Gelöst
Anbieterwechsel vor Ablauf der 24 Monate Vertragslaufzeit?
vor einem Jahr
Hallo,
Wie ist das geregelt, wenn ich meinen MagentaZuhause XL Festnetzvertrag vor dem Ablauf der 24 Monate kündigen will um zu wechseln?
Da die zugesagten 250 Mbit/s nie erreicht wurden in drei Jahren und von einst 225 Mbit/s auf 200 Mbit/s zurückgestuft wurden müsste doch ein Anbieterwechsel jederzeit möglich sein? Danke.
Grüsse
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*Paz Vizsla*
vor einem Jahr
Hallo, Wie ist das geregelt, wenn ich meinen MagentaZuhause XL Festnetzvertrag vor dem Ablauf der 24 Monate kündigen will um zu wechseln? Da die zugesagten 250 Mbit/s nie erreicht wurden in drei Jahren und von einst 225 Mbit/s auf 200 Mbit/s zurückgestuft wurden müsste doch ein Anbieterwechsel jederzeit möglich sein? Danke. Grüsse
Hallo,
Wie ist das geregelt, wenn ich meinen MagentaZuhause XL Festnetzvertrag vor dem Ablauf der 24 Monate kündigen will um zu wechseln?
Da die zugesagten 250 Mbit/s nie erreicht wurden in drei Jahren und von einst 225 Mbit/s auf 200 Mbit/s zurückgestuft wurden müsste doch ein Anbieterwechsel jederzeit möglich sein? Danke.
Grüsse
Du kannst jederzeit einen Wechsel zum Ende der MVLZ beantragen.
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Marius AD
vor einem Jahr
Da die zugesagten 250 Mbit/s nie erreicht wurden in drei Jahren und von einst 225 Mbit/s auf 200 Mbit/s zurückgestuft wurden müsste doch ein Anbieterwechsel jederzeit möglich sein? Danke.
Das ist ja mal eine aus den Haaren herbeigezogene Aussage.
Vorab: Falls du dich für einen Anbieter entscheiden solltest welcher ebenfalls über DSL kommt (1&1, O2, Congstar, VodafoneDSL)
Dann hast du das gleiche in Blau,Gelb oder Rot.
Melde ein Störung, lass einen Techniker kommen, sollte dieser feststellen, dass nicht die erforderliche Geschwindigkeit am APL ankommt, wird eine Rückabwicklung oder eine dauerhafte monatliche Gutschrift vereinbart.
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der_Lutz
vor einem Jahr
müsste doch ein Anbieterwechsel jederzeit möglich sein?
wie kommt man auf so eine Idee?
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Gelöschter Nutzer
vor einem Jahr
@*PazVizsla* schrieb:
Du kannst jederzeit einen Wechsel zum Ende der MVLZ beantragen.
@Marius AD schrieb:
Das ist ja mal eine aus den Haaren herbeigezogene Aussage.
Vorab: Falls du dich für einen Anbieter entscheiden solltest welcher ebenfalls über DSL kommt (1&1, O2, Congstar, VodafoneDSL)
Dann hast du das gleiche in Blau,Gelb oder Rot.
Melde ein Störung, lass einen Techniker kommen, sollte dieser feststellen, dass nicht die erforderliche Geschwindigkeit am APL ankommt, wird eine Rückabwicklung oder eine dauerhafte monatliche Gutschrift vereinbart.
Hallo @*PazVizsla* und @Marius AD , das beantwortet meine Frage nicht. Gibt es eine Auslösesumme, die ich zahlen müsste?
@der_Lutz schrieb:
wie kommt man auf so eine Idee?
Hallo @der_Lutz , wenn die BNA nichts geändert hat darf die Bandbreite max. 10% unter der zugesicherten Bandbreite liegen.
Grüsse
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falk2010
Antwort
von
Gelöschter Nutzer
vor einem Jahr
das beantwortet meine Frage nicht.
Es fehlt die wichtigste Information:
Wer hat den Anschluss "heruntergestuft?
