Angeblich "Computerhilfe S" beauftragt

vor 6 Jahren

Guten Tag liebe Gemeinde und Telekom!

 

Ich soll eine "Computerhilfe S" mit einer Laufzeit von 2 Jahren gebucht haben, über die ich nichts weis. Zudem habe ich keinen PC und Soll auch eine Bestätigung per Email erhalten haben. Ich Rentner und bekomme normalerweise alles per Papierpost.

 

Da ich leider erst zwei überhöhten Abbuchgung gemerkt habe dass da was nicht stimmen kann, habe ich mich darum bemüht. Die Telekom beharrt darauf nicht vom Vertrag abzurücken. Ich möchte von der Telekom einen Nachweis dass ich sowas mündlich oder schriftlich in Aftrag gegeben habe. 


Ich bitte Sie den Vertrag zu anulieren! 

 

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  • Community Guide

    vor 6 Jahren

    Hallo @ihsan-hoekelekli,

    ich nehme mal stark an, dass du vor kurzem mal eine Störung bei der Telekom gemeldet hast oder eine technische Frage hattest und deshalb beim Kundenservice angerufen hast... dieser bucht dann gerne mal die Computerhilfe ein.

     

    Für jeden Auftrag bekommt der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung... sollte bei deinem Vertrag eine E-Mail im System hinterlegt sein, so gehen jegliche Vertragsdaten an diese E-Mail (ggf. auch mal im Spam-Ordner schauen).

     

    Damit man dir hier versuchen kann weiterzuhelfen, müsstest du einmal deine Daten in deinem Profil hinterlegen (Link zum Profil in meiner Signatur, unter meiner Nachricht) und hier anschließend kurz bescheid geben, dann kann ich jemanden vom Telekom-hilft Team rufen Fröhlich

     

    2

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren


    @ihsan-hoekelekli  schrieb:

    Ich habe meine Kundennummer in meinem Profil nun hinterlegt.

    Sie dürften nun meine Daten einsehen können.


    Vielen Dank, dann ein wenig Geduld bis sich jemand vom @Telekom hilft Team (z.B. @Claudia Bö. :-)) meldet!

  • Telekom hilft Team

    vor 6 Jahren

    Hallo @ihsan-hoekelekli,

    herzlich willkommen in unserer Telekom hilft Community.
    Wie ich gesehen habe, wurde ja bereits eine Lösung von den Kollegen der Hotline gefunden.

    Viele Grüße
    Claudia Bö.

    11

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren


    @Gelöschter Nutzer  schrieb:

    Durch die Aktivierung der Simcard wurde der Vertrag wirksam, egal ob AB oder nicht.


    Das sehe ich genauso.

    Die Widerrufsfrist läuft aber erst ab Zugang der Widerrufsbelehrung. Und die kommt vermutlich zusammen mit der AB. Sprich Deinen Widerrufsfrist läuft erst Tage NACH Aktivierung der SIM los. (Genauer gesagt - wenn die Widerrufsbelehrung nach einem Jahr oder so noch nicht da ist, dann läuft auch das Widerrufsrecht aus)

  • Community Guide

    vor 6 Jahren


    @ihsan-hoekelekli  schrieb:

    Zudem habe ich keinen PC und Soll auch eine Bestätigung per Email erhalten haben.


    Hast Du den Internetzugang nur weil Du über DSL Fernsehen empfangen willst?

     

    Warum gab es denn überhaupt ein Telefonat, worum ging es dabei?

    (Mein Eindruck aus eigener Erfahrung ist der, dass die Hotline wenn sie nicht mehr weiter weiß u.U. den Kunden aus der Leitung haben möchte und das dann möglicherweise in Richtung Computerhilfe schieben will)

    4

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    @ihsan-hoekelekli

    Danke für das liebe Gespräch und dass wir alles telefonisch klären konnten.

    Auch hier nochmal der Hinweis, andere User wegen dem Thema nicht mehr zu kontaktieren.

    Sollte in Zukunft etwas sein, melde dich einfach hier.

    Hab ein schönes Wochenende.

    Liebe Grüße, Steffi B.

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