Ausfall Internet - Rückerstattung bzw. Entschädigung
vor 4 Monaten
hiermit möchte ich eine formelle Beschwerde bezüglich der seit Ende Mai bestehenden Störungen meines Anschlusses einreichen und bitte um eine angemessene Entschädigung sowie die Erstattung der für den Ausfallzeitraum berechneten Entgelte.
Im Zusammenhang mit einem geplanten Tarifwechsel auf MagentaZuhause L mit MagentaTV Smart (100Mbit/s) zum 01.06.2026 traten bereits ab dem 29.05.2026 erhebliche Einschränkungen der Anschlussleistung auf. Statt der vertraglich vereinbarten Bandbreite standen nur noch etwa 20 Mbit/s im Download und 1,5 Mbit/s im Upload zur Verfügung.
Da die Beeinträchtigung zeitlich mit der angekündigten Tarifumstellung zusammenfiel, wurde zunächst davon ausgegangen, dass es sich um eine vorübergehende Einschränkung im Rahmen der Umstellung handelt.
Am 01.06.2026 und erneut am 02.06.2026 erfolgten Anrufe bei Ihrer Störungshotline. Dort wurde auf laufende Arbeiten zur Behebung der Störung hingewiesen.
Da keine Verbesserung eintrat, erfolgte am 03.06.2026 ein weiterer Kontakt mit Ihrer Störungsstelle. Dabei wurde ein Technikertermin für den 06.06.2026 vereinbart.
Am 06.06.2026 gegen 09:00 Uhr fiel der Anschluss schließlich vollständig aus. Seit diesem Zeitpunkt bestehen weder Internet- noch Festnetzverbindungen.
Im Nachgang wurde mir mitgeteilt, dass der Techniker mich nicht erreichen konnte, da lediglich die ausgefallene Festnetznummer kontaktiert worden sei und nicht die Handynummer. Daher gab es keine Kontaktaufnahme.
Bei einem weiteren Gespräch mit Ihrer Störungsstelle wurde mir anschließend mitgeteilt, dass Arbeiten am Straßenverteiler aufgrund eines vorhandenen Wespennests nicht durchgeführt werden konnten.
Als Übergangslösung wurde mir weitere 3 Tage später eine eSIM-Karte zur Verfügung gestellt. Diese stellt jedoch keinen gleichwertigen Ersatz für den gebuchten Anschluss dar. Insbesondere können dadurch die gewohnte Internetnutzung, Festnetztelefonie sowie die Nutzung von MagentaTV nicht in gleicher Weise sichergestellt werden. Die durchschnittliche Verbindungsgeschwindigkeit lag bei ca. 20Mbit/s.
Die Störung wurde heute, den 22.06.2026 behoben. Leider habe ich hier nur auf zusätzliche Nachfrage mitbekommen, dass es einen erneuten Technikertermin gibt.
Wohin muss ich mich wenden, um eine Rückerstattung und ggf. eine Entschädigung zu bekommen?
Mobilfunknummer und Kundennummer sind im Profil hinterlegt.
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
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vor 4 Monaten
Diese stellt jedoch keinen gleichwertigen Ersatz für den gebuchten Anschluss dar.
hiermit möchte ich eine formelle Beschwerde bezüglich der seit Ende Mai bestehenden Störungen meines Anschlusses einreichen und bitte um eine angemessene Entschädigung sowie die Erstattung der für den Ausfallzeitraum berechneten Entgelte.
Im Zusammenhang mit einem geplanten Tarifwechsel auf MagentaZuhause L mit MagentaTV Smart (100Mbit/s) zum 01.06.2026 traten bereits ab dem 29.05.2026 erhebliche Einschränkungen der Anschlussleistung auf. Statt der vertraglich vereinbarten Bandbreite standen nur noch etwa 20 Mbit/s im Download und 1,5 Mbit/s im Upload zur Verfügung.
Da die Beeinträchtigung zeitlich mit der angekündigten Tarifumstellung zusammenfiel, wurde zunächst davon ausgegangen, dass es sich um eine vorübergehende Einschränkung im Rahmen der Umstellung handelt.
