Gelöst

Anbieterwechsel vor Ablauf der 24 Monate Vertragslaufzeit?

vor einem Jahr

Hallo,

 

Wie ist das geregelt, wenn ich meinen MagentaZuhause XL Festnetzvertrag vor dem Ablauf der 24 Monate kündigen will um zu wechseln?

 

Da die zugesagten 250 Mbit/s nie erreicht wurden in drei Jahren und von einst 225 Mbit/s auf 200 Mbit/s zurückgestuft wurden müsste doch ein Anbieterwechsel jederzeit möglich sein? Danke.

 

Grüsse

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  • vor einem Jahr

    Lichtmast

    Hallo, Wie ist das geregelt, wenn ich meinen MagentaZuhause XL Festnetzvertrag vor dem Ablauf der 24 Monate kündigen will um zu wechseln? Da die zugesagten 250 Mbit/s nie erreicht wurden in drei Jahren und von einst 225 Mbit/s auf 200 Mbit/s zurückgestuft wurden müsste doch ein Anbieterwechsel jederzeit möglich sein? Danke. Grüsse

    Hallo,

     

    Wie ist das geregelt, wenn ich meinen MagentaZuhause XL Festnetzvertrag vor dem Ablauf der 24 Monate kündigen will um zu wechseln?

     

    Da die zugesagten 250 Mbit/s nie erreicht wurden in drei Jahren und von einst 225 Mbit/s auf 200 Mbit/s zurückgestuft wurden müsste doch ein Anbieterwechsel jederzeit möglich sein? Danke.

     

    Grüsse

    Lichtmast

    Hallo,

     

    Wie ist das geregelt, wenn ich meinen MagentaZuhause XL Festnetzvertrag vor dem Ablauf der 24 Monate kündigen will um zu wechseln?

     

    Da die zugesagten 250 Mbit/s nie erreicht wurden in drei Jahren und von einst 225 Mbit/s auf 200 Mbit/s zurückgestuft wurden müsste doch ein Anbieterwechsel jederzeit möglich sein? Danke.

     

    Grüsse


    Du kannst jederzeit einen Wechsel zum Ende der MVLZ beantragen. 

     

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  • vor einem Jahr

    Lichtmast

    Da die zugesagten 250 Mbit/s nie erreicht wurden in drei Jahren und von einst 225 Mbit/s auf 200 Mbit/s zurückgestuft wurden müsste doch ein Anbieterwechsel jederzeit möglich sein? Danke.

    Da die zugesagten 250 Mbit/s nie erreicht wurden in drei Jahren und von einst 225 Mbit/s auf 200 Mbit/s zurückgestuft wurden müsste doch ein Anbieterwechsel jederzeit möglich sein? Danke.
    Lichtmast
    Da die zugesagten 250 Mbit/s nie erreicht wurden in drei Jahren und von einst 225 Mbit/s auf 200 Mbit/s zurückgestuft wurden müsste doch ein Anbieterwechsel jederzeit möglich sein? Danke.

    Das ist ja mal eine aus den Haaren herbeigezogene Aussage.

    Vorab: Falls du dich für einen Anbieter entscheiden solltest welcher ebenfalls über DSL kommt (1&1, O2, Congstar, VodafoneDSL)
    Dann hast du das gleiche in Blau,Gelb oder Rot.

     

    Melde ein Störung, lass einen Techniker kommen, sollte dieser feststellen, dass nicht die erforderliche Geschwindigkeit am APL ankommt, wird eine Rückabwicklung oder eine dauerhafte monatliche Gutschrift vereinbart.


     

     

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  • vor einem Jahr

    Lichtmast

    müsste doch ein Anbieterwechsel jederzeit möglich sein?

    müsste doch ein Anbieterwechsel jederzeit möglich sein?
    Lichtmast
    müsste doch ein Anbieterwechsel jederzeit möglich sein?

    wie kommt man auf so eine Idee?

    0

  • vor einem Jahr

    @*PazVizsla* schrieb: 

    Du kannst jederzeit einen Wechsel zum Ende der  MVLZ  beantragen.

     

    @Marius AD schrieb:

    Das ist ja mal eine aus den Haaren herbeigezogene Aussage.

