Abweichung zwischen telefonischem Rückgewinnungsangebot und Auftragsbestätigung Hallo zusammen,
vor 11 Stunden
Hallo zusammen,
ich möchte einen Vorfall schildern und um eine sachliche Einschätzung bitten:
Am 12.12.2025 habe ich im Rahmen des digitalen Kündigungsprozesses einem telefonischen Rückruf zur Beratung zugestimmt. Am 15.12.2025 gegen 08:15 Uhr wurde ich von einem Mitarbeiter der Telekom-Kundenrückgewinnung angerufen. Zu Beginn des Gesprächs habe ich der Aufzeichnung des Telefonats ausdrücklich zugestimmt.
Im Verlauf des Gesprächs wurde mir mehrfach folgendes Angebot erläutert und auf meine Rückfragen bestätigt:
Ich habe die genannten Konditionen im Gespräch mehrfach wiederholt und mir jeweils bestätigen lassen, dass genau diese Vertragsbestandteil sein sollen.
Nach dem Gespräch erhielt ich die Auftragsbestätigung (xxx). Darin war jedoch kein Rabatt ausgewiesen; stattdessen wurde ein Monatspreis von 85,95 € brutto genannt.
Nach erneuter Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice wurde mir bestätigt, dass kein Rabatt hinterlegt sei. Man entschuldigte sich und leitete den Widerruf ein.
Meine Fragen an die Community:
– Wie kann es zu solchen Abweichungen zwischen Telefonberatung und Auftragsbestätigung kommen? (Z.B. steht der Kundenservice massiv unter Verkaufsdruck?)
– Wie verbindlich sind aufgezeichnete Rückgewinnungsgespräche für Kundinnen und Kunden?
Vielen Dank für Rückmeldungen.
Viele Grüße
Thomas
Anm:
Auftragsnr editiert
(Marcel2605)
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vor 10 Stunden
Hallo @Klenner.Thomas
Es kann immer mal was passieren, dass ein Fehler entsteht.
Passen die Vereinbarungen mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung nicht, dann einfach widerrufen
Am besten über dieses Kontaktformular:
https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/widerruf-eines-telekom-auftrags
Dann erhälst du eine Eingangsbestätigung...
Und dann wird es zu den bisherigen Konditionen weiterlaufen.
1
von
vor 10 Stunden
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 9 Stunden
Wie verbindlich sind aufgezeichnete Rückgewinnungsgespräche für Kundinnen und Kunden?
Hallo zusammen,
ich möchte einen Vorfall schildern und um eine sachliche Einschätzung bitten:
Am 12.12.2025 habe ich im Rahmen des digitalen Kündigungsprozesses einem telefonischen Rückruf zur Beratung zugestimmt. Am 15.12.2025 gegen 08:15 Uhr wurde ich von einem Mitarbeiter der Telekom-Kundenrückgewinnung angerufen. Zu Beginn des Gesprächs habe ich der Aufzeichnung des Telefonats ausdrücklich zugestimmt.
Im Verlauf des Gesprächs wurde mir mehrfach folgendes Angebot erläutert und auf meine Rückfragen bestätigt:
Ich habe die genannten Konditionen im Gespräch mehrfach wiederholt und mir jeweils bestätigen lassen, dass genau diese Vertragsbestandteil sein sollen.
Nach dem Gespräch erhielt ich die Auftragsbestätigung (xxx). Darin war jedoch kein Rabatt ausgewiesen; stattdessen wurde ein Monatspreis von 85,95 € brutto genannt.
Nach erneuter Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice wurde mir bestätigt, dass kein Rabatt hinterlegt sei. Man entschuldigte sich und leitete den Widerruf ein.
Meine Fragen an die Community:
– Wie kann es zu solchen Abweichungen zwischen Telefonberatung und Auftragsbestätigung kommen? (Z.B. steht der Kundenservice massiv unter Verkaufsdruck?)
– Wie verbindlich sind aufgezeichnete Rückgewinnungsgespräche für Kundinnen und Kunden?
Vielen Dank für Rückmeldungen.
Viele Grüße
Thomas
Anm:
Auftragsnr editiert
(Marcel2605)
Garnicht. Denn die Aufnahme dient nur zu Schulungszwecken und wird wieder gelöscht.
2
von
vor 9 Stunden
0
von
vor 8 Stunden
Wenn telefonische Rückgewinnungsgespräche aufgezeichnet werden,
@Klenner.Thomas
Nur weil eine Ansage kommt, dass das Gespräch zu Schulungszwecken aufgezeichnet wird, bedeutet das nicht, dass es tatsächlich aufgezeichnet wird.
Selbst wenn ein Gespräch aufgezeichnet wird, lässt es sich keinem Kunden zuordnen.
Wie verbindlich sind aufgezeichnete Rückgewinnungsgespräche für Kundinnen und Kunden?
