APL für alle an meiner Hauswand. Muß ich das dulden?
vor 5 Jahren
Hallo,
Ich habe ein Reihenmittelhaus Bj 1930/31 erworben. Mein Haus und die Nachbarhäuser (8 Stk.) gelten als ein Bauwerk. Mein Haus steht so ziemlich in der Mitte und auf der Rückseite befindet sich in ca. 3m Höhe der APL . Über den APL werden auch die Nachbarhäuser mit versorgt und die Kabel laufen aufputz an meiner, und natürlich auch den anderen Wänden lang. Ich möchten den APL verlegen lassen allerdings soll ich vorher die Kostenübernahme bestätigen die sich auf 1500-2000€ belaufen kann, bzw. soll. Frage: muß ich den APL an meiner Hauswand überhaupt dulden? Es gibt im Grundbuch keinen Eintrag dazu.
Schon mal Dank für die Antworten.
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Lerni
vor 5 Jahren
Hallo @ISc
in dieser Community helfen in erster Linie User anderen Usern bei Fragen und Problemen. Wir als "Externe" haben keinen Zugriff auf Kundendaten.
Solltest Du Dein Profil noch nicht befüllt haben, so hole das bitte hier:
Link zum persönlichen Profil
noch nach. Das kann nur von den internen Mitarbeitern gelesen werden.
Gruss -LERNI-
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Kugic
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von
Lerni
vor 5 Jahren
Diese überträgt sich stillschweigend an alle Käufer eines Grundstückes für das diese ausgestellt wurde.
Und ja. Das musst du dulden.
Den es ist nicht dein APL , sondern er Gehört der Telekom. Sie kann damit Kunden versorgen wie sie möchte.
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Uneingeloggter Nutzer
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von
Lerni
aluny
vor 5 Jahren
Hallo @ISc
Als der APL gebaut wurde, muss der Hauseigentümer ja zugestimmt haben und es gibt dazu sicher eine Grundstückseigentümererklärung, ohne die der APL nicht gebaut worden wäre.
Jetzt ist halt die Frage, warst Du beim Bau Eigentümer oder hat das ein Vorbesitzer gemacht.
Im 2. Fall hast Du die Eigentümererklärung automatisch beim Hauskauf mit übernommen.
Sprich, wenn der APL versetzt werden soll, muss der Hauseigentümer (Du) auch dafür aufkommen.
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Uneingeloggter Nutzer
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von
aluny
der_Lutz
vor 5 Jahren
@ISc
Du kannst natürlich auch die GEE kündigen, dann muss die Telekom ihre Einrichtungen demontieren hat allerdings dafür ein Jahr Zeit und natürlich haben dann deine Nachbarn und auch du keinen Anschluss mehr.
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Kugic
Antwort
von
der_Lutz
vor 5 Jahren
Die Kündigung kann erst ausgesprochen werden, wenn es keinen aktiven Teilnehmer mehr auf dem APL gibt. Vorher ist die Einrichtung nicht kündbar
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
der_Lutz
Anonymous User
vor 5 Jahren
Auf den Fotos ist nur ein APL zu erkennen.
Der andere Kasten ist ein Zwischenverteiler.
Dieser müßte auch ein Elektriker verlegen dürfen. (Bin mir da aber nicht sicher)
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Uneingeloggter Nutzer
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von
Anonymous User
Buster01
vor 5 Jahren
und auf der Rückseite befindet sich in ca. 3m Höhe der APL .
und auf der Rückseite befindet sich in ca. 3m Höhe der APL .
Also als erstes gibt es für das Gebäude eine GEE
(ohne diese wird erst gar kein APL montiert),
muß jetzt der APL (Bild IMG_20200422_182214953_HDR) versetzt werden
oder die Verteilerdose (Bild IMG_20200422_182155921_HDR.jpg) ?
Und jetzt wird es richtig kompliziert;
für das Bauwerk gibt es eine GEE ,
das Bauwerk wurde in 8 Teileinheiten geteilt und veräussert.
Wer übernimmt dann die GEE ?
Jetzt müßen die Fach- Teamies ran,
weil jetzt bin ich raus,
Die Verteilerdose gehört zum Gebäude, die Endleitungen sind Eigentümer-Sache,
aber muß der Eigentümer, Leitungen kostenpflichtig verlegen die nicht zu seinem Eigentum gehören?
Am besten wäre jede Teileinheit beantragt einen eigenen APL
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ellbogen
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von
Buster01
vor 5 Jahren
.......Bezug: Poststrukturgesetz BGBl I 1989 Nr. 25 S. 1026 (s. GESTA 11. WP K01, Abschlußband S. 557); verfassungsrechtliche Grundlagen der Neuordnung des Postwesens.......
Naja.
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Uneingeloggter Nutzer
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von
Buster01
Katja M.
Telekom hilft Team
vor 5 Jahren
schön sieht das wirklich nicht aus. Ich beschlaue mich da gerne mal für dich. Sei doch so nett und hinterlege deine Daten in deinem Profil. Wie das geht, hat @Lerni dir schon geschrieben.
Ich freue mich dann über eine kurze Rückmeldung.
Viele Grüße
Katja M.
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Uneingeloggter Nutzer
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von
Katja M.
ISc
vor 5 Jahren
Also viel weiter bin ich hier noch nicht gekommen. Ich weiß jetzt das es um den Verteiler geht und nicht um den APL . Eine GEE habe ich auch nicht vorliegen und muß ich wohl beim Bauherren anfragen. Letzter war die Wohnungsbaugenossenschaft Kleefeld-Buchholz und die hat die Reihenhäuser, die als ein Bauwerk definiert sind, 1930/31 bauen lassen, vermietet, und später in den 80ern angefangen die Reihenhäuser einzeln zu veräußern. Das letzte wurde 2019 verkauft. Ich möchte nun den Verteiler und die damit verbundenen Leitungen von der Hauswand entfernt haben weil hier ein Anbau mit Dachterasse errichtet werden soll. Ich habe also eine erneute Anfrage diesbezüglich an die T-Kom gestellt( das erste Ticket hat sich ja erledigt weil es nicht der APL ist). Der nette Mitarbeiter hat alles aufgenommen und man wollte mir eine neue Ticketnummer zukommen lassen. Ist jetzt auch wieder 4 Tage her und nix kommt.
Ich habe also mit den Bauarbeiten begonnen und es kam wie es kommen mußte. Die Leitungen an der Hauswand mußten etwas bewegt werden und seit gestern 16:00 hat mein Nachbar kein Internet und Telefon mehr.
Jetzt das nächste Problem: Mein Nachbar ist kein Telekomkunde mehr. Wer muß jetzt bei wem die Störung melden?
Ich habe natürlich schon versucht das bei der Telekom zu melden aber das gestaltet sich extrem schwierig. Nachdem ich dem vierten Mitarbeiter die Geschichte erzählt habe(wurde im weiter verwiesen weil man ja nicht zuständig sei) kam irgendwann die Antwort man sei nicht zuständig weil der Geschädigte ja kein Kunde der Telekom sei und er solle den Schaden seinem Anbieter melden.
Also wie den jetzt?
ISc.
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ellbogen
Antwort
von
ISc
vor 4 Jahren
Um die anderen Kabel müssen sich die andren Eigentümer kümmern bzw. die Telekom.
Für die Nutzung des APL durch Dritte, dürfen @ISc keine Kosten entstehen.
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von
ISc
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von
ISc