    Vorab: Falls du dich für einen Anbieter entscheiden solltest welcher ebenfalls über DSL kommt (1&1, O2, Congstar, VodafoneDSL)
    Dann hast du das gleiche in Blau,Gelb oder Rot.

     

    Melde ein Störung, lass einen Techniker kommen, sollte dieser feststellen, dass nicht die erforderliche Geschwindigkeit am  APL  ankommt, wird eine Rückabwicklung oder eine dauerhafte monatliche Gutschrift vereinbart.

     

    Hallo @*PazVizsla* und @Marius AD , das beantwortet meine Frage nicht. Gibt es eine Auslösesumme, die ich zahlen müsste?

     

    @der_Lutz schrieb:

    wie kommt man auf so eine Idee?

     

    Hallo @der_Lutz , wenn die BNA nichts geändert hat darf die Bandbreite max. 10% unter der zugesicherten Bandbreite liegen.

     

    Grüsse

    2

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Lichtmast

    das beantwortet meine Frage nicht.

    das beantwortet meine Frage nicht.
    Lichtmast
    das beantwortet meine Frage nicht.

    Es fehlt die wichtigste Information:

    Wer hat den Anschluss "heruntergestuft?

    Wurde ein neuer Vertrag gemacht?

    Was steht in deinem jetzigen Vertrag genau?

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Lichtmast

    Hallo @der_Lutz , wenn die BNA nichts geändert hat darf die Bandbreite max. 10% unter der zugesicherten Bandbreite liegen.

    Hallo @der_Lutz , wenn die BNA nichts geändert hat darf die Bandbreite max. 10% unter der zugesicherten Bandbreite liegen.
    Lichtmast
    Hallo @der_Lutz , wenn die BNA nichts geändert hat darf die Bandbreite max. 10% unter der zugesicherten Bandbreite liegen.

    Dazu gibt es Bedingungen die man erfüllen muss wie eine Messkampagne und man muss natürlich seinem Vertragspartner die Möglichkeit geben den Mangel zu beheben. 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    Lichtmast

    Da die zugesagten 250 Mbit/s nie erreicht wurden in drei Jahren und von einst 225 Mbit/s auf 200 Mbit/s zurückgestuft wurden müsste doch ein Anbieterwechsel jederzeit möglich sein?

    Da die zugesagten 250 Mbit/s nie erreicht wurden in drei Jahren und von einst 225 Mbit/s auf 200 Mbit/s zurückgestuft wurden müsste doch ein Anbieterwechsel jederzeit möglich sein?
    Lichtmast
    Da die zugesagten 250 Mbit/s nie erreicht wurden in drei Jahren und von einst 225 Mbit/s auf 200 Mbit/s zurückgestuft wurden müsste doch ein Anbieterwechsel jederzeit möglich sein?

    Da hast aber offenbar zugestimmt, und damit die neuen  Bedingungen (200 Mbit/s) anerkannt.

    Du hättest bei der Zurückstufung tätig werden müssen.

     

    5

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    falk2010

    das Gesetz ist das recht eindeutig

    das Gesetz ist das recht eindeutig
    falk2010
    das Gesetz ist das recht eindeutig

    Genau. Hat er an nicht mindestens 2 von 3 Messtagen jeweils mindestens einmal 90% der vertraglichen Bandbreite erreicht Zwinkernd

    Bei nem 250 Vertrag sind das 225 MBit/s. Hast du nur ne Syncrate von 200 MBit/s erreichst du also nie die Anforderung des TKG . Nun gut, das ist aber allseits (auch dir) bekannt, daher verstehe ich deinen Einwand grad echt nicht.

     

    PS.: das alles gilt nicht wenn in seinem Vertrag ne 175er Leitung drin steht. Dann ist alles Supi Fröhlich

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    RoadrunnerDD

    Genau. Hat er an nicht mindestens 2 von 3 Messtagen mindestens .....

    Genau. Hat er an nicht mindestens 2 von 3 Messtagen mindestens .....
    RoadrunnerDD
    Genau. Hat er an nicht mindestens 2 von 3 Messtagen mindestens .....

    Das meinte ich nicht, ich meinte die Mitwirkungspflicht.

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    @falk2010  schrieb:
    Das meinte ich nicht, ich meinte die Mitwirkungspflicht.

