Gelöst

Wie kann ich beweisen, dass ich eine E-Mail nicht erhalten habe?

vor 7 Jahren

Ein Stromanbieter (energiehoch3) behauptet, er habe mir am 13.11.2017 per E-Mail an eine meiner T-Online-Mailadressen eine Preiserhöhung ab 1.1.18 angekündigt. Die E-Mail kann ich jedoch nirgends finden. Ich finde im Posteingang lediglich nichtssagende Werbe-Newsletter dieses Stromanbieters vom 8.11.2017 und vom 10.11.2017, aber keine E-Mail vom 13.11.2017.
Kann es sein, dass diese vom Spamfilter der T-Online gelöscht wurde? Gibt es Unterlagen (z.B. Serverprotokolle?), die einen Nicht-Eingang einer E-Mail "beweisen"? Werden diese nach 80 Tagen automatisch gelöscht (was natürlich schlecht wäre, die 80 Tage seit dem 13.11.17 sind demnächst vorbei)?

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Nein. Die Beweise gibt es nicht. Wie auch? Wenn die Mail nicht ankam, weiß der Server auch nichts davon. Sonst hättest du diese ja.

       

      Der Anbieter muss dir beweisen, dass er dich darüber informiert hat.

      Es gibt keine Zustellgarantie für Emails, dass sollte man als Anbieter (egal welche Dienstleistung wissen)

      1

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren


      @Kugic schrieb:

       

      Der Anbieter muss dir beweisen, dass er dich darüber informiert hat.

      Es gibt keine Zustellgarantie für Emails, dass sollte man als Anbieter (egal welche Dienstleistung wissen)


      Ein möglicher Nachweis wäre eine lesebestätigung, wenn die versendete Mail eine lesebestätigung anfordern würde. Aber auch diese kann man ablehnen. Gute SPAM-Filter sortieren schon auf dem mailserver vor. Was der mailserver mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit als SPAM einstuft, landet ggf nicht mal im SPAM-Ordner des Nutzers.

       

      Gruß

       

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 7 Jahren

      am besten Du läßt Dich anwaltlich beraten bzw. den Anbieter wechseln/kündigen.

      Die Telekom soll Sicherungen von allen E-Mails seiner Kunden haben?

      Für Sicherungen Deiner E-Mail bist zu zuständig. Bei Spam Filter bekommst Du eine Nachricht oder Deine Einstellungen stehen auf direkt löschen.

      0

    • vor 7 Jahren

      Mir stellt sich eher die Frage, ob es überhaupt zuläßig ist Preiserhöhungen per E-Mail anzukündigen ?

      Ich bekomme solch wichtige Dokumente immer noch per Post. Zwinkernd

      10

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Mr.

      Mir stellt sich eher die Frage, ob es überhaupt zuläßig ist Preiserhöhungen per E-Mail anzukündigen ? Ich bekomme solch wichtige Dokumente immer noch per Post.

      Mir stellt sich eher die Frage, ob es überhaupt zuläßig ist Preiserhöhungen per E-Mail anzukündigen ?

      Ich bekomme solch wichtige Dokumente immer noch per Post. Zwinkernd

      Mr.

      Mir stellt sich eher die Frage, ob es überhaupt zuläßig ist Preiserhöhungen per E-Mail anzukündigen ?

      Ich bekomme solch wichtige Dokumente immer noch per Post. Zwinkernd


      Es soll auch Briefe geben, die nicht ankommen ...

       

       

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Hallo zusammen,

       

      vielen Dank für Eure Hinweise. So ganz geklärt ist die Sache allerdings nicht. Zunächst ist der Absender der E-Mail verantwortlich zu beweisen, dass er die Mail versandt hat. Angenommen, das kann er anhand eines Serverprotokolles, dann wäre es jetzt an mir zu beweisen, dass ich sie nicht erhalten habe. Das kann eigentlich auch nur anhand eines Serverprotokolls geschehen, aus dem z.B. hervorgeht, dass es am 13.11.17 keinen solchen Maileingang gab (dann hätte der Stromanbieter Pech gehabt, weil die Preiserhöhung nicht gültig wäre) oder dass mein Spamfilter das Ding weggelöscht hat (dann wird es knifflig, gilt das als Zugang der Preiserhöhungsinfo oder nicht?) oder dass ich die Nachricht bekommen, aber z.B. nicht gelesen und gelöscht habe (dann wäre ich der Dumme, weil ich rechtlich sauber über die Preiserhöhung wurde).

       

      Womit ich bei der Frage bin, sind solche Infos im Telekom-Serverprotokoll vom 13.11.17 gespeichert, falls ja, wie kommt man da ran - und als abschließende Frage, werden solche Aufzeichnungen nach 80 Tagen gelöscht (wie Telefon-Verbindungsdaten), d.h. ich muss mich beeilen, eine Sicherung des Serverprotokolls zu erhalten?

       

      Viele Grüße

      Telemobile

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Mr.

      Mir stellt sich eher die Frage, ob es überhaupt zuläßig ist Preiserhöhungen per E-Mail anzukündigen ? Ich bekomme solch wichtige Dokumente immer noch per Post.

      Mir stellt sich eher die Frage, ob es überhaupt zuläßig ist Preiserhöhungen per E-Mail anzukündigen ?

      Ich bekomme solch wichtige Dokumente immer noch per Post. Zwinkernd

      Mr.

      Mir stellt sich eher die Frage, ob es überhaupt zuläßig ist Preiserhöhungen per E-Mail anzukündigen ?

      Ich bekomme solch wichtige Dokumente immer noch per Post. Zwinkernd


      Ich auch, von den Stadtwerken.

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 7 Jahren

      Hallo @Telemobile,

      ich kann Ihre Anfrage leider so adhoc nicht beantworten. Eine Vermutung habe ich zwar, werde dies jedoch in unserem Fachteam abklären. Sobald die Rückmeldung vorliegt melde ich mich bei Ihnen.

      Ich bitte um etwas Geduld.

      Viele Grüße

      Maria R.



      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Guten Morgen @Telemobile,

      vielen Dank für Ihre Geduld.

      Ich habe soeben eine Rückmeldung von unserem Fachteam erhalten. Im Rahmen der Mißbrauchsbekämpfung werden IP basierte Daten für 7 Tage gespeichert. Der Fall ist leider schon viel zu lange her, um eine Recherche vorzunehmen.

      Es tut mir leid, dass wir Ihnen da nicht weiter helfen können. Ich hoffe Sie finden dennoch eine Einigung und drücke Ihnen die Daumen.

      Viele Grüße

      Maria R.

      2

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Hallo Maria R.,

      vielen Dank für die Antwort und Ihre Nachfragen. Auch wenn es mir im konkreten Fall nicht viel weiterhilft, ist es gut zu wissen, dass man im Zweifelsfalle 7 Tage lang die Möglichkeit hätte, auf die Daten zuzugreifen. 

      Viele Grüße

      Telemobile

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      @Telemobile

      Sehr gerne und sollten Sie erneut Fragen haben zu unseren Produkten, freuen wir uns wenn Sie unsere Community kontaktieren.

      Gruß

      Maria R.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Hallo Maria R.,

      vielen Dank für die Antwort und Ihre Nachfragen. Auch wenn es mir im konkreten Fall nicht viel weiterhilft, ist es gut zu wissen, dass man im Zweifelsfalle 7 Tage lang die Möglichkeit hätte, auf die Daten zuzugreifen. 

      Viele Grüße

      Telemobile

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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      von