Gelöst
Anschlussgebühr
vor 4 Jahren
Hallo zusammen,
meinen Vertrag habe ich fristgerecht heute gekündigt und einen neuen Vertrag der Telekom (Nun Young Tarif) bereits abgeschlossen. Da der Anschluss vorher schon auf meinen Namen ausgestellt war, ist eine Anschlussgebühr von 69,99€ meines Erachtens nicht notwendig. Diese Gebühr ist auf der Auftragsbestätigung noch berücksichtigt worden. Ich freue mich auf Rückmeldungen.
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vor 4 Jahren
Hallo @robin-w95,
wenn der Anschluss gekündigt worden ist und du nicht gewechselt bist ist die Anschlussgebühr schon noch zu bezahlen, wäre beim Wechsel anders gewesen...
8
Antwort
von
vor 4 Jahren
die Kündigung wird am 4.2 ausgeführt, nur fürchte ich dass am 4.2 der neue Vertrag nicht aktiv wird.
Die,Buchung könnte auf einen Fehler laufen, da aktuell die Leitung belegt ist.
Dies wird sich erst am 4.2 ändern, also kann auch erst ab dem Datum eine FreieLeitung gefunden werden,
Nimmt man die normalen Vorlaufzeiten, kann es passieren dass du 1-2 Wochen ohne internet bist.
Antwort
von
vor 4 Jahren
Was für ein Datum soll ich hier denn eintragen? Der Vertrag geht bis zum 04.02.2021 und die Kündigung muss bis zum 04.01.2021 eingegangen sein. Den 03.01 einzutragen war demnach falsch nehme ich an? Komisch, dass ich keine Fehlermeldung erhalten habe, sondern in 2-3 Werktagen per Post die Kündigungsbestätigung erhalten soll.
Sonst fülle ich das Formular erneut aus mit den richtigen Daten. Wie kann ich es denn dann vermeiden, dass ich 1-2 Wochen ohne Internet bin...
Antwort
von
vor 4 Jahren
das Datum 4.2 ist schon richtig, ein früheres geht nicht - nur später.
An dem von mir beschriebenen Problem lässt sich nichts ändern,
Es kann sein, dass ein nahtloser Übergang nicht funktioniert.
Musst du halt versuchen
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
@robin-w95
Neuanschluss und Umzug haben eine "Pauschale" von ca. 70 Euro
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Anschlussgebühr fällt bei Neuabschluss halt an.
3
Antwort
von
vor 4 Jahren
@robin-w95Die Telekom erachtet es aber als notwendig. Du hast den alten Tarif gekündigt und einen neuen abgeschlossen. Also muss die ganze Schaltarbeit erneut anlaufen. Klingt komisch, ist aber so.
Antwort
von
vor 4 Jahren
Antwort
von
vor 4 Jahren
@Steffen L.Selbst schon gemerkt
hihihihi
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
. . . . . Diese Gebühr ist auf der Auftragsbestätigung noch berücksichtigt worden. . . . .
Schau einfach auf der Auftragbestätigung auf die Seite "Widerruf", dann weißt du was du zu tun hast, wenn du mit dem Inhalt der Auftragbestätigung nicht einverstanden bist.
Ansonsten wird sie Rechtskräftig.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
das Datum 4.2 ist schon richtig, ein früheres geht nicht - nur später.
An dem von mir beschriebenen Problem lässt sich nichts ändern,
Es kann sein, dass ein nahtloser Übergang nicht funktioniert.
Musst du halt versuchen
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von