Hallo zusammen,
ich möchte einen Vorfall schildern und um eine sachliche Einschätzung bitten:
Am 12.12.2025 habe ich im Rahmen des digitalen Kündigungsprozesses einem telefonischen Rückruf zur Beratung zugestimmt. Am 15.12.2025 gegen 08:15 Uhr wurde ich von einem Mitarbeiter der Telekom-Kundenrückgewinnung angerufen. Zu Beginn des Gesprächs habe ich der Aufzeichnung des Telefonats ausdrücklich zugestimmt.
Im Verlauf des Gesprächs wurde mir mehrfach folgendes Angebot erläutert und auf meine Rückfragen bestätigt:
Ich habe die genannten Konditionen im Gespräch mehrfach wiederholt und mir jeweils bestätigen lassen, dass genau diese Vertragsbestandteil sein sollen.
Nach dem Gespräch erhielt ich die Auftragsbestätigung (xxx). Darin war jedoch kein Rabatt ausgewiesen; stattdessen wurde ein Monatspreis von 85,95 € brutto genannt.
Nach erneuter Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice wurde mir bestätigt, dass kein Rabatt hinterlegt sei. Man entschuldigte sich und leitete den Widerruf ein.
Meine Fragen an die Community:
– Wie kann es zu solchen Abweichungen zwischen Telefonberatung und Auftragsbestätigung kommen? (Z.B. steht der Kundenservice massiv unter Verkaufsdruck?)
– Wie verbindlich sind aufgezeichnete Rückgewinnungsgespräche für Kundinnen und Kunden?
Vielen Dank für Rückmeldungen.
Viele Grüße
Thomas
Anm:
Auftragsnr editiert
(Marcel2605)
Sie sind unverbindlich. Verbindlich ist erst das verbindliche Angebot des Verkäufers.
Das Angebot ist die Auftragsbestättigung. Das Verkaufsgespräch dient rein rechtlich nur zur Information.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 9 Stunden
@Klenner.Thomas
Mich interessiert weiterhin, wie die Telekom sicherstellt, dass Angebot und Vertrag übereinstimmen.
Ganz einfach.
Mitarbeiter*innen werden regelmäßig geschult und sensibilisiert.
Dass mal was untergeht, steht außer Frage.
Dafür gibt es ja glücklicherweise eine Auftragsbestätigung, sodass man alles gegenchecken kann, ob soweit alles passt.
Vllt lag das nicht am Mitarveiter / Mitarbeiterin , sondern das System hat die falschen Konditionen eingebucht.
3
von
vor 8 Stunden
Hallo Marcel2605,
dass Fehler passieren können, ist unbestritten.
Problematisch ist, wenn ein Konzern wie die Telekom als Antwort darauf sinngemäß erklärt: Mitarbeitende sind geschult – und der Kunde soll die Auftragsbestätigung prüfen und ggf. widerrufen.
Wer telefonisch ein konkretes Rückgewinnungsangebot erhält, darf erwarten, dass genau dieses Angebot auch im Vertrag steht.
Wenn Abweichungen erst vom Kunden entdeckt werden sollen, ist das keine Qualitätssicherung, sondern Verantwortungsauslagerung.
Besonders irritierend: Der Fehler könne auch „am System“ liegen.
Gerade dann stellt sich die Frage, warum es keine systemseitigen Kontrollen gibt, bevor ein Vertrag wirksam wird.
Vertrauen entsteht nicht durch Widerrufsformulare, sondern durch Verlässlichkeit.
Alles andere beschädigt Glaubwürdigkeit – gerade in der Kundenrückgewinnung.
Liebe Grüße
Thomas
von
vor 5 Stunden
Problematisch ist, wenn ein Konzern wie die Telekom als Antwort darauf sinngemäß erklärt: Mitarbeitende sind geschult – und der Kunde soll die Auftragsbestätigung prüfen und ggf. widerrufen
Hallo Marcel2605,
dass Fehler passieren können, ist unbestritten.
Problematisch ist, wenn ein Konzern wie die Telekom als Antwort darauf sinngemäß erklärt: Mitarbeitende sind geschult – und der Kunde soll die Auftragsbestätigung prüfen und ggf. widerrufen.
Wer telefonisch ein konkretes Rückgewinnungsangebot erhält, darf erwarten, dass genau dieses Angebot auch im Vertrag steht.
Wenn Abweichungen erst vom Kunden entdeckt werden sollen, ist das keine Qualitätssicherung, sondern Verantwortungsauslagerung.
Besonders irritierend: Der Fehler könne auch „am System“ liegen.
Gerade dann stellt sich die Frage, warum es keine systemseitigen Kontrollen gibt, bevor ein Vertrag wirksam wird.
Vertrauen entsteht nicht durch Widerrufsformulare, sondern durch Verlässlichkeit.
Alles andere beschädigt Glaubwürdigkeit – gerade in der Kundenrückgewinnung.
