Anschluss Speere Ip
2 years ago
Guten Abend,
Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Jeder Berater sagt am Telefon leider immer etwas anderes, kann keine klare Aussage treffen, was mich total verunsichert.
Ich bin umgezogen und habe meinen Vertrag zuvor fristgerecht gekündigt. Der Vertrag läuft noch bis Ende Februar. Meine "Sonderkündigung" wurde leider nicht akzeptiert.
Ich habe eine "Anschluss Sperre IP" beauftragt, die ich jetzt aber rückgängig machen wollte, damit mein Nachmieter mein Internet nutzen kann.
Nun kann mir niemand am Telefon eine klare Ausage geben, ob die Sperre nun rückgängig gemacht wurde oder nicht. Kann mir jemand von der Telekom helfen? Ich hätte gerne etwas schriftliches.
MfG
Julia
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2 years ago
@Gelöschter Nutzer frag halt deinen Nachmieter ob er ins Internet kommt,
1
Answer
from
2 years ago
Der Nachmieter ist noch nicht umgezogen, muss aber bei Umzug direkt das Internet nutzen können, da er viel von zu Hause arbeitet. Deswegen brauche ich die Gewissheit, dass Anschluss Sperre wieder rückgängig gemacht wurde.
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from
2 years ago
Mit Aufhebung der Kündigung, wird die Sperre rausgenommen.
Bedenke aber, das du deinen nachmieter vertrauen musst. Du bist derjenige, der haften muss, wenn er Unfug im Internet macht.
6
Answer
from
2 years ago
warum schreibst du sowas?
Zuvorderst: Weil es wahr ist. In dem Lichte weiß ich dann auch nicht, was meine Qualifikation für eine Rolle spielt, es handelt sich um Informationen, die jedermann zugänglich und damit auch für jeden zu überprüfen sind. Aber wenn du die Frage beantwortet haben willst: Ich bin jemand mit zwei juristischen Staatsexamen, derzeit aber kein klassischer Rechtsanwalt im Sinne von "Jemand zu dem der TE gehen würde, um sein Recht zu bekommen".
Ich frage mich zudem, wieso du diese Frage nicht auch dem geschätzten kugic stellst, der stellte schließlich die erste Behauptung mit juristischem Anspruch auf.
Edit: Der TE, der offensichtlich nicht wirklich auf der Suche nach Hilfe war.^^
Answer
from
2 years ago
Störerhaftung gibt es (im Moment) nicht mehr. Der TE würde Post bekommen, ja. Wenn er aber glaubhaft machen kann, dass er es nicht wahr, der den Anschluss nutzte, dann ist er auch aus der Haftung raus.
Störerhaftung gibt es (im Moment) nicht mehr. Der TE würde Post bekommen, ja. Wenn er aber glaubhaft machen kann, dass er es nicht wahr, der den Anschluss nutzte, dann ist er auch aus der Haftung raus.
Es wäre mir neu, dass der §1004 BGB aufgehoben wurde.
Answer
from
2 years ago
dass der §1004 BGB aufgehoben wurde.
Ich denke, der Inhalt der Aussage wurde aus dem Kontext ersichtlich. Gemeint war die Störerhaftung für Zugangsbetreiber. Eine solche, im geschilderten Zusammenhang haftungsbegründende, Störerhaftung gibt es seit 2017 nicht mehr. Natürlich wurde der nicht aufgehoben. Der gilt schließlich nicht nur für Internetanschlüsse.
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