Automatische Vertragsverlängerung bei Umzug?

vor 3 Jahren

Wir sind am 26.07. umgezogen und haben unseren bestehenden Vertrag so wie er ist mitgenommen. Nun wollten wir diesen zum Ende des Jahres mit Ablauf des Vertrages fristgerecht kündigen und haben festgestellt, dass wohl ohne unser Wissen und entgegen der Aussage der Hotline (extra nachgefragt ob die alte Laufzeit und fristen bestehen bleiben) der Vertrag einfach verlängert wurde. Das ist wirklich dreist. Bitte Hilfe - was kann man tun?

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  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 3 Jahren

    @boettchera Wenn Du einen Umzug beauftragt hat velängert sich die Laufzeit um 1 Jahr. Hast Du das gemacht?

    4

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Oder hast Du diesen Button betätigt? Dann wäre TKG grundsätzlich anzuwenden - alternativ (falls nicht möglich nach TKG ) wäre eine außerordentliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich gewesen. Hat auch seine Nachteile, vor allem wenn man seine Rufnummer mit umziehen möchte.

     

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  • vor 3 Jahren

    Wie wurde der Umzug in Auftrag gegeben. @boettchera 

    2

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren


    @boettchera  schrieb:

    per online formular - und dann erfolgte ein Rückruf mit dem Umzugsdatum


    Dann solltest Du auch lesen, was bei der Online Beauftragung steht: Dass man in Deinem Fall den Umzug per Telefon oder im Shop beauftragen muss. Online ist immer unter Neubeginn der Laufzeit. Liegt u.a. daran, dass der Fall mit Neubeginn der Vertragslaufzeit und der Leistungsbeschreibung viel leichter technisch zu überprüfen ist.

  • Telekom hilft Team

    vor 3 Jahren

    Hallo @boettchera,

    vielen Dank für deinen Beitrag hier und herzlich willkommen in der Community.

    Es tut mir sehr leid, wenn es zu Missverständnissen bei deinem Umzug gekommen ist, hier ist allerdings wichtig
    zu wissen, wie der Umzug beauftragt wurde. Gerne mache ich mir ein Bild von der Situation, bitte befülle dafür
    deine Profildaten und gib mir hierüber Bescheid, wenn du dies getan hast.

    Mit freundlichen Grüßen
    Manuel D.

    5

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren


    @boettchera  schrieb:
    Die vertragliche Geschwindigkeit kann nicht geliefert werden

    Du hättest in dem Fall ein Kündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten gemäß TKG gehabt.

     

    Ich meine mich zu erinnern, daß die Mitarbeiter dann auch gehalten sind, darauf hinzuweisen.

     

    Es ist aber jetzt wohl zu spät, um das zu korrigieren.

  • Telekom hilft Team

    vor 3 Jahren

    Hallo @boettchera,

    ich hab mir nun fix einen Einblick verschaffe können.
    In der Tat, war die gleiche Geschwindigkeit am neuen Standort nicht möglich.
    Daher wurde eine geringere Bandbreite angeboten, diese wurde dann auch anschließend gebucht.

    Es ist daher leider kein Umzug nach TKG . Es wurde ein neuer Vertrag mit neuer Laufzeit gebucht.
    Die andere Lösung wäre gewesen, vom Sonderkündigungsrecht gebraucht zu machen.

    Beste Grüße
    Julia U.

    7

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Hallo @boettchera ob beim Einstellen des Auftrages nicht explizit der Hinweis erfolgt ist, kann ich an der Stelle leider nicht nachvollziehen. Sollte das der Fall sein, dann tut es mir Leid. Ich weiß, dass der Verweis auf die Auftragsbestätigung als nicht angemessen erscheint, aber nach Eingang dieser hat man die Möglichkeit den Auftrag zu widerrufen. Ich sehe, dass diesbezüglich schon einmal Kontakt mit den Kolleg*innen vom Service bestand und hier auch darauf hingewiesen wurde, dass der Widerruf zu spät ist. Eine andere Antwort kann ich hier leider auch nicht mitteilen.

    Grüße Anne W.

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