Liebe Grüße
Thomas
Sorry, aber es ist deine Pflicht, die Auftragsbestätigung zu prüfen. Schon aus Eigeninteresse.
Auch abseits der Telekom prüfe ich alles, was mir angeboten wurde und mich schlussendlich Geld kostet.
Du stilisierst hier etwas gerade unnötig hoch, meiner Meinung nach. Hier ist ein Fehler passiert, das kommt nunmal vor, wo Menschen arbeiten.
Hier jetzt ein System reinzuinterpretieren mit Aussagen wie: „Z.B. steht der Kundenservice massiv unter Verkaufsdruck?“ ist halt auch nicht die feine Art. Just my 2 Cents….
von
vor 5 Stunden
Hier jetzt ein System reinzuinterpretieren mit Aussagen wie: „Z.B. steht der Kundenservice massiv unter Verkaufsdruck?“ ist halt auch nicht die feine Art.
Problematisch ist, wenn ein Konzern wie die Telekom als Antwort darauf sinngemäß erklärt: Mitarbeitende sind geschult – und der Kunde soll die Auftragsbestätigung prüfen und ggf. widerrufen
Hallo Marcel2605,
dass Fehler passieren können, ist unbestritten.
Problematisch ist, wenn ein Konzern wie die Telekom als Antwort darauf sinngemäß erklärt: Mitarbeitende sind geschult – und der Kunde soll die Auftragsbestätigung prüfen und ggf. widerrufen.
Wer telefonisch ein konkretes Rückgewinnungsangebot erhält, darf erwarten, dass genau dieses Angebot auch im Vertrag steht.
Wenn Abweichungen erst vom Kunden entdeckt werden sollen, ist das keine Qualitätssicherung, sondern Verantwortungsauslagerung.
Besonders irritierend: Der Fehler könne auch „am System“ liegen.
Gerade dann stellt sich die Frage, warum es keine systemseitigen Kontrollen gibt, bevor ein Vertrag wirksam wird.
Vertrauen entsteht nicht durch Widerrufsformulare, sondern durch Verlässlichkeit.
Alles andere beschädigt Glaubwürdigkeit – gerade in der Kundenrückgewinnung.
Liebe Grüße
Thomas
Sorry, aber es ist deine Pflicht, die Auftragsbestätigung zu prüfen. Schon aus Eigeninteresse.
Auch abseits der Telekom prüfe ich alles, was mir angeboten wurde und mich schlussendlich Geld kostet.
Du stilisierst hier etwas gerade unnötig hoch, meiner Meinung nach. Hier ist ein Fehler passiert, das kommt nunmal vor, wo Menschen arbeiten.
Hier jetzt ein System reinzuinterpretieren mit Aussagen wie: „Z.B. steht der Kundenservice massiv unter Verkaufsdruck?“ ist halt auch nicht die feine Art. Just my 2 Cents….
Zumal auch die Stornierungsquote gemonitort wird. Den Kunden etwas zu versprechen, was man nicht halten kann, würde nur die Stornierungsquote in die Höhe treiben, was irgendwann zu einem unangenehmen Gespräch mit dem Vorgesetzten führen würde.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 5 Stunden
@Klenner.Thomas wenn du den Wechsel storniert hast, solltest du deine Kündigung neu aussprechen, es gab schon Fälle, da wurde die Kündigung nicht erneut eingestellt.
Zu den Unterschieden netto / brutto brauch man , denke ich nicht viel erklären, allerdings sind die TV Pakete anfang des Jahres teurer geworden, wie so vieles.
Und bedenke, wo Menschen arbeiten passieren Fehler, das wird in deinem Beruf nicht anders sein. Ein Kreuz an der falschen Stelle und schon ist es passiert.
Wenn das deiner Meinung nach Systhem sein sollte, dann würdest du hier viel mehr darüber lesen können, bei der Menge der Veränderungen.
1
von
vor 3 Stunden
@Smart-und-Clever vielen Dank für dein Feedback!
Selbstverständlich passieren Fehler, wo Menschen arbeiten – das gilt in jedem Beruf. Entscheidend ist jedoch, wie mit diesen Fehlern umgegangen wird. Mein Anliegen zielt daher nicht auf Schuldzuweisungen, sondern auf eine saubere Klärung des Sachverhalts und eine verlässliche Lösung.
Ich habe keinerlei Interesse daran, den Vorgang hochzuziehen oder zu dramatisieren. Mir geht es ausdrücklich nicht darum, aus einem Einzelfall mehr zu machen, als er ist. Umso wichtiger ist mir eine sachliche und transparente Klärung, die den Ablauf nachvollziehbar erklärt.
Ansonsten nehme ich eure Hinweise zur Kenntnis und werde in Zukunft auch an meiner Kommunikation arbeiten.
Eine schöne Adventszeit und frohe Weihnachten!
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Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von