Gelöst

Übergabe geschäftlicher genutzter Anschluss (Privatkundentarif)

vor 3 Jahren

Hallo zusammen,

 

ich habe zwar Hilfeartikel und auch Prozesse gefunden, aber ich verstehe leider trotzdem nicht, wie folgendes zu lösen ist.

 

Aktuell läuft ein Vertrag MagentaZuhause M, dieser wird in freiberuflicher Tätigkeit als Praxisanschluss genutzt. Dieser Anschluss (bzw. insbesondere die Hauptrufnummern) soll nun im Rahmen eines Praxisverkaufes an die Nachfolgerin übergeben werden. Die Anschrift ändert sich nicht. Ein Kaufvertrag liegt vor, jedoch besteht keine Eintragung im Handelsregister (o. ä.). Was ist zu tun bzw. wo / mit welchem Formular kann ich das beauftragen? Muss die aktuelle Inhaberin dazu zunächst kündigen? Benötigt die neue Inhaberin einen eigenen, neuen Vertrag?

 

Telekom-Team: Die Daten des betroffenen Anschlusses sind in meinem Profil gepflegt.

 

Danke & Grüße, Birger.

361

5

    • vor 3 Jahren

      Hi @Birger.R ,

      ich habe das weiter geleitet.

       

      Viele Grüße

       

      3

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Moin @Birger.R,

       

      vielen Dank für die Nachfrage hier im Forum.

      Und auch ein herzliches Danke fürs Bescheid geben an @WerWeißWas 😄 

       

      Ganz kurz gesagt wäre es bei einem Inhaberwechsel der Praxis absolut sinnvoll, wenn die neue Inhaberin auch einen eigenen Vertrag hat. Ist sie nämlich nicht Vertragspartnerin bei uns, dürfen wir z.B. mit ihr gar keine Änderungen am Vertrag vornehmen, die etwas an den Kosten ändern würden. Sie wäre somit in ihrem Einfluss auf ihren genutzten Vertrag massiv eingeschränkt. Das ist nicht wirklich zu empfehlen.

       

      Ich hab hier einmal den Link zu unserer Hilfeseite zur Vertragsübernahme mitgebracht.

      Vielleicht sind Sie ja aber auch schon auf diese Seite gestoßen. 

       

      Für mich liest sich das Ganze auch sehr danach, als wäre vor allem die aktuelle Rufnummer sehr wichtig.

      Um die zu übernehmen, ist es notwendig, dass die aktuelle Vertragspartnerin ihr Nutzungsrecht an der Rufnummer aufgibt, damit die neue Inhaberin die Rufnummernübernahme auch geltend machen kann. Die entsprechenden Formulare sind aber über die mitgegebene Verlinkung ebenfalls zu finden. Fröhlich

       

      Bei weiteren Fragen, lassen Sie es mich gern wissen.

       

      Beste Grüße

      Louisa G.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo @Louisa G. ,

       

      für so Menschen wie mich nochmal zusammengefasst:

      1. Abschluss eines Neuvertrages durch die Nachfolgerin zum Übernahmetag.

      2. Kündigung des aktuellen Vertrages (zum Vortag des Übergabetages) mit Freigabe der Rufnummer mit dem entsprechenden Formular.

       

      Ist denn dann auch eine lückenlose Erreichbarkeit (auf ein paar Stunden kommt es hier nicht an, aber ein oder zwei ganze Tage wären schlecht) gegeben?

       

      Danke schonmal & Grüße, Birger.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo @Birger.R,

       

      Punkt eins und zwei hast du genau richtig zusammengefasst😊.

      Die Unterbrechung beläuft sich auf einige Stunden in der Nacht. Der Anschluss wird nicht tagelang ohne Funktion sein.

       

      Lieben Gruß, Melanie B. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Moin @Birger.R,

       

      vielen Dank für die Nachfrage hier im Forum.

      Und auch ein herzliches Danke fürs Bescheid geben an @WerWeißWas 😄 

       

      Ganz kurz gesagt wäre es bei einem Inhaberwechsel der Praxis absolut sinnvoll, wenn die neue Inhaberin auch einen eigenen Vertrag hat. Ist sie nämlich nicht Vertragspartnerin bei uns, dürfen wir z.B. mit ihr gar keine Änderungen am Vertrag vornehmen, die etwas an den Kosten ändern würden. Sie wäre somit in ihrem Einfluss auf ihren genutzten Vertrag massiv eingeschränkt. Das ist nicht wirklich zu empfehlen.

       

      Ich hab hier einmal den Link zu unserer Hilfeseite zur Vertragsübernahme mitgebracht.

      Vielleicht sind Sie ja aber auch schon auf diese Seite gestoßen. 

       

      Für mich liest sich das Ganze auch sehr danach, als wäre vor allem die aktuelle Rufnummer sehr wichtig.

      Um die zu übernehmen, ist es notwendig, dass die aktuelle Vertragspartnerin ihr Nutzungsrecht an der Rufnummer aufgibt, damit die neue Inhaberin die Rufnummernübernahme auch geltend machen kann. Die entsprechenden Formulare sind aber über die mitgegebene Verlinkung ebenfalls zu finden. Fröhlich

       

      Bei weiteren Fragen, lassen Sie es mich gern wissen.

       

      Beste Grüße

      Louisa G.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      Frage

      von

      Das könnte Ihnen auch weiterhelfen