Gelöst
Übernahme vom Mietgerät möglich?
vor 10 Jahren
Habe seit über 2 Jahren ein Endgeräte-Servicepaket über einen Speedport W 724V, den ich nun kündigen will. Ist es möglich das Mietgerät käuflich zu erwerben?
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 10 Jahren
Offiziell nicht. Wenn du das Gerät nach der Kündigung nicht zurück schickst, wird dir aber der Restwert berechnet. Mit Zahlung dessen geht das Gerät in deinen Besitz über.
15
von
vor 9 Jahren
Also mich würde es auch mal interessieren, wie die Übernahmekosten für einen Router berechnet werden.
Wenn ich bedenke, das ich das Gerät nun schon gute 5 Jahre in Bertieb habe, dürfte da doch nicht soviel "Restzahlung" folgen?
Und was müsste ich dann Zahlen, wenn mir das Gerät einmal kaputt gehen sollte und ich eins von diesen neuen nehmen müsste, weil diese (übrigens auch noch ein W 723V Type A) nicht mehr vertrieben wird?
Und bitte jetzt nicht wieder mit dem Vergleich einer Wohnung oder eines Autos kommen. Bei einem Auto gibt es Formen, da bekommt man den Wagen wirklich Preiswerter. Wer das nicht weis, sollte sich vor einem Leasingvertrag darüber informieren.
LG & nen schönes WE
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von
vor 9 Jahren
eine Ablöse für den Router, so dass dieser in Ihr Eigentum übergeht, gibt es nicht. Mietgeräte können im Anschluss an die Mietzeit nicht bei uns erworben werden. Es ist also so, dass das Gerät nach Ende der Mietzeit von uns zurück gefordert wird.
Die einziege Möglichkeit einen Router zu erwerden ist also der direkte Kauf.
Ich wünsche ebenfalls ein schönes Wochenende.
Viele Grüße
Anja S.
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von
vor 9 Jahren
Och; eigentlich Schade, das man die Geräte nicht übernehmen kann. Zumal dieses ja nun schon seit Jahren (seit 2011) perfekt (;fast) läuft und angepasst ist. Wenn sowas solange hält, hat es sehr gute Aussichten.
Aber ist ja letzten endes auch egal. Die 3 Monate wird nichts mehr geändert und dann schauen wir mal, mit welchem Anbieter sich die neuen Vorhaben besser Umsetzen lassen.
LG & Guten Start in die Woche...
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Uneingeloggter Nutzer
von