    Aso ... 🙈

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor einem Jahr

    @Lichtmast 

    Mit der App Breitbandmessung der BNetzA musst du eine Messkampagne durchführen und das Ergebniss hier

    https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/breitbandmessung

    hochladen

     

    Theoretisch steht dir dann vom Gesetz her 2 Optionen offen

    a) Minderung des monatlichen Entgelds

    b) außerordentliche Kündigung

     

    Viel Glück

     

    Edit: allerdings musst du deinem Anbieter die Möglichkeit für eine Entstörung geben und dabei hast du auch eine Mitwirkungspflicht. Sich einfach hinstellen und sagen "ich will kein Techniker, ich will raus aus dem Vertrag" ist nicht möglich

    0

  • vor einem Jahr

    Lichtmast

    müsste doch ein Anbieterwechsel jederzeit möglich sein?

    müsste doch ein Anbieterwechsel jederzeit möglich sein?
    Lichtmast
    müsste doch ein Anbieterwechsel jederzeit möglich sein?

    Dann führe Messungen durch, wie es die BundesNetzAgentur vorschreibt.

    Danach wird sich weisen, was möglich ist.

     

    Lichtmast

    Wie ist das geregelt

     

    Wie ist das geregelt

    Lichtmast

     

    Wie ist das geregelt


    So ist das geregelt.

    3

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Espresso doppio

    Dann führe Messungen durch, wie es die BundesNetzAgentur vorschreibt.

    Dann führe Messungen durch, wie es die BundesNetzAgentur vorschreibt.
    Espresso doppio
    Dann führe Messungen durch, wie es die BundesNetzAgentur vorschreibt.

    Aber doch nicht bevor überhaupt eine Störung gemeldet wurde?

    Und wenn der Vertrag seit drei Jahren läuft kann man sowieso jederzeit kündigen.

     

    Vielleicht möchte @Lichtmast nochmal was zum Thema beitragen, danke.

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    falk2010

    Und wenn der Vertrag seit drei Jahren läuft kann man sowieso jederzeit kündigen.

     

    Und wenn der Vertrag seit drei Jahren läuft kann man sowieso jederzeit kündigen.

    falk2010

     

    Und wenn der Vertrag seit drei Jahren läuft kann man sowieso jederzeit kündigen.


    Wenn die Mindestlaufzeit noch nicht vorbei ist, sind die 3 Jahre nur eine informelle  Zeitangabe zur Gesamtdauer der Störungen.

     

     

    Lichtmast

    wenn ich meinen MagentaZuhause XL Festnetzvertrag vor dem Ablauf der 24 Monate kündigen will

    wenn ich meinen MagentaZuhause XL Festnetzvertrag vor dem Ablauf der 24 Monate kündigen will
    Lichtmast
    wenn ich meinen MagentaZuhause XL Festnetzvertrag vor dem Ablauf der 24 Monate kündigen will

     

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Espresso doppio

    sind die 3 Jahre nur eine informelle Zeitangabe zur Gesamtdauer der Störungen.

    sind die 3 Jahre nur eine informelle  Zeitangabe zur Gesamtdauer der Störungen.
    Espresso doppio
    sind die 3 Jahre nur eine informelle  Zeitangabe zur Gesamtdauer der Störungen.

    Genau, und weil die Leitung seit 3 Jahren gestört ist hat @Lichtmast einen neuen abgeschlossen?

    Verstehe ich nicht.

     

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    Lichtmast

    Wie ist das geregelt, wenn ich meinen MagentaZuhause XL Festnetzvertrag vor dem Ablauf der 24 Monate kündigen will um zu wechseln?

    Wie ist das geregelt, wenn ich meinen MagentaZuhause XL Festnetzvertrag vor dem Ablauf der 24 Monate kündigen will um zu wechseln?
    Lichtmast
    Wie ist das geregelt, wenn ich meinen MagentaZuhause XL Festnetzvertrag vor dem Ablauf der 24 Monate kündigen will um zu wechseln?

    Das geht nicht.

     

    Lichtmast

    Da die zugesagten 250 Mbit/s nie erreicht wurden in drei Jahren und von einst 225 Mbit/s auf 200 Mbit/s zurückgestuft wurden müsste doch ein Anbieterwechsel jederzeit möglich sein? Danke.

