Verweigerung der Grundversorgung

vor 4 Jahren

  • Hallo. Wir sind gerade in Duisburg am bauen. Jetzt haben wir das Problem, dass die Telekom uns keine Grundversorgung gibt und unsere Aufträge ständig storniert. Auch andere Anbieter sind nicht zuständig. Was kann man da machen. 

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  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 4 Jahren

    @stefankruse1985Grundversorgung bedeutet Telefon (kein Internet), wenn´s blöd ausgeht wird Dir ein Handy gestellt.

    Mach mal das:

    Bitte Daten im Profil hinterlegen! Damit Dich ein Teamie Kontaktieren kann und Dir weiter hilft! a bisserl Geduld da die gut beschäftigt sind Zwinkerndhttps://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata

    0

  • Community Guide

    vor 4 Jahren

    du hast also einen reinen analogen Anschluss beauftragt ohne internet?

    9

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Die ganze Diskussion bringt wenig.

    Hier ist das wesentliche zusammengefasst

    https://www.teltarif.de/hausbau-neubau-telefonanschluss-telekom-internet/news/49177.html

     

     

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 4 Jahren

    Hallo und ♥️ Willkommen in der "Community" @stefankruse1985

     

    Als Endnutzer haben Sie einen Anspruch auf Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz und auf einen Zugang zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten. Zurzeit erbringt die Telekom Deutschland GmbH die Grundversorgungsleistungen in der Bundesrepublik. Gegenüber anderen Anbietern, wie z. B. der Vodafone GmbH, der 1 & 1 Internet AG oder ähnlichen Unternehmen, besteht kein Anspruch auf eine Grundversorgung.

     

    Das Angebot von breitbandigen Internetanschlüssen, wie z. B. DSLVDSLUMTS oder  LTE  unterliegt nach dem Telekommunikationsgesetz nicht den Vorgaben der Grundversorgung. Damit ist kein Anbieter verpflichtet, Endkunden mit einem breitbandigen Internetanschluss zu versorgen.

     

    Die rechtlichen Grundlagen für die Grundversorgung mit Teilnehmeranschlüssen und weiteren Universaldienstleistungen sind im Telekommunikationsgesetz ( TKG ) in den §§ 78 ff  zu finden.

    1

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    @Castiel 

    das gilt zwar allgemein aber eben nicht immer, wenn genau einer der Fälle vorliegt an denen die Telekom die Grundversorgung eben nicht erbringen muss ist sie halt einfach der falsche Ansprechpartner.

     

     

  • Telekom hilft Team

    vor 4 Jahren

    Hallo @stefankruse1985,

    leider habe ich Sie telefonisch nicht erreichen können.
    Wenn Sie noch Unterstützung brauchen, hinterlassen Sie mir gerne ein Zeitfenster, in dem ich Sie erreichen kann.

    Viele Grüße
    Claudia Bö.

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