Gelöst
Auftragsbestätigung bekommen aber doch wohl abgelehnt
vor 3 Jahren
Habe ein Online Bestellung am 14.03. Magentaeins Bestellung zu mein Festnetz Vertrag gemacht. Auftragsbestätigung per Email 15.03 bekommen.
17.03 Chat sagte mir das es abgelehnt wurde trotz Auftragsbestätigung ? Bitte um kurze Abhilfe
Danke
2800
21
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
Gelöst
426
0
3
vor 3 Jahren
1010
0
1
275
0
4
vor 3 Jahren
Hallo @verenaschemme
Herzlich willkommen in der Community.
Ggf kann dein Tarif aufgrund des vollen Querkabels oder mangels an VDSL Ports nicht geschaltet werden.Edit:
Überlesen.. Geht um zusätzlich mobilfunk zum bestehen Festhetz
0
vor 3 Jahren
Hallo @verenaschemme
vielen Dank für deinen Beitrag hier in der Community!
Verstehe ich das richtig, du hast derzeit schon einen Festnetzanschluss (geändert) bei der Telekom und du wolltest nun einen Mobilfunkvertrag hinzubuchen und beide Verträge dann mit dem M1-Vorteil kombinieren?
2
Antwort
von
vor 3 Jahren
Handyvertrag bei der Telekom und du wolltest nun einen Mobilfunkvertrag
@MP0602
Unterschiede Handyvertrag ./.Mobilfunkvertrag?
Antwort
von
vor 3 Jahren
@MG0602 Unterschiede Handyvertrag ./.Mobilfunkvertrag?
@MG0602
Unterschiede Handyvertrag ./.Mobilfunkvertrag?
Ohoh, es ist schon zu spät😂 Meinte FN-Anschluss. Danke
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Ich habe zu mein bestehenden Festnetz Vertrag ein Mobiliar Tarif mit Handy bestellt. Mich wundert es nur trotz Auftragsbestätigung abgelehnt.
12
Antwort
von
vor 3 Jahren
@verenaschemme
Ich darf hier keine Gründe öffentlich nennen.
Wenn Sie nochmal sprechen möchten, tragen Sie mir gern eine mobile Rückrufnummer in Ihrem Profil ein.
Profildaten
Ändern kann ich an der Ablehnung jedoch nichts.
Liebe Grüße
Mandy S.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hey,
auch wenn der Fall "gelöst" wurde,muß ich da trotzdem aus Interesse nachfragen.
der Kunde hat eine Auftragsbestätigung bekommen und somit hat der Vertragspartner Telekom den Vertrag nachweislich angenommen.
für mich stellt sich jetzt die Frage ob nach geltendem Recht dadurch der Vertrag zustande kam und auch erfüllt werden muss.
nach meinen Laienkenntnissen würde ich sagen ja und somit kann der Kunde auf die Erfüllung des Vertrages bestehen oder nicht?
wie gesagt ich bin kein Rechtsanwalt,aber wenn es nicht so wäre,wäre es klar zum Nachteil des Kunden.
ich weiß die Telekom kann sich aussuchen mit wem sie einen Vertrag eingeht,aber wenn der Vertrag von beiden Seiten "unterzeichnet" wurde,dann ist er gültig,egal ob der Telekom dann die Nase des Kunden nicht mehr passt....
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hallo @StevenBRB,
leider kann ich Ihnen aus Datenschutz Gründen nicht sagen, ob der Vertrag zustande gekommen ist oder nicht.
Wenn ein Vertrag abgelehnt wird, kann der verschiedenen Gründe haben.
Bei jedem Kunden ist das individuell.
Viele Grüße
Behar A.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hallo @verenaschemme
Habe ein Online Bestellung am 14.03. Magentaeins Bestellung zu mein Festnetz Vertrag gemacht. Auftragsbestätigung per Email 15.03 bekommen.
Also einen Handyvertrag zum Festnetzanschluss gemacht?
War es eine Auftragsbestätigung oder war es eine Eingangsbestätigung?
17.03 Chat sagte mir das es abgelehnt wurde trotz Auftragsbestätigung ?
Ja das ist möglich. Was wurde denn genau abgelehnt? Der Handyvertrag oder die Magenta1-Vorteilsbuchung?
Denn die M1-Vorteilsbuchung geht nur auf einen Handyvertrag, egal ob Prepaid oder Postpaid.
2
Antwort
von
vor 3 Jahren
Das weiß ich nicht genau , vielt beides.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Ja ich habe eine Auftragsbestätigung bekommen per Email mit einer Nr und heute per Chat nachgefragt und es sei abgelehnt worden. Mich wundert es das man da keine genau Informationen bekommt oder die Auftragsbestätigung dann hätten die sie sich ja auch sparen können die Email
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
@verenaschemme
Ich darf hier keine Gründe öffentlich nennen.
Wenn Sie nochmal sprechen möchten, tragen Sie mir gern eine mobile Rückrufnummer in Ihrem Profil ein.
Profildaten
Ändern kann ich an der Ablehnung jedoch nichts.
Liebe Grüße
Mandy S.
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von