Gelöst
Anschlussübernahme im Sterbefall - ohne Erbschein möglich?
vor 6 Jahren
Sehr geehrtes Telekom Team, liebe Community.
wir hatten leider einen unerwarteten Sterbefall des Anschlussinhabers ( Vater ). Nun will meine Frau ( Tochter ) den Anschluss in dem Haus übernehmen.
Soweit eigentlich kein größeres Problem, dafür gibt es ja ein Formular der Telekom. Also ausgefüllt und mit Sterbeurkunde an die Telekom gesendet.
Die Telekom beharrt nun darauf das unbedingt ein Erbschein nötig sei ( Bereits 4x Email Kontakt durchlaufen )
Wir wollen aber keinen Erbschein beantragen da die Erbfolge bei uns absolut klar ist und es keinen Grund gibt einen zu beantragen.
Auch rein rechtlich benötigt man heutzutage nicht zwingend einen Erbschein. Selbst Banken kooperieren hier teilweise ohne Erbschein.
Nun müssten wir die kosten für einen Erbschein nur wegen der unflexibilität der Telekom extra für diese aufbringen.
Die "Information" das in einem Sterbefall eine Anschlussübernahme ganz unbürokratisch erfolgen kann scheint wohl nicht ganz korrekt.
Ich verstehe auch das die Kollegen von der Telekom das Dokument für das System benötigen. Aber hier muss es doch noch einen anderen Weg geben ohne.
Langsam glauben wir die Telekom will uns einfach nur einen neuen Vertrag aufdrängen.
Wir wollen aber Rufnummer behalten und alte Emaildaten weiterhin vom Emailcenter wie gehabt abrufen können.
Was sollen wir tun?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Philipp
2701
11
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
144
0
3
vor 5 Jahren
305
0
3
vor 6 Jahren
Normalerweise genügt eine Kopie der Sterbeurkunde und Darstellung des Sachverhalts.
Wir haben >15 Monate auf den Erbschein gewartet.
Sollte Grundbesitz im Spiel sein: das Grundbuchamt will einen Erbschein.
6
Antwort
von
vor 6 Jahren
Kopie der Sterbeurkunde hat die Telekom.
Vielleicht ist auch das Problem das ich das für meine Frau klären möchte und nicht sie als erbe direkt mit der Telekom kommuniziert?
Ich weiss es nicht...
Sie hat genug mit der trauer zu tun, da will man Arbeit abnehmen...
Grundbesitz ist nicht im Spiel.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Normalerweise genügt eine Kopie der Sterbeurkunde und Darstellung des Sachverhalts.
Normalerweise genügt eine Kopie der Sterbeurkunde und Darstellung des Sachverhalts.
Nein, tut sie in dem Fall nicht.
@PhilippF. Auch wenn das wie Gängelung aussieht, gibt es für diese Fälle klare Regelungen. Alte Rufnummern werden zB nicht mehr vergeben und können nur noch in Sonderfällen übertragen werden. Da diese Übertragungen auch vor der BNA Bestand haben müssen, muss ein Erbschein vorgelegt werden. Dann kann auch der Tarif beibehalten werden und es fallen keine neuen Bereitstellungskosten an.
Antwort
von
vor 6 Jahren
@Andreas__In den meisten Erbfaellen wird überhaupt kein Erbschein ausgestellt bzw. beantragt, zumal das richtiges Geld kostet....
Kannst Du dieses Erfordernis zitieren (Gesetz, AGB..)
Kündigen ja, übernehmen nein!?
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
Guten Morgen@Philipp F, willkommen bei uns.
Als erstes möchte ich Ihnen und Ihrer Frau mein Beileid ausdrücken. Gerne würde ich mir hier den Sachverhalt im Detail anschauen. Damit ich hier loslegen kann, benötige ich einmal die Kundendaten um die es geht. Bitte hinterlegen Sie diese bitte in Ihrem Profil. Dann melde ich mich gerne und wir können alles in Ruhe besprechen.
Viele Grüße
Heike B.
1
Antwort
von
vor 6 Jahren
Habe die Kundennummer hinterlegt.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
vielen Dank für die Rückmeldung. Ich habe mir alles genauer angeschaut und möchte mich gerne bei unserer Fachabteilung erkundigen. Sobald ich eine Antwort habe, melde ich mich zurück.
Viele Grüße Türkan Ü.
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung und gerne rufe ich auch zurück.
Viele Grüße Türkan Ü.
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von