AGB vs. TKG bei Entschädigung
vor 2 Jahren
Wie verhält es sich mit der in den AGB abgesicherten „nur“ 97 %-Verfügbarkeit?
https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/49657.pdf?
Wenn hier bereits vom 3. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht?:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Stoerung/start.html
und
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__58.html
Die Telekom erbringt folgende Leistungen:
2 Internet-Zugang
Die Telekom ermöglicht den Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer IP-Adresse. Die mittlere Verfügbarkeit des Internet-Zu- gangs liegt bei 97,0 % im Jahresdurchschnitt.
Wozu bedarf es dann noch dieser Einschränkung, wenn doch ab 3. Tag Ausfall Entschädigung zusteht?
Weil auf eine mittlere Verfügbarkeit schränkt das TKG nicht ein, da ist klar ab Tag 1 die Rede.
——
Edit: nach Hinweis von 1. Tag auf 3. Tag korrigiert.
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RoadrunnerDD
vor 2 Jahren
Wenn hier bereits vom 1. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht?
Ist doch gar nicht. Erst ab dem 3. Tag. 🤔
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zimso
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von
RoadrunnerDD
vor 2 Jahren
zimso Wenn hier bereits vom 1. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht? Wenn hier bereits vom 1. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht? zimso Wenn hier bereits vom 1. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht? Ist doch gar nicht. Erst ab dem 3. Tag. 🤔
Wenn hier bereits vom 1. Tag Ausfall an Entschädigung zusteht?
Ist doch gar nicht. Erst ab dem 3. Tag. 🤔
@RoadrunnerDD Danke, korrigiert.
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Uneingeloggter Nutzer
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von
RoadrunnerDD
RoadrunnerDD
vor 2 Jahren
Die Einschränkungen sind halt noch in den Texten der AGB drinne, haben aber defacto durchs Gesetz keine Relevants mehr, bzw. werden als Klausel ungültig. Also theoretisch könnte man es aus den AGB raus nehmen.
Soviel zu meiner bescheidenen Meinung
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fdi
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RoadrunnerDD
vor 2 Jahren
Es ging da um das TKG , das "entwertet" viele Angaben die sich noch im AGB finden. Die Anbieter haben da wohl keine große Eile in der Umsetzung und versuchen gerne noch den "alten" Weg in Anwendung zu bringen.
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RoadrunnerDD
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zimso