Abschaltung Anschluss nicht durchgeführe Portierung

vor 9 Jahren

Warum hält sich die telekom eigentlich nicht an das TK gesetzt ?

Sie haben unseren Anschluss am 21.06.2016 mit Kündigungsbestätigung abgeschaltet. Wir hatten die Portierung des Anschlusses bei der Versatel beantragt. Und die die DTAG hat dieses zum 21.06.2016 bestätigt.

Keine Abschaltung bei Vertragsende

Haben Sie einen Anbieterwechsel eingeleitet und endet Ihr Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter, darf dieser nicht einfach seine Leistung einstellen. Ihr bisheriger Anbieter muss Sie solange weiterversorgen bis alle vertraglichen und technischen Details für den Wechsel zum neuen Anbieter geklärt sind.

Zulässige Unterbrechung und Pflicht zur Weiterversorgung

Am Tag der Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter kann es zwar zu einer Versorgungsunterbrechung kommen, diese Unterbrechung darf jedoch nicht länger als einen Kalendertag andauern. Gelingt die Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter zum angekündigten Termin nicht und sind Sie länger als einen Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet.

Wir fordern Sie daher auf den Anschluss  zu reaktiveren und die Kündigung zu stornieren.

Kundennummer : XXXXXXXXXX

Betroffenen  Rufnummer : XXXX XXXXXXXXXX

---------------------------------------

 

Beitrag editiert: Datenschutz! @prophaganda

 

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    • vor 9 Jahren

      @mlatz

      Weshalb postest Du persönliche Daten? Die schreibst Du lieber da rein (klick!)

      Kundennummer/Telefonnummer nicht öffentlich einsehbar hinterlegen

       

      Abgesehen davon erkenne ich noch nicht, dass sich die Telekom da gesetzeswidrig verhält. Liegt vermutlich daran, dass Du nichts dazu schreibst wann Du den Versatel beauftragt hast und was der geschrieben hat wann umgeschaltet werden soll.

       

      Die Weiterversorgung beauftragst auch nicht Du sondern Dein neuer Anbieter. Sieht von Deinem Posting im Moment her so aus, als ob der das Geschäft nicht so ganz im Griff hat.

       

      Inwiefern das Telekommunikationsgesetz auch bei Geschäftskundenanschlüssen überhaupt gilt weiß ich übrigens aktuell nicht.

      8

      Antwort

      von

      vor 9 Jahren

      ... richtig durch einen unterzeichneten Portierungsantrag was natürlich geschehen ist ...... und DTAG über WITA bestätigt hat

      Antwort

      von

      vor 9 Jahren

      @mlatz

      Wenn ich mir den früheren Thread anschaue

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Festnetz-Internet/Reaktiverung-gekuendigter-Anschluss/m-p/1791050#M14904

      dann habe ich den Eindruck, dass einiges am Schlamassel von Euch verursacht wurde.

      Antwort

      von

      vor 9 Jahren

      Sehr interessante Aussage .... Schlamassel von uns als Kunde ?  Erklären Sie mal

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 9 Jahren

      mlatz

      Warum hält sich die telekom eigentlich nicht an das TK gesetzt ? Sie haben unseren Anschluss am 21.06.2016 mit Kündigungsbestätigung abgeschaltet. Wir hatten die Portierung des Anschlusses bei der Versatel beantragt. Und die die DTAG hat dieses zum 21.06.2016 bestätigt. Keine Abschaltung bei Vertragsende Haben Sie einen Anbieterwechsel eingeleitet und endet Ihr Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter, darf dieser nicht einfach seine Leistung einstellen. Ihr bisheriger Anbieter muss Sie solange weiterversorgen bis alle vertraglichen und technischen Details für den Wechsel zum neuen Anbieter geklärt sind. Zulässige Unterbrechung und Pflicht zur Weiterversorgung Am Tag der Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter kann es zwar zu einer Versorgungsunterbrechung kommen, diese Unterbrechung darf jedoch nicht länger als einen Kalendertag andauern. Gelingt die Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter zum angekündigten Termin nicht und sind Sie länger als einen Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet. Wir fordern Sie daher auf den Anschluss zu reaktiveren und die Kündigung zu stornieren. Kundennummer : XXXXXXXXXX Betroffenen Rufnummer : XXXX XXXXXXXXXX --------------------------------------- Beitrag editiert: Datenschutz! @prophaganda

      Warum hält sich die telekom eigentlich nicht an das TK gesetzt ?

