Gelöst

Aufgabe Zweitwohnung

vor 3 Jahren

Ich gebe meinen Zweitwohnsitz auf, an meinem Erstwohnsitz habe ich einen bestehenden Telekom Festnetzvertrag.

Der Vertrag am Zweitwohnsitz (MagentaZuhause XL) läuft bis 02.03.2023.

Je nachdem wie schnell der Vermieter einen Nachmieter findet, wird die Wohnung ab 01.08 neu vermietet.

 

Jetzt meine Frage:

Gibt es eine Möglichkeit, den Vertrag ordentlich zu kündigen und die Leitung für den Nachmieter "sofort" freizugeben? Es handelt sich um einen Glasfaseranschluß, bei dem die Faser in der Wohnung endet.

Es geht mir nicht um ein Sonderkündigungsrecht, sondern nur darum das der Nachmieter ohne Wartezeit einen eigenen Anschluß bekommt.

 

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 3 Jahren

    kann ich den Umzug auch selber online beantragen,

    kann ich den Umzug auch selber online beantragen,
    kann ich den Umzug auch selber online beantragen,

    Nein, das sieht die Telekom nicht vor.

    Abfrage nur telefonisch über die Hotline mit Angabe „Umzug mit bestehendem Anschluss nach TKG “.

    Dann wirds ofort geprüft ob möglich und wenn nicht, das Recht der „Sonderkündigung“ zugestanden @Gelöschter Nutzer 

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 3 Jahren

    Nein, das sieht die Telekom nicht vor. Abfrage nur telefonisch über die Hotline mit Angabe „Umzug mit bestehendem Anschluss nach TKG “. Dann wirds ofort geprüft ob möglich und wenn nicht, das Recht der „Sonderkündigung“ zugestanden

    Nein, das sieht die Telekom nicht vor.

    Abfrage nur telefonisch über die Hotline mit Angabe „Umzug mit bestehendem Anschluss nach TKG “.

    Dann wirds ofort geprüft ob möglich und wenn nicht, das Recht der „Sonderkündigung“ zugestanden

    Nein, das sieht die Telekom nicht vor.

    Abfrage nur telefonisch über die Hotline mit Angabe „Umzug mit bestehendem Anschluss nach TKG “.

    Dann wirds ofort geprüft ob möglich und wenn nicht, das Recht der „Sonderkündigung“ zugestanden


    Ok, alles klar.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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