Gelöst

Übernahme Festnetz-Rufnummer innerhalb Telekom von privat zu privat

vor 4 Jahren

Folgende Sachlage:

Wir, bestehender Telekom-Vertrag Call&Surf Comfort mit drei Rufnummern, bisher nur eine genutzt

Unsere Mutter/Schwiegermutter, bestehender Telekom-Vertrag analog, eine Rufnummer

 

- Unsere Mutter/Schwiegermutter ist seit gestern zu uns ins Haus gezogen (gleiche Vorwahl) und soll ihre alte Rufnummer behalten

- ihr Telefon wird als zweites Telefon an unseren Router angeschlossen

- der bestehende Vertrag der Mutter/Schwiegermutter wird gekündigt

 

Wir brauchen also eine Rufnummerübernahme. Im Telekom-Chat wurde mir gesagt, dass dies so möglich ist. Folgendes Formular wurde mir im Telekom-Chat empfohlen: https://www.telekom.de/hilfe/downloads/festnetz-anschluss-rufnummernuebernahme.pdf

 

Ich habe soweit alles ausgefüllt, bin aber über den Punkt 7 "Gründe für die Übernahme" gestolpert. Kein Grund trifft direkt zu. Was muss ich in meinem Fall ankreuzen?

 

Vielen Dank für die Rückmeldungen im Voraus!

10376

20

  • vor 4 Jahren

    Hallo @bemamo13 

     

    das Formular ist für einen "Ihr Auftrag für einen neuen Festnetz-Anschluss mit Rufnummernübernahme"

     

    Hier kannst du direkt online den Auftrag erstellen.

    https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/meine-daten/daten-aendern-leicht-gemacht/vertragsuebernahme-festnetz

    11

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Vielen Dank für Eure Beiträge.

     

    Ich hatte heute Mittag ein kompetentes Telefonat mit einem Berater. Die Rufnummernübernahme sollte laut ihm durchaus problemlos funktionieren.

     

    Folgende Anträge müssen gemacht werden:

    1. über das Kontaktformular den bestehenden Anschluss der Schwiegermutter kündigen aufgrund Haushaltszusammenführung

    Link: Kündigungsformular

    2. Auftragsformular zur Aufgabe des Nutzungsrechts an der Rufnummer an die Kündigung anhängen 

    Link: Kontaktformular Aufgabe des Nutzungsrechts an Rufnummern

    3. Einen Auftrag für die Übernahme einer Rufnummer stellen

    Link: Übernahme von Rufnummern

    Zusammenfassend soll ich die Sachlage am besten im Freitext schildern, um dem Sachbearbeiter die Bearbeitung zu erleichtern.

     

    Ich hoffe, dass dies so funktioniert, wenn möglich, werde ich das Ergebnis hier posten.

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    @bemamo13 

     

    Wenn du jemanden gefunden hast, der seinen Kopf dafür hinhält, denke ich, dass es in Ordnung geht!

     

    Allein, wenn du das Formular "Übernahme von Rufnummern" nimmst, welchen der aufgeführten Gründe möchtest du in deinem Falle für relevant erklären?

     

    Viel Glück

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    @pamperlapescu - danke für die guten Wünsche :-).
    Ich habe folgenden Grund gewählt:
    Aufnahme eines pflegebedürftigen Familienmitglieds in eine gemeinsame Wohnung - sie hat nämlich Pflegegrad 2

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren

    Auch dir ein freundliches Hallo @bemamo13 

     

    Einerseits ist es schade, das es so ist! Andererseits hast du ein dickes Lob verdient, dass dir aufgefallen ist, dass es deinen Grund nicht gibt!

    Diese Art der Zusammenführung fällt bei der Bundesnetzagentur unter den Begriff "Sippenbildung" und ist nicht gewünscht! 

     

    Tut mir Leid!

    schöne Grüsse

    3

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    pamperlapescu

    Diese Art der Zusammenführung fällt bei der Bundesnetzagentur unter den Begriff "Sippenbildung" und ist nicht gewünscht!

     

    Diese Art der Zusammenführung fällt bei der Bundesnetzagentur unter den Begriff "Sippenbildung" und ist nicht gewünscht! 

    pamperlapescu

     

    Diese Art der Zusammenführung fällt bei der Bundesnetzagentur unter den Begriff "Sippenbildung" und ist nicht gewünscht! 


    Wünschen, oder auch nicht, darf man sich alles.

     

    Für mich wäre das : Zusammenzug in einen Haushalt mit bestehendem Telekom-Telefonanschluss.

    Dafür erlaubt die Telekom sogar eine Sonderkündigung eines der beiden bisherigen Anschlüsse.

     

    Und dass die BNetzA etwas gegen die Mitnahme der bisherigen Rufnummer der Mutter etwas einzuwenden hat, kann ich so nicht glauben.

     

     

     

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Käseblümchen

    pamperlapescu Diese Art der Zusammenführung fällt bei der Bundesnetzagentur unter den Begriff "Sippenbildung" und ist nicht gewünscht! Diese Art der Zusammenführung fällt bei der Bundesnetzagentur unter den Begriff "Sippenbildung" und ist nicht gewünscht! pamperlapescu Diese Art der Zusammenführung fällt bei der Bundesnetzagentur unter den Begriff "Sippenbildung" und ist nicht gewünscht! Wünschen, oder auch nicht, darf man sich alles. Für mich wäre das : Zusammenzug in einen Haushalt mit bestehendem Telekom-Telefonanschluss. Dafür erlaubt die Telekom sogar eine Sonderkündigung eines der beiden bisherigen Anschlüsse. Und dass die BNetzA etwas gegen die Mitnahme der bisherigen Rufnummer der Mutter etwas einzuwenden hat, kann ich so nicht glauben.

    pamperlapescu

    Diese Art der Zusammenführung fällt bei der Bundesnetzagentur unter den Begriff "Sippenbildung" und ist nicht gewünscht!