      Sie haben unseren Anschluss am 21.06.2016 mit Kündigungsbestätigung abgeschaltet. Wir hatten die Portierung des Anschlusses bei der Versatel beantragt. Und die die DTAG hat dieses zum 21.06.2016 bestätigt.

      Keine Abschaltung bei Vertragsende

      Haben Sie einen Anbieterwechsel eingeleitet und endet Ihr Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter, darf dieser nicht einfach seine Leistung einstellen. Ihr bisheriger Anbieter muss Sie solange weiterversorgen bis alle vertraglichen und technischen Details für den Wechsel zum neuen Anbieter geklärt sind.

      Zulässige Unterbrechung und Pflicht zur Weiterversorgung

      Am Tag der Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter kann es zwar zu einer Versorgungsunterbrechung kommen, diese Unterbrechung darf jedoch nicht länger als einen Kalendertag andauern. Gelingt die Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter zum angekündigten Termin nicht und sind Sie länger als einen Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet.

      Wir fordern Sie daher auf den Anschluss  zu reaktiveren und die Kündigung zu stornieren.

      Kundennummer : XXXXXXXXXX

      Betroffenen  Rufnummer : XXXX XXXXXXXXXX

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      mlatz

      Warum hält sich die telekom eigentlich nicht an das TK gesetzt ?

      Sie haben unseren Anschluss am 21.06.2016 mit Kündigungsbestätigung abgeschaltet. Wir hatten die Portierung des Anschlusses bei der Versatel beantragt. Und die die DTAG hat dieses zum 21.06.2016 bestätigt.

      Keine Abschaltung bei Vertragsende

      Haben Sie einen Anbieterwechsel eingeleitet und endet Ihr Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter, darf dieser nicht einfach seine Leistung einstellen. Ihr bisheriger Anbieter muss Sie solange weiterversorgen bis alle vertraglichen und technischen Details für den Wechsel zum neuen Anbieter geklärt sind.

      Zulässige Unterbrechung und Pflicht zur Weiterversorgung

      Am Tag der Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter kann es zwar zu einer Versorgungsunterbrechung kommen, diese Unterbrechung darf jedoch nicht länger als einen Kalendertag andauern. Gelingt die Umschaltung auf Ihren neuen Anbieter zum angekündigten Termin nicht und sind Sie länger als einen Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet.

      Wir fordern Sie daher auf den Anschluss  zu reaktiveren und die Kündigung zu stornieren.

      Kundennummer : XXXXXXXXXX

      Betroffenen  Rufnummer : XXXX XXXXXXXXXX

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      Beitrag editiert: Datenschutz! @prophaganda

       

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      Was Du da schreibst, gilt aber nur, wenn der neue Anbieter in deinem Auftrag gekündigt hat.

      Hast Du selbst gekündigt, schaltet der alte Anbieter zum ordentlichen Vertragsende die Leitung ab und ist damit aus der Pflicht!

      Das alles hat mit der Rufnummer/n-Portierung nichts zu tun, soll heißen:

      Der Portierungswunsch alleine begründet kein Pflicht, dass der bisherige Anbieter dich weiterversorgen muss, bis der neue Anbieter "in die Gänge kommt":

      2

      Antwort

      von

      vor 9 Jahren

      @Ludwig II

      Es gibt Leute die suchen den Weg des geringsten Widerstands und es gib Leute die das Talent haben, den Weg des größten Widerstands zu suchen/zu finden.

      Kam mir spontan als Gedanke nachdem ich den ursprünglichen Thread gelesen hatte.

      Am Anfang der Kette stand definitiv eine Kündigung seitens des TE auf einen Termin im März 2016. Und die Telekom hat dann kurzfristig im März den Anschluss wieder reaktiviert.

      Antwort

      von

      vor 9 Jahren

      jau, habe es auch gelesen und meinen Beitrag ergänzt.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    Uneingeloggter Nutzer

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