    Da die zugesagten 250 Mbit/s nie erreicht wurden in drei Jahren und von einst 225 Mbit/s auf 200 Mbit/s zurückgestuft wurden müsste doch ein Anbieterwechsel jederzeit möglich sein? Danke.
    Lichtmast
    Da die zugesagten 250 Mbit/s nie erreicht wurden in drei Jahren und von einst 225 Mbit/s auf 200 Mbit/s zurückgestuft wurden müsste doch ein Anbieterwechsel jederzeit möglich sein? Danke.

    Es wurden dir bis 250 Mbps zugesagt. Es gibt auch XL mit 175. Deine Werte rechtfertigen jedenfalls keine Sonderkündigung.

     

    Viele Grüße

    Thomas

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    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    teezeh

    Deine Werte rechtfertigen jedenfalls keine Sonderkündigung.

    Deine Werte rechtfertigen jedenfalls keine Sonderkündigung.
    teezeh
    Deine Werte rechtfertigen jedenfalls keine Sonderkündigung.

    Diese Aussage ist für einen 250er falsch

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    @teezeh  schrieb:
    Deine Werte rechtfertigen jedenfalls keine Sonderkündigung.

    Werte alleine rechtfertigen nie eine Sonderkündigung.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    SmartundClever_0-1714145908259.png

    Das steht in den aktuellen Produktinfos, hast du andere zu deiner Bestätigung bekommen ?

    2

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Smart-und-Clever

    Das steht in den aktuellen Produktinfos, hast du andere zu deiner Bestätigung bekommen ?

    Das steht in den aktuellen Produktinfos, hast du andere zu deiner Bestätigung bekommen ?
    Smart-und-Clever
    Das steht in den aktuellen Produktinfos, hast du andere zu deiner Bestätigung bekommen ?

    das TKG formuliert andere Rahmenbedingungen

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    wieviel muss den die Telekom bei VDSL 250 liefern lt. TKG ?

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor einem Jahr

    Da hat hier ja keiner daran schuld, dass das so schwammig geregelt ist in der Grauzone.

     

    Ok, danke an alle für das Feedback.

    3

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Lichtmast

    Da hat hier ja keiner daran schuld, dass das so schwammig geregelt ist in der Grauzone.

    Da hat hier ja keiner daran schuld, dass das so schwammig geregelt ist in der Grauzone.
    Lichtmast
    Da hat hier ja keiner daran schuld, dass das so schwammig geregelt ist in der Grauzone.

    Es ist nicht schwammig, und es gibt auch keine Grauzone.

    Welchen Vertrag hast Du genau (250 oder175) seit wann,  und wann hast Du die Störung gemeldet?

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    @falk2010 , 250er und Störung ist hier alle viertel Jahre bis monatlich.

     

    Wenn hier in 10 Jahren FTTH ankommt, wer weis, warum nicht auf 5G umsatteln mit einem Vertrag anstatt Zweien.

    Die Festnetztelefonie ist defakto derzeitig damit unbrauchbar, wenn es hart auf hart kommt.

    Antwort

    von

    vor einem Jahr

    Lichtmast

    250er und Störung ist hier alle viertel Jahre bis monatlich.

    250er und Störung ist hier alle viertel Jahre bis monatlich.
    Lichtmast
    250er und Störung ist hier alle viertel Jahre bis monatlich.

    Welche Störung, Komplettausfall?

     

    Lichtmast

    Da die zugesagten 250 Mbit/s nie erreicht wurden in drei Jahren und von einst 225 Mbit/s auf 200 Mbit/s zurückgestuft wurden

    Da die zugesagten 250 Mbit/s nie erreicht wurden in drei Jahren und von einst 225 Mbit/s auf 200 Mbit/s zurückgestuft wurden
    Lichtmast
    Da die zugesagten 250 Mbit/s nie erreicht wurden in drei Jahren und von einst 225 Mbit/s auf 200 Mbit/s zurückgestuft wurden

    Das wäre ja wieder was anders. Wann hast Du das als Störung gemeldet?

    Ist wichtig für die Kündigung.

    Seit wann lauft denn der Vertrag?

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

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