     

    Diese Art der Zusammenführung fällt bei der Bundesnetzagentur unter den Begriff "Sippenbildung" und ist nicht gewünscht! 

    pamperlapescu

     

    Diese Art der Zusammenführung fällt bei der Bundesnetzagentur unter den Begriff "Sippenbildung" und ist nicht gewünscht! 


    Wünschen, oder auch nicht, darf man sich alles.

     

    Für mich wäre das : Zusammenzug in einen Haushalt mit bestehendem Telekom-Telefonanschluss.

    Dafür erlaubt die Telekom sogar eine Sonderkündigung eines der beiden bisherigen Anschlüsse.

     

    Und dass die BNetzA etwas gegen die Mitnahme der bisherigen Rufnummer der Mutter etwas einzuwenden hat, kann ich so nicht glauben.

     

    Käseblümchen
    pamperlapescu

    Diese Art der Zusammenführung fällt bei der Bundesnetzagentur unter den Begriff "Sippenbildung" und ist nicht gewünscht!

     

    Diese Art der Zusammenführung fällt bei der Bundesnetzagentur unter den Begriff "Sippenbildung" und ist nicht gewünscht! 

    pamperlapescu

     

    Diese Art der Zusammenführung fällt bei der Bundesnetzagentur unter den Begriff "Sippenbildung" und ist nicht gewünscht! 


    Wünschen, oder auch nicht, darf man sich alles.

     

    Für mich wäre das : Zusammenzug in einen Haushalt mit bestehendem Telekom-Telefonanschluss.

    Dafür erlaubt die Telekom sogar eine Sonderkündigung eines der beiden bisherigen Anschlüsse.

     

    Und dass die BNetzA etwas gegen die Mitnahme der bisherigen Rufnummer der Mutter etwas einzuwenden hat, kann ich so nicht glauben.

     


    Dazu schreibt die BNetzA :

    Die Portierung ist nur möglich, wenn Ihre Kundendaten beim bisherigen und beim neuen Anbieter genau übereinstimmen. Sie sollten deshalb vor der Kündigung Ihres Vertrages bei Ihrem bisherigen Anbieter Ihre Daten ggf. aktualisieren lassen.

     

    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/Rufnummermitnehmen/rufnummermitnehmen-node.html

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Guten Morgen @pamperlapescu,

    sorry für die fehlende Begrüßung.

    VG bemamo13

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 4 Jahren

    Vielen Dank für Eure Beiträge.

     

    Ich hatte heute Mittag ein kompetentes Telefonat mit einem Berater. Die Rufnummernübernahme sollte laut ihm durchaus problemlos funktionieren.

     

    Folgende Anträge müssen gemacht werden:

    1. über das Kontaktformular den bestehenden Anschluss der Schwiegermutter kündigen aufgrund Haushaltszusammenführung

    Link: Kündigungsformular

    2. Auftragsformular zur Aufgabe des Nutzungsrechts an der Rufnummer an die Kündigung anhängen 

    Link: Kontaktformular Aufgabe des Nutzungsrechts an Rufnummern

    3. Einen Auftrag für die Übernahme einer Rufnummer stellen

    Link: Übernahme von Rufnummern

    Zusammenfassend soll ich die Sachlage am besten im Freitext schildern, um dem Sachbearbeiter die Bearbeitung zu erleichtern.

     

    Ich hoffe, dass dies so funktioniert, wenn möglich, werde ich das Ergebnis hier posten.

    0

  • vor 4 Jahren

    Hallo @bemamo13,

    freut mich, dass du alles schon mit den Kollegen klären konntest. Fröhlich
    Gerne kannst du dich hier melden, wenn noch etwas sein sollte.

    Viele Grüße Türkan Ü.

    2

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Abschließend zu diesem Thema noch folgende Infos: Die Rufnummernübernahme hat mit den Formularen wie oben beschrieben tadellos funktioniert. Ich konnte den Auftrag zwar nicht in meinem Kundenkonto sehen, bei einem Anruf habe ich aber erfahren dass die Rufübernahme eingebucht wurde und gleich nach Kündigungsdatum des bisherigen Vertrags meiner Schwiegermutter erfolgen soll. Allerdings stand die Übernahme-Rufnummer für einen Tag nicht zur Verfügung, da die Rufnummer erst am nächsten Tag einen neuen Nutzer zugeordnet werden kann. Damit kann man ja leben. Die zusätzliche Rufnummer auf unserem Vertrag kostet einmalig gut 10 €.

     

    Alles in allem kann ich also sagen dass ich  rundum zufrieden war und es keinerlei Komplikationen gab.

     

    Liebe Grüße

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Hallo @bemamo13,

    vielen Dank für das Feedback. Es freut mich sehr, dass alles so reibungslos geklappt hat. Fröhlich

    Viele Grüße Türkan Ü.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

Frage

von