Gelöst

Altvertrag endet aufgrund TKG-Novelle früher - früherer Vertragsbeginn des Folgevertrags möglich?

vor 3 Jahren

Unser bestehender Festnetzvertrag läuft seit April 2015. Im November 2021 haben wir ihn zum April 2022 gekündigt, da er für unsere Bedürfnisse überdimensioniert geworden ist.

 

Über die Kundenrückgewinnung haben wir daraufhin einen kleineren Tarif ab April 2022 abgeschlossen.

 

Durch die Novelle des TKG zum 1. Dezember wurde das Vertragsende des Altvertrags auf z.Z. Januar 2022 vorverlegt, und wir könnten ihn mit einem Monat Kündigungsfrist zu diesem Zeitpunkt kündigen.

 

Ist es möglich, den neuen Vertrag bereits im Januar 2022 beginnen zu lassen?

 

Wir haben bereits versucht, die Frage telefonisch zu klären, aber die Mitarbeiterin an der Hotline hat uns abgewimmelt, indem sie behauptet hat, dass unser Altvertrag nicht von der Gesetzesänderung betroffen sei, was nachweislich falsch ist.

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    • vor 3 Jahren

      Hallo @Lenny Wolf 

      die aktive Kündigung / Vertragswechsel stellt ggf. wohl die "Blockade" dar.

      Bitte mal auf einen der informierten Teamies waren 👍
      Gruß

      Waage1969

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      @Lenny Wolf 

      Das sollte das Team hinbekommen.

      0

    • vor 3 Jahren

      Lenny Wolf

      Wir haben bereits versucht, die Frage telefonisch zu klären, aber die Mitarbeiterin an der Hotline hat uns abgewimmelt, indem sie behauptet hat, dass unser Altvertrag nicht von der Gesetzesänderung betroffen sei, was nachweislich falsch ist.

      Wir haben bereits versucht, die Frage telefonisch zu klären, aber die Mitarbeiterin an der Hotline hat uns abgewimmelt, indem sie behauptet hat, dass unser Altvertrag nicht von der Gesetzesänderung betroffen sei, was nachweislich falsch ist.
      Lenny Wolf
      Wir haben bereits versucht, die Frage telefonisch zu klären, aber die Mitarbeiterin an der Hotline hat uns abgewimmelt, indem sie behauptet hat, dass unser Altvertrag nicht von der Gesetzesänderung betroffen sei, was nachweislich falsch ist.

      mobilcom-debitel macht das offenbar grundsätzlich in solchen Fällen.

       

      Problem in Deinem Fall: Du kannst die Kündigung nicht einseitig zurücknehmen.

      Du könntest eine neue Kündigung aussprechen.

      Oder ruf einfach mal an

      muc80337_2_0-1638720702475.png

       

      4

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Und die Auftragsbestätigung ist wahrscheinlich älter als 14 Tage, darum die Aussage von @Damra S. 

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Lenny Wolf 

      Wieso hast Du die Antwort von @Stefan jetzt als Lösung markiert? Hat das Team es jetzt doch hinbekommen?

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Jetzt wurde auch noch meine Antwort als Lösung markiert.

       

      Ich versteh jetzt hier gar nix mehr.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Guten Abend @Lenny Wolf,
      vielen Dank für die Nachricht auf unserer Community. Gerne möchte ich Ihnen weiterhelfen und für Aufklärung an dieser Stelle sorgen. Zum Zeitpunkt des Tarifwechsels im November 2021 galt nicht das neue Gesetz, welches sich nicht generell auf alle Verträge bezieht, sondern Unternehmen verpflichtet, entsprechende Verträge als Alternativen anzubieten. Ein früherer Vertragsbeginn ist somit leider nicht möglich. Ich kann verstehen, dass die neue Lage ein wenig verwirrend ist. Sollten Sie hier weitere Fragen haben, so melden Sie sich gerne jederzeit wieder. Fröhlich

      Viele Grüße,
      Damra S.

      1

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Damra S.

      Zum Zeitpunkt des Tarifwechsels im November 2021 galt nicht das neue Gesetz

      Zum Zeitpunkt des Tarifwechsels im November 2021 galt nicht das neue Gesetz
      Damra S.
      Zum Zeitpunkt des Tarifwechsels im November 2021 galt nicht das neue Gesetz

      Hm, der Tarifwechsel wurde im Nov. beauftragt, der Wechsel selbst hat ja noch nicht stattgefunden. Dieser Auftrag könnte doch storniert werden, oder?

       

      Wenn die Stornierung durch ist, könnte einer neuer Auftrag, dann mit einer Frist von einem Monat, eingestellt werden.

       

      Ich weiß natürlich nicht, obs bei dem Auftrag über die Kundenrückgewinnung noch zusätzliche Vergünstigungen gegeben hat; die wären dann allerdings wohl weg.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Damra S.

      Zum Zeitpunkt des Tarifwechsels im November 2021 galt nicht das neue Gesetz

      Zum Zeitpunkt des Tarifwechsels im November 2021 galt nicht das neue Gesetz
      Damra S.
      Zum Zeitpunkt des Tarifwechsels im November 2021 galt nicht das neue Gesetz

      Hm, der Tarifwechsel wurde im Nov. beauftragt, der Wechsel selbst hat ja noch nicht stattgefunden. Dieser Auftrag könnte doch storniert werden, oder?

       

      Wenn die Stornierung durch ist, könnte einer neuer Auftrag, dann mit einer Frist von einem Monat, eingestellt werden.

       

      Ich weiß natürlich nicht, obs bei dem Auftrag über die Kundenrückgewinnung noch zusätzliche Vergünstigungen gegeben hat; die wären dann allerdings wohl weg.

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      Uneingeloggter Nutzer

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