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Gelöst
Sonderkündigung wegen Aufgabe Zweitwohnung
vor 7 Jahren
Aus beruflichen Gründen hatte ich für 2,5 Jahre eine Zweitwohnung. Dort hatten ich - wie zu Hause - einen Anschluss bei der Telekom angemeldet. Aufgrund des Anratens der Hotline wurde dieser seinerzeit als Zweitanschluss unter der bestehenden Kundennummer des Hauptwohnsitzes erstellt.
Nun bin ich beruflich wieder zurück zum Hauptwohnsitz gezogen und wollte folglich den Anschluss zum 31.12.17 kündigen. Wie schon in anderen Fällen hier im Forum geschildert sollen wir nun aber 8 Monate, bis zum Ende der Vertragslaufzeit, weiter für eine Anschluss zahlen den wir nicht nutzen können. Das finde ich schon sehr bemerkenswert! Wir sind seit 20 Jahre Kunden bei der Telekom und hatten noch nie groß Theater. Aber nun sind wir ziemlich genervt. Wir habe überhaupt kein Verständnis für die Haltung der Telekom und wir haben auch starke Zweifel, dass die Klausel in den AGB, die ein außerordentliches Kündigungsrecht bei einem Zweitwohnsitz ausschließt, überhaupt wirksam ist. Es stellt schließlich eine unangemessene Benachteiligung von uns als Vertragspartner da. Der Kunde soll seinen Teil des Vertrages erfüllen, nämlich artig seine Rechnung bezahlen und bekommt dafür keine Gegenleistung. Wurde der Teil der AGB schon einmal rechtlich geprüft? Da wir ja offensichtlich nicht die einzigen mit diesem Problem sind wird doch bestimmt jemand schon den Rechtsweg beschritten haben?! Wir wäre für Information dankbar, bevor wir eine rechtliche Prüfung veranlassen.
Vielen Dank!
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Akzeptierte Lösung
Stefan
Community Guide
akzeptiert von
Bernd M.
vor 7 Jahren
Du hast einen Vertrag mit der Telekom welcher eine gewisse Laufzeit hat.
diesen hast Du zu erfüllen. Es ist doch nicht die Schuld der Telekom, dass du diesen vorzeitig beenden möchtest.
Bei einem Umzug gibt es im TKG einen entsprechenden Paragraphen der dir ein Sonderkündigungsrecht einräumt.
Einen solchen gibt es für ein einseitige Beendigung wegen aufgabe des zweiwohnsitzes nicht.
Du kannst natürlich folgendes versuchen, melde einen Umzug mit dem Anschluss zum Hauptwohnsitz nach TKG 46.
wenn die Telekom dies nicht kann, dann hast du ein Sonderkündigungsrecht und bist Ende März raus, sofern du dich eilst und den Umzug sowie
ersatzweise Kündigungbei der Telekom eingeht.
Kann sie es, dann läuft der Vertrag bis zum Ende halt weiter und du hast zwei am gleichen Ort.
In dem Fall kostet es dich aber die Umzugspauschale von 69€ zusätzlich.
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