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Anschlussübernahme im Sterbefall - ohne Erbschein möglich?

6 years ago

Sehr geehrtes Telekom Team, liebe Community.

 

wir hatten leider einen unerwarteten Sterbefall des Anschlussinhabers ( Vater ). Nun will meine Frau ( Tochter ) den Anschluss in dem Haus übernehmen.

Soweit eigentlich kein größeres Problem, dafür gibt es ja ein Formular der Telekom. Also ausgefüllt und mit Sterbeurkunde an die Telekom gesendet.

Die Telekom beharrt nun darauf das unbedingt ein Erbschein nötig sei ( Bereits 4x Email Kontakt durchlaufen )

Wir wollen aber keinen Erbschein beantragen da die Erbfolge bei uns absolut klar ist und es keinen Grund gibt einen zu beantragen.

Auch rein rechtlich benötigt man heutzutage nicht zwingend einen Erbschein. Selbst Banken kooperieren hier teilweise ohne Erbschein.

Nun müssten wir die kosten für einen Erbschein nur wegen der unflexibilität der Telekom extra für diese aufbringen.

Die "Information" das in einem Sterbefall eine Anschlussübernahme ganz unbürokratisch erfolgen kann scheint wohl nicht ganz korrekt.

 

Ich verstehe auch das die Kollegen von der Telekom das Dokument für das System benötigen. Aber hier muss es doch noch einen anderen Weg geben ohne.

 

Langsam glauben wir die Telekom will uns einfach nur einen neuen Vertrag aufdrängen.

Wir wollen aber Rufnummer behalten und alte Emaildaten weiterhin vom Emailcenter wie gehabt abrufen können.

 

Was sollen wir tun?

 

Vielen Dank

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Philipp

2700

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    • 6 years ago

      Normalerweise genügt eine Kopie der Sterbeurkunde und Darstellung des Sachverhalts.

      Wir haben >15 Monate auf den Erbschein gewartet.

       

      Sollte Grundbesitz im Spiel sein: das Grundbuchamt will einen Erbschein.

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      6 years ago

      Das ist eine Regelung der Telekom, daher kann das nicht zitiert werden. 

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      6 years ago

      Die Telekom behauptet auf ihrer Hompage

       

      https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/kuendigung/uebernahme-eines-anschlusses-im-todesfall?samChecked=true

       

       

      eine Übernahme ist möglich, wenn Sie Erbe sind und eines der folgenden Dokument vorlegen können:

      • Sterbeurkunde
      • Testament
      • Erbschein

      Warum steht sie dann nicht zu ihren Wort ?

       

       

       

       

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      6 years ago

      Habe ans Team eskaliert.

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    • 6 years ago

      Guten Morgen@Philipp F, willkommen bei uns.

      Als erstes möchte ich Ihnen und Ihrer Frau mein Beileid ausdrücken. Gerne würde ich mir hier den Sachverhalt im Detail anschauen. Damit ich hier loslegen kann, benötige ich einmal die Kundendaten um die es geht. Bitte hinterlegen Sie diese bitte in Ihrem Profil. Dann melde ich mich gerne und wir können alles in Ruhe besprechen.

      Viele Grüße
      Heike B.

      1

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      6 years ago

      Habe die Kundennummer hinterlegt.

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    • 6 years ago

      Hallo @PhilippF.

      vielen Dank für die Rückmeldung. Ich habe mir alles genauer angeschaut und möchte mich gerne bei unserer Fachabteilung erkundigen. Sobald ich eine Antwort habe, melde ich mich zurück.

      Viele Grüße Türkan Ü.

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      6 years ago

      Hallo @PhilippF. da bin ich wieder. Es ist wirklich so, dass wir ohne Notarurkunde oder Erbschein den Vertrag nicht übertragen dürfen. Wir brauchen einen Nachweis, dass die Tochter auch Erbin ist. Wenn diese Unterlagen nicht vorhanden sind, kann sie die Rufnummer übernehmen, wenn sie per erweiterte Meldebescheinigung nachweisen kann, dass sie die letzten 12 Monate am Standort gewohnt hat. Allerdings muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Der Vertrag des Vaters wird anhand der Sterbeurkunde gekündigt. Für die Kündigung wäre Sterbeurkunde ausreichend.

      Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung und gerne rufe ich auch zurück.

      Viele Grüße Türkan Ü.

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