Wurde ein neuer Vertrag gemacht?
Was steht in deinem jetzigen Vertrag genau?
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der_Lutz
Antwort
von
Gelöschter Nutzer
vor einem Jahr
Hallo @der_Lutz , wenn die BNA nichts geändert hat darf die Bandbreite max. 10% unter der zugesicherten Bandbreite liegen.
Dazu gibt es Bedingungen die man erfüllen muss wie eine Messkampagne und man muss natürlich seinem Vertragspartner die Möglichkeit geben den Mangel zu beheben.
1
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Gelöschter Nutzer
Ludwig II
vor einem Jahr
Da die zugesagten 250 Mbit/s nie erreicht wurden in drei Jahren und von einst 225 Mbit/s auf 200 Mbit/s zurückgestuft wurden müsste doch ein Anbieterwechsel jederzeit möglich sein?
Da hast aber offenbar zugestimmt, und damit die neuen Bedingungen (200 Mbit/s) anerkannt.
Du hättest bei der Zurückstufung tätig werden müssen.
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2 ältere Kommentare laden
RoadrunnerDD
Antwort
von
Ludwig II
vor einem Jahr
das Gesetz ist das recht eindeutig
Genau. Hat er an nicht mindestens 2 von 3 Messtagen jeweils mindestens einmal 90% der vertraglichen Bandbreite erreicht
Bei nem 250 Vertrag sind das 225 MBit/s. Hast du nur ne Syncrate von 200 MBit/s erreichst du also nie die Anforderung des TKG . Nun gut, das ist aber allseits (auch dir) bekannt, daher verstehe ich deinen Einwand grad echt nicht.
PS.: das alles gilt nicht wenn in seinem Vertrag ne 175er Leitung drin steht. Dann ist alles Supi
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falk2010
Antwort
von
Ludwig II
vor einem Jahr
Genau. Hat er an nicht mindestens 2 von 3 Messtagen mindestens .....
Das meinte ich nicht, ich meinte die Mitwirkungspflicht.
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RoadrunnerDD
Antwort
von
Ludwig II
vor einem Jahr
Aso ... 🙈
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Ludwig II
Akzeptierte Lösung
RoadrunnerDD
akzeptiert von
Lichtmast
vor einem Jahr
@Lichtmast
Mit der App Breitbandmessung der BNetzA musst du eine Messkampagne durchführen und das Ergebniss hier
https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/breitbandmessung
hochladen
Theoretisch steht dir dann vom Gesetz her 2 Optionen offen
a) Minderung des monatlichen Entgelds
b) außerordentliche Kündigung
Viel Glück
Edit: allerdings musst du deinem Anbieter die Möglichkeit für eine Entstörung geben und dabei hast du auch eine Mitwirkungspflicht. Sich einfach hinstellen und sagen "ich will kein Techniker, ich will raus aus dem Vertrag" ist nicht möglich
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Kleiner_starker_Kaffee
vor einem Jahr
müsste doch ein Anbieterwechsel jederzeit möglich sein?
Dann führe Messungen durch, wie es die BundesNetzAgentur vorschreibt.
Danach wird sich weisen, was möglich ist.
Wie ist das geregelt
Wie ist das geregelt
So ist das geregelt.
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falk2010
Antwort
von
Kleiner_starker_Kaffee
vor einem Jahr
Dann führe Messungen durch, wie es die BundesNetzAgentur vorschreibt.
Aber doch nicht bevor überhaupt eine Störung gemeldet wurde?
Und wenn der Vertrag seit drei Jahren läuft kann man sowieso jederzeit kündigen.
Vielleicht möchte @Lichtmast nochmal was zum Thema beitragen, danke.
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Kleiner_starker_Kaffee
Antwort
von
Kleiner_starker_Kaffee
vor einem Jahr
Und wenn der Vertrag seit drei Jahren läuft kann man sowieso jederzeit kündigen.
Und wenn der Vertrag seit drei Jahren läuft kann man sowieso jederzeit kündigen.
