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Wird E-Mailadresse wieder freigegeben?
1 year ago
Hallo, zu meinen T-Online Account habe ich noch eine T-Online Freemailadresse. Diese will ich aufgeben, d.h. löschen. Ist diese E-Mailadresse dann dauerhaft weg, oder kann sie später unter dem selben Namen bzw. der selben E-Mailadresse wieder von jemandem aktiviert werden, neu vergeben werden?
Beste Grüße
Andreas
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1 year ago
Hallo @andreas.horn65 ,
ja die Adresse kann kann nach einer Karenzzeit ( Ca.90 Tage) wieder neu vergeben werden!
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1 year ago
Hallo @andreas.horn65 ,
in Ergänzung zu @jojo1
…. ja die Adresse kann kann nach einer Karenzzeit ( Ca.90 Tage) wieder neu vergeben werden!
….
ja die Adresse kann kann nach einer Karenzzeit ( Ca.90 Tage) wieder neu vergeben werden!
Wenn Sie den Haken zur Frage der Sperrung der E-Mailadresse bei der Löschung nicht wunschgemäß setzen, ist es auch möglich die E-Mailadresse sofort wieder frei verfügbar zu machen.
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1 year ago
@andreas.horn65
Sie kann auch vor den 90 Tagen per Formular wieder freigegeben werden.
https://www.telekom.de/hilfe/apps-dienste/e-mail/konto/inklusivnutzer-behalten?samChecked=true
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1 year ago
Sie kann auch vor den 90 Tagen per Formular wieder freigegeben werden.
Aber nur vom "Mail Eigner"
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1 year ago
Es empfiehlt sich die Spuren der alten Emailadresse gründlich zu entfernen...
Im Account hinterlegte Mobilnr.Sicherheitsfrage.alternative Emailadressen...Filter..Weiterleitungen
..alle Mails..
( falls das nicht beim Löschen durch Telekom erfolgt) löschen.
Alle, die diese Adresse kennen informieren..
Bekannte...Amazon..usw.
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1 year ago
Hallo @andreas.horn65, danke für deine Anfrage.
Die richtige Antwort hat dir @jojo1 schon geliefert, nach der Löschung/Änderung ist die Adresse für 90 Tage gesperrt. Danach wäre eine Neuvergabe wieder möglich.
Alternativ kann die Adresse auch vor der Kündigung freigegeben werden, wäre dann also sofort verfügbar.
@ Geralt von Riva geschrieben: Sie kann auch vor den 90 Tagen per Formular wieder freigegeben werden.
Das funktioniert allerdings nicht mit Freemail-Adressen.
@zimso geschrieben: Wenn Sie den Haken zur Frage der Sperrung der E-Mailadresse bei der Löschung nicht wunschgemäß setzen, ist es auch möglich die E-Mailadresse sofort wieder frei verfügbar zu machen.
Dieser Haken wurde entfernt, eine sofortige Freigabe kann nur noch vom Kundenservice (nach entprechender Legitimation) und nur vor der Änderung/Löschung durchgeführt werden.
Viele Grüße
Jonas J.
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