Ablehung der Grundversorgung - 83104 Tuntenhausen

vor 2 Jahren

Hallo,

 

mir wurde gestern Abend mitgeteilt, dass die Telekom an meinem Hausanschluss nicht mehr die Grundversorgung bereitstellen kann?

Es besteht doch ein Grundrecht auf Versorgung - finde ich jetzt schon ganz schön frech und inakzeptabel, da bei uns nur noch der Hybrid-Tarif als letzte Option in Frage kommt. O2- LTE unmöglich, Vodafone- LTE bei uns immer mehr ausgelastet.

Eine Meldung an die Bundesnetzagentur ist schon erfolgt.

 

Guten Tag [Stefan Schmaderer],
über Ihr Interesse an MagentaZuhause S mit der Auftragsnummer 910xxx freuen wir uns sehr. Dennoch müssen wir Ihnen mitteilen:
MagentaZuhause S ist an Ihrem Standort nicht möglich.
Leider kann die erforderliche Bandbreite an Ihrem Anschluss nicht übertragen werden. Die Ursache hierfür liegt in den technischen Voraussetzungen vor Ort. Zum Beispiel spielt es eine Rolle, welche Leitung bei Ihnen vorhanden ist oder wie viele Anschlüsse schon an der Leitung angebunden sind.
Eine Erweiterung zwischen den beiden KVz -Standorten wird es wegen der hier festgestellten hohen Baukosten nicht geben.
Sie können in regelmäßigen Zeitabständen prüfen, ob die Leitung buchbar ist. Durch Kundenfluktuation (Umzug, Kündigung) werden gelegentlich Leitungen frei und der Anschluss kann gebucht werden. 
Vorerst müssen wir jedoch leider ohne Lösung verbleiben.

 

 

-> Außerdem wurde ein bereits widerrufener Auftrag 910xxx als Referenz angegeben, der aktuell Gültige und aktive Auftrag ist eigentlich 910xxx (zu dem ich bis heute keine Antwort erhalten habe?). Evtl. kann hier nochmal jemand von der Telekom im System drüberschauen und den Auftrag 910xxx auch wirklich endgültig stornieren und mir sagen, wo der andere Auftrag gerade steht?

 

Vielen Dank

Schöne Grüße

Stefan Schmaderer

 

 

Auftragsnummern editiert durch Waage1969

680

14

  • Community Guide

    vor 2 Jahren

    @stschm-1  schrieb:
    Es besteht doch ein Grundrecht auf Versorgung

    Es besteht ein Recht auf Grundversorgung aber das Recht beinhaltet keine 16.000er DSL-Leitung.

    Ist die Telekom denn überhaupt bei euch der Grundversorger?

     

     

    Was sagt denn die Gemeinde zum Breitbandausbau?

    2

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @stschm-1  schrieb:

    Wir sprechen hier auch nicht von 16.000, sondern nur 6.000 die überhaupt möglich sind.

    Und ja, die Telekom ist der Grundversorger. Hier auf dem Land gibts und gabs noch nie einen anderen.

    Problem dürfte sein: seit Ende letzten Jahres (neues TKG -Gesetz) ist es die Telekom nicht mehr automatisch, sondern es wird für jeden Einzelfall von der Bundesnetzagentur der zuständige Grundversorger bestimmt. Der Ablauf ist hier unter "Wie läuft das Verfahren ab?" aufgelistet.

     

    Wenn ich Dich richtig verstehe hat die Telekom bereits eine Ausschreibung für einen FTTH -Ausbau insbesondere an Deiner Adresse gewonnen. Nur die Bürokratie mahlt jetzt eben langsam (und der Ausbau wird auch noch dauern). Vermutlich hat gerade auch in der Situation die Telekom wenig Motivation in ihr altes Netz zu investieren, solange sie nicht muss (also von der Bundesnetzagentur dazu verdonnert wird).

     

    Der verlinkte Ablauf enthält auch die Formulierung

    "Sobald wir Kenntnis davon erlangen, dass aktuell oder in absehbarer Zeit keine ausreichende Versorgung mit Telekommunikationsdiensten vorliegt, also zum Beispiel kein geförderter Ausbau des Telekommunikationsnetzes geplant ist, stellen wir diese Unterversorgung innerhalb von zwei Monaten offiziell fest."

     

    Da könnte es dann sein dass die Bundesnetzagentur sagt: "Ausbau ist sowieso geplant, also kein Handlungsbedarf". Keine Ahnung ob es da irgendwelche hart definierten maximalen Zeiträume gibt (also wie lange dieses "absehbar" sich hinziehen darf).

     

    Das ist eine blöde und ärgerliche Situation.

     

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 2 Jahren

    @stschm-1 wenn kein anderer Anbieter ausbaut wende dich an die BNA

    0

  • Community Guide

    vor 2 Jahren

    @stschm-1 

    Was ist daran fresch? es ist halt nicht wirtschaftlich darstellbar.

    würdest du privat ein Haus bauen und zu Preise vermieten wenn für dich nichts rumkommt.

    Ein Recht auf Grundversorgung hast du gegenüber dem Gesetzgeber, bislang war es zwar immer die Telekom die dafür herhalten musste, seit dem Dezember 2021 ist das aber nun nicht mehr so.

     

     

    die BNA wird einen Anbieter bestimmen und diesen dann entsprechend auch finanziell unterstützen.

    6

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Wer sagt denn, dass die Telekom der "Grundversorgung" nachkommen muß?

    Im Zweifelsfall wird der Anschluß über Call Start + Sat bereit gestellt.

    Reiner Telefonanschluß + rückkanalfähige Sat-Schüssel auf dem Dach. Zack, Grundversorgung hergestellt.

    https://europe.konnect.com/de-DE

  • vor 2 Jahren

    Hallo @stschm-1 

    Klar besteht ein Grundrecht auf Versorgung.

    Aber nicht für ein einziges Unternehmen.

    Denn wenn keiner anschließen will, meldet man das der BNetzA und nach einem Verfahren bestimmt dann diese das Unternehmen fest, welches die Grundversorgung herstellt.

    Das ganze dauert dann viele Monate.

    1

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Die Grundversorgung war früher der Call Start (https://www.telekom.de/zuhause/tarife-und-optionen/telefonieren/call-start-standard ). Mittlerweile gibt es aber die TKMV https://www.gesetze-im-internet.de/tkmv/TKMV.pdf , die 10 Mbit/s Download und 1,7 Mbit/s Upload für Internetzugangsdienste angeben. Inwiefern das in der Praxis umgesetzt wird, ist ob der Neuheit der Regelung noch nicht so ganz klar.  

     

     

    PS: Und natürlich wird der Begriff Bandbreite selbst in dieser Verordnung falsch genutzt ...

  • Community Guide

    vor 2 Jahren

    @stschm-1  schrieb:
    Eine Meldung an die Bundesnetzagentur ist schon erfolgt.

    Dann hat sich vorerst ja alles erledigt.

    Warte die Antwort der BNetzA ab.

    0

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