Gelöst
Übernahme vom Mietgerät möglich?
vor 9 Jahren
Habe seit über 2 Jahren ein Endgeräte-Servicepaket über einen Speedport W 724V, den ich nun kündigen will. Ist es möglich das Mietgerät käuflich zu erwerben?
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 9 Jahren
Offiziell nicht. Wenn du das Gerät nach der Kündigung nicht zurück schickst, wird dir aber der Restwert berechnet. Mit Zahlung dessen geht das Gerät in deinen Besitz über.
15
Antwort
von
vor 8 Jahren
Also mich würde es auch mal interessieren, wie die Übernahmekosten für einen Router berechnet werden.
Wenn ich bedenke, das ich das Gerät nun schon gute 5 Jahre in Bertieb habe, dürfte da doch nicht soviel "Restzahlung" folgen?
Und was müsste ich dann Zahlen, wenn mir das Gerät einmal kaputt gehen sollte und ich eins von diesen neuen nehmen müsste, weil diese (übrigens auch noch ein W 723V Type A) nicht mehr vertrieben wird?
Und bitte jetzt nicht wieder mit dem Vergleich einer Wohnung oder eines Autos kommen. Bei einem Auto gibt es Formen, da bekommt man den Wagen wirklich Preiswerter. Wer das nicht weis, sollte sich vor einem Leasingvertrag darüber informieren.
LG & nen schönes WE
Antwort
von
vor 8 Jahren
eine Ablöse für den Router, so dass dieser in Ihr Eigentum übergeht, gibt es nicht. Mietgeräte können im Anschluss an die Mietzeit nicht bei uns erworben werden. Es ist also so, dass das Gerät nach Ende der Mietzeit von uns zurück gefordert wird.
Die einziege Möglichkeit einen Router zu erwerden ist also der direkte Kauf.
Ich wünsche ebenfalls ein schönes Wochenende.
Viele Grüße
Anja S.
Antwort
von
vor 8 Jahren
Och; eigentlich Schade, das man die Geräte nicht übernehmen kann. Zumal dieses ja nun schon seit Jahren (seit 2011) perfekt (;fast) läuft und angepasst ist. Wenn sowas solange hält, hat es sehr gute Aussichten.
Aber ist ja letzten endes auch egal. Die 3 Monate wird nichts mehr geändert und dann schauen wir mal, mit welchem Anbieter sich die neuen Vorhaben besser Umsetzen lassen.
LG & Guten Start in die Woche...
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 9 Jahren
schön Sie in unserer Community zu begrüßen.:-)
Wie ich sehe, haben Sie durch Bunny88 die richtige Richtung genannt bekommen.
Haben Sie noch Fragen zu dem Thema? Lassen Sie es mich und die User gerne wissen.
Liebe Grüße und einen guten Rutsch wünscht Lena W.
2
Antwort
von
vor 9 Jahren
Hallo Lena,
ja, ich habe noch eine Frage: Wie wird der "Restwert" denn berechnet?
Ist das einfach der damalige Kaufpreis abzüglich der 24 Monatsmieten?
(Bei mir geht's um einen Speedport W921V, der mittlerweile nicht mehr vertrieben wird, weiss jetzt gar nicht so genau, wie hoch der Kaufpreis damals gewesen wäre. Waren das 149,- EUR?)
Viele Grüße & einen guten Rutsch ins Neue Jahr,
Andreas
Antwort
von
vor 9 Jahren
ich übernehme mal, da Lena aktuell nicht im Hause ist.
Wie genau der Zeitwert berechnet wird, kann ich nicht sagen, denn das wird automatisch durch das System gemacht.
Dies ist aber auch nicht die normale Vorgehensweise. Eigentlich muss das Mietgerät mit der Kündigung des Mietvertrages auch zurückgeschickt werden.
Viele Grüße Inga Kristina J.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 9 Jahren
Habe seit über 2 Jahren ein Endgeräte-Servicepaket über einen Speedport W 724V, den ich nun kündigen will. Ist es möglich das Mietgerät käuflich zu erwerben?
Habe seit über 2 Jahren ein Endgeräte-Servicepaket über einen Speedport W 724V, den ich nun kündigen will. Ist es möglich das Mietgerät käuflich zu erwerben?
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Uneingeloggter Nutzer
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