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ältere System-Meldungen Speedport W 724V

7 years ago

Hallo zusammen,

 

ich habe Post von einer Anwaltskanzlei bezüglich File-Sharing bekommen.

Ich habe die System-Meldungen meines Routers eingesehen und mich nun gefragt, ob ich Einträge, die weiter in der Vergangenheit liegen als nur den von mir festgestellen 1 Monat, einsehen kann. Der Vorfall liegt aktuell fast 4 Moante zurück.

Kann mir jemand helfen? Ich danke für eure Hilfe!

Beste Grüße
Andreas

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    • Accepted Solution

      accepted by

      7 years ago

      @andy6038

      wenn du die Routerlogs aus der vorherigen Zeit nicht immer wieder exportiert und als Datei gespeichert hast, dann kommst du nicht weiter zurück im Log, als was dir derzeit im Log angezeigt wird. Neuere Meldungen überschreiben immer die älteren, wenn die Logkapazität vollständig genutzt ist.

      8

      Answer

      from

      7 years ago


      @andy6038  schrieb:

      "die mit dem Speedport zumindest innerhalb der Lease Time verbunden sind oder waren". Was meint Lease Time?


      Der sogenannte DHCP-Server im Speedport vergibt Deinen mit dem Speedport verbundenen Geräten jeweils eine eigene IP-Adresse. Vereinfacht ausgedrückt behält das jeweilige Gerät diese Adresse für die Dauer der sogenannte Lease Time, im Normalfall sind das drei Wochen.

       


      @andy6038  schrieb:

      "Ferner werden in den System-Meldungen die Wechsel der IP-Adressen protokolliert. Evtl. lässt sich daraus schließen, ob wirklich der eigene Anschluss betroffen war." Inwiefern? Laut Vorwurf ist die IP auf meinen Anschluss zurückzuführen.


      Ja, aber das heißt ja nicht, dass trotzdem ein Fehler vorliegen (Zahlendreher) könnte:

       

      http://abmahnung-wegen-urheberrechtsverletzung.de/filesharing/filesharing-abmahnung-aufgrund-fehler-bei-ip-adressen/

       

      Sprich, wenn in der Abmahnung steht, Du hattest am 23.06.2018 die IP 83.081.547.11 und in den System.Meldung ist aber die 83.471.108.15 protokolliert, würde ich hellhörig werden.

       

      Gruß Ulrich

      Answer

      from

      7 years ago

      Hallo Ulrich!

       

      Vielen Dank für deine erneute Antwort!

       

      Wenn die Lease Time nur ca. 3 Wochen beträgt, können die aktuell von mir ersichtlichen Geräte nicht die der "Tat" Mitte April sein, richtig?

      Laut Vorwurf habe ich an zwei aufeinanderfolgenden Tagen mit der selben IP zwei Filme in einem zeitlichen Abstand von ca. 24,5h im Internet angeboten. Laut deines beigefügten Links müsste ich ja aufgrund der Dynamik von IPs an der Glaubhaftigkeit des Vorwurfs zweifeln, oder?

      Answer

      from

      7 years ago

      andy6038

      Laut Vorwurf habe ich an zwei aufeinanderfolgenden Tagen mit der selben IP

      Laut Vorwurf habe ich an zwei aufeinanderfolgenden Tagen mit der selben IP

      andy6038

      Laut Vorwurf habe ich an zwei aufeinanderfolgenden Tagen mit der selben IP


      Damit ist die Internet-IP Deines Anschlusses gemeint und nicht die vom Speedport per DHCP-Server an die einzelnen Netzwerkgeräte (Smartphones, PC ...) verteilten internen IP-Adressen.

       

      Die Internet-IP-Adressen (= Öffentliche WAN-IP) für IPv4 und IPv6 findest Du hier:

       

      Zwischenablage01.jpg

       

      andy6038

      Wenn die Lease Time nur ca. 3 Wochen beträgt, können die aktuell von mir ersichtlichen Geräte nicht die der "Tat" Mitte April sein, richtig?

      Wenn die Lease Time nur ca. 3 Wochen beträgt, können die aktuell von mir ersichtlichen Geräte nicht die der "Tat" Mitte April sein, richtig?

      andy6038

      Wenn die Lease Time nur ca. 3 Wochen beträgt, können die aktuell von mir ersichtlichen Geräte nicht die der "Tat" Mitte April sein, richtig?


      Wie schon geschrieben, die internen LAN-IP-Adressen interessieren nicht. In der Regel werden nach drei Wochen bei regelmäßiger Nutzung auch keine anderen vergeben.

       

      Für den Abmahner geht es nur um die IPv4-WAN-IP-Adresse, die bei ausgeschaltetem Telekom-Datenschutz und oder in der Datenschutzstufe 1 nur alle 180 Tage geändert wird. Daher ist es nicht unwahrscheinlich, dass Dein Speedport, sollte er zwischenzeitlich nicht mal ausgeschaltet gewesen sein, immer noch die IPv4-WAN-IP-Adresse hat.

       

      Gruß Ulrich

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