Wenn die Mindestlaufzeit noch nicht vorbei ist, sind die 3 Jahre nur eine informelle Zeitangabe zur Gesamtdauer der Störungen.
wenn ich meinen MagentaZuhause XL Festnetzvertrag vor dem Ablauf der 24 Monate kündigen will
0
falk2010
Antwort
von
Kleiner_starker_Kaffee
vor einem Jahr
sind die 3 Jahre nur eine informelle Zeitangabe zur Gesamtdauer der Störungen.
Genau, und weil die Leitung seit 3 Jahren gestört ist hat @Lichtmast einen neuen abgeschlossen?
Verstehe ich nicht.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Kleiner_starker_Kaffee
teezeh
vor einem Jahr
Wie ist das geregelt, wenn ich meinen MagentaZuhause XL Festnetzvertrag vor dem Ablauf der 24 Monate kündigen will um zu wechseln?
Das geht nicht.
Da die zugesagten 250 Mbit/s nie erreicht wurden in drei Jahren und von einst 225 Mbit/s auf 200 Mbit/s zurückgestuft wurden müsste doch ein Anbieterwechsel jederzeit möglich sein? Danke.
Es wurden dir bis 250 Mbps zugesagt. Es gibt auch XL mit 175. Deine Werte rechtfertigen jedenfalls keine Sonderkündigung.
Viele Grüße
Thomas
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RoadrunnerDD
Antwort
von
teezeh
vor einem Jahr
Deine Werte rechtfertigen jedenfalls keine Sonderkündigung.
Diese Aussage ist für einen 250er falsch
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falk2010
Antwort
von
teezeh
vor einem Jahr
Werte alleine rechtfertigen nie eine Sonderkündigung.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
teezeh
Smart-und-Clever
vor einem Jahr
Das steht in den aktuellen Produktinfos, hast du andere zu deiner Bestätigung bekommen ?
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der_Lutz
Antwort
von
Smart-und-Clever
vor einem Jahr
Das steht in den aktuellen Produktinfos, hast du andere zu deiner Bestätigung bekommen ?
das TKG formuliert andere Rahmenbedingungen
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Smart-und-Clever
Antwort
von
Smart-und-Clever
vor einem Jahr
wieviel muss den die Telekom bei VDSL 250 liefern lt. TKG ?
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Smart-und-Clever
Gelöschter Nutzer
vor einem Jahr
Da hat hier ja keiner daran schuld, dass das so schwammig geregelt ist in der Grauzone.
Ok, danke an alle für das Feedback.
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falk2010
Antwort
von
Gelöschter Nutzer
vor einem Jahr
Da hat hier ja keiner daran schuld, dass das so schwammig geregelt ist in der Grauzone.
Es ist nicht schwammig, und es gibt auch keine Grauzone.
Welchen Vertrag hast Du genau (250 oder175) seit wann, und wann hast Du die Störung gemeldet?
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Gelöschter Nutzer
Antwort
von
Gelöschter Nutzer
vor einem Jahr
@falk2010 , 250er und Störung ist hier alle viertel Jahre bis monatlich.
Wenn hier in 10 Jahren FTTH ankommt, wer weis, warum nicht auf 5G umsatteln mit einem Vertrag anstatt Zweien.
Die Festnetztelefonie ist defakto derzeitig damit unbrauchbar, wenn es hart auf hart kommt.
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falk2010
Antwort
von
Gelöschter Nutzer
vor einem Jahr
250er und Störung ist hier alle viertel Jahre bis monatlich.
Welche Störung, Komplettausfall?
Da die zugesagten 250 Mbit/s nie erreicht wurden in drei Jahren und von einst 225 Mbit/s auf 200 Mbit/s zurückgestuft wurden
Das wäre ja wieder was anders. Wann hast Du das als Störung gemeldet?
Ist wichtig für die Kündigung.
Seit wann lauft denn der Vertrag?
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Gelöschter Nutzer
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von
Gelöschter Nutzer