Am 01.06.2026 und erneut am 02.06.2026 erfolgten Anrufe bei Ihrer Störungshotline. Dort wurde auf laufende Arbeiten zur Behebung der Störung hingewiesen.
Da keine Verbesserung eintrat, erfolgte am 03.06.2026 ein weiterer Kontakt mit Ihrer Störungsstelle. Dabei wurde ein Technikertermin für den 06.06.2026 vereinbart.
Am 06.06.2026 gegen 09:00 Uhr fiel der Anschluss schließlich vollständig aus. Seit diesem Zeitpunkt bestehen weder Internet- noch Festnetzverbindungen.
Im Nachgang wurde mir mitgeteilt, dass der Techniker mich nicht erreichen konnte, da lediglich die ausgefallene Festnetznummer kontaktiert worden sei und nicht die Handynummer. Daher gab es keine Kontaktaufnahme.
Bei einem weiteren Gespräch mit Ihrer Störungsstelle wurde mir anschließend mitgeteilt, dass Arbeiten am Straßenverteiler aufgrund eines vorhandenen Wespennests nicht durchgeführt werden konnten.
Als Übergangslösung wurde mir weitere 3 Tage später eine eSIM-Karte zur Verfügung gestellt. Diese stellt jedoch keinen gleichwertigen Ersatz für den gebuchten Anschluss dar. Insbesondere können dadurch die gewohnte Internetnutzung, Festnetztelefonie sowie die Nutzung von MagentaTV nicht in gleicher Weise sichergestellt werden. Die durchschnittliche Verbindungsgeschwindigkeit lag bei ca. 20Mbit/s.
Die Störung wurde heute, den 22.06.2026 behoben. Leider habe ich hier nur auf zusätzliche Nachfrage mitbekommen, dass es einen erneuten Technikertermin gibt.
Wohin muss ich mich wenden, um eine Rückerstattung und ggf. eine Entschädigung zu bekommen?
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Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Reicht aber zur Grundversorgung aus und hebelt auch die Verpflichtung für Gutschriften nach dem TKG aus.
Zudem hast du dann definitiv eine Ausfalllösung und dir sind ja keine weiteren Kosten entstanden.
Störungszeiträume werden ganz normal gutgeschrieben.
Also welcher Schaden, der Entschädigt werden müsste, soll dir nun entstanden sein?
2
von
vor 4 Monaten
Ja dem stimme ich zu, deshalb habe ich auch nur ggf. Entschädigung geschrieben.
Das mit der Ausfalllösung fand ich auch gut. Leider hat das ein paar Tage gebraucht (Warum auch immer bei einer eSIM). Natürlich habe ich hier für diese Tage selbst eine Zwischenlösung organisiert, aber das habe ich mir fast gedacht, dass ich das selbst zahlen muss. Wenn es eine eSIM gibt, ist das natürlich schwierig mit dem Heimnetzwerk.
Mir ging es da vor allem auch um das Thema Telefon und Magenta. Vor allem das Festnetztelefon war ja gar nicht nutzbar.
Zum Thema Störungszeitraum:
D.h. das wird automatisch in der nächsten Rechnung gutgeschrieben? Das ist dann der anteilige Zeitraum für den Ausfall, berechnet auf die monatliche Gebühr? Das wäre dann schon top. Mir hat das bisher niemand gesagt.
VG
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von
vor 4 Monaten
D.h. das wird automatisch in der nächsten Rechnung gutgeschrieben? Das ist dann der anteilige Zeitraum für den Ausfall, berechnet auf die monatliche Gebühr? Das wäre dann schon top. Mir hat das bisher niemand gesagt.
Ja dem stimme ich zu, deshalb habe ich auch nur ggf. Entschädigung geschrieben.
Das mit der Ausfalllösung fand ich auch gut. Leider hat das ein paar Tage gebraucht (Warum auch immer bei einer eSIM). Natürlich habe ich hier für diese Tage selbst eine Zwischenlösung organisiert, aber das habe ich mir fast gedacht, dass ich das selbst zahlen muss. Wenn es eine eSIM gibt, ist das natürlich schwierig mit dem Heimnetzwerk.
Mir ging es da vor allem auch um das Thema Telefon und Magenta. Vor allem das Festnetztelefon war ja gar nicht nutzbar.
Zum Thema Störungszeitraum:
D.h. das wird automatisch in der nächsten Rechnung gutgeschrieben? Das ist dann der anteilige Zeitraum für den Ausfall, berechnet auf die monatliche Gebühr? Das wäre dann schon top. Mir hat das bisher niemand gesagt.
VG
Das wird normalerweise so gehandhabt, unbesehen von einer Entschädigung. Entweder mit auf der nächsten Rechnung oder als einzelne Gutschrift auf das bekannte Konto.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 4 Monaten
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Da die Beeinträchtigung zeitlich mit der angekündigten Tarifumstellung zusammenfiel, wurde zunächst davon ausgegangen, dass es sich um eine vorübergehende Einschränkung im Rahmen der Umstellung handelt.
Am 01.06.2026 und erneut am 02.06.2026 erfolgten Anrufe bei Ihrer Störungshotline. Dort wurde auf laufende Arbeiten zur Behebung der Störung hingewiesen.
Da keine Verbesserung eintrat, erfolgte am 03.06.2026 ein weiterer Kontakt mit Ihrer Störungsstelle. Dabei wurde ein Technikertermin für den 06.06.2026 vereinbart.
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Im Nachgang wurde mir mitgeteilt, dass der Techniker mich nicht erreichen konnte, da lediglich die ausgefallene Festnetznummer kontaktiert worden sei und nicht die Handynummer. Daher gab es keine Kontaktaufnahme.
Bei einem weiteren Gespräch mit Ihrer Störungsstelle wurde mir anschließend mitgeteilt, dass Arbeiten am Straßenverteiler aufgrund eines vorhandenen Wespennests nicht durchgeführt werden konnten.
Als Übergangslösung wurde mir weitere 3 Tage später eine eSIM-Karte zur Verfügung gestellt. Diese stellt jedoch keinen gleichwertigen Ersatz für den gebuchten Anschluss dar. Insbesondere können dadurch die gewohnte Internetnutzung, Festnetztelefonie sowie die Nutzung von MagentaTV nicht in gleicher Weise sichergestellt werden. Die durchschnittliche Verbindungsgeschwindigkeit lag bei ca. 20Mbit/s.
Die Störung wurde heute, den 22.06.2026 behoben. Leider habe ich hier nur auf zusätzliche Nachfrage mitbekommen, dass es einen erneuten Technikertermin gibt.
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Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Hast du Messprotokolle für den Zeitraum über Breitbandmessung.de gemacht? Da du keinen Totalausfall hattest.... na ja.... Wird dann nicht so einfach.
0
vor 4 Monaten
Eine Entschädigung erfolgt nach § 58 TKG nach Entstörung. Aber nur für den Zeitraum einer Totalstörung und ohne Nutzung einer vom Anbieter bereitgestellten Ersatzlösung (dann ist es ja kein Totalausfall mehr).
Ansonsten, verzichte auf die Ersatzlösung und nutze deine eigene Backup-Lösung für diese Fälle.
8
von
vor 4 Monaten
Guten Morgen @Nicole1634,
ich schau mir das gerne genauer an und helfe dir weiter.
Nenn mir gern ein Zeitfenster, in welchem ich anrufen darf.
Liebe Grüße
Behar
von
vor 4 Monaten
Hallo @Behar A.
würde heute zwischen 14 und 17 Uhr passen?
Ansonsten morgen zwischen 9 und 12 Uhr.
Vielen Dank
Viele Grüße
von
vor 4 Monaten
Hey @Nicole1634,
ich bedanke mich an dieser Stelle einmal für das nette Telefonat. Ich habe gerade gesehen, dass bereits eine Gutschrift für den Ausfallzeitraum erstellt wurde. Die Gutschrift wurde heute auch erst gebucht. :)
Beste Grüße
Julia
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von