugangsnummer übertragen lassen?
Ist dieses Vorgehen so richtig?
Fallen kosten an?
Gibt es Einschränkungen?
Haben Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, damit keine Fehler, insbesondere E-Mails verloren gehen?
----------------------------------------------
Mail-Adresse ungültig gemacht.
Anja / Telekom-Hilft

308710

91

  • Akzeptierte Lösung

    Telekom hilft Team

    akzeptiert von

    vor 10 Jahren

    Hallo u-meissner,
    herzlich willkommen in unserer Telekom hilft Community.


    Sie haben die Möglichkeit, Ihre E-Mail-Adresse (nach einer Kündigung) in ein Freemail-Postfach umzuwandeln. Dabei werden alle E-Mails, Adressen und Kalendereinträge übernommen.

     

    Informationen zum E-Mail-Erhaltungsprozess finden Sie auf unserer Hilfe-Seite.

    Wichtig ist, dass Sie diesen Prozess innerhalb eines halben Jahres nach Ende der Vertragslaufzeit Ihres Telekom-Anschlusses durchführen. Ansonsten können Sie nicht mehr auf die bisherige E-Mail-Adresse und die Postfachinhalte zugreifen.

     

    Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und ein frohes neues Jahr.

     

    Viele Grüße
    Erdogan T.

    30

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    @peterchen_peter

    peterchen_peter schrieb: Gut, dann warte ich bis die Kündigung durch ist und ich die e-mail mit dem Link erhalte.
    Ich bin kein Inklusivnutzer.
    Wenn ich das richtig verstehe hat sich bei der Vorhegensweise also seit 2016 nichts geändert?

    Ja, die Vorgehensweise gibt es in dieser Form schon einige Jahre.

    Hier auch noch mal die Anleitung auf unserer Hilfeseite:
    https://www.telekom.de/hilfe/festnetz-internet-tv/e-mail/e-mail-adresse-passwoerter-und-sicherheit/e-mail-erhalt

    Ich wünsche noch einen schönen Abend.

    Gruß
    